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Umstellung auf SEPA JETZT!. Informationsveranstaltung der WKÖ Wien, 24. März 2014. Agenda. Informationen zu SEPA Gesetzliche Rahmenbedingungen Migration Österreich Umstellung der Kontodaten Überweisungen Lastschriften Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s). Agenda.
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Umstellung auf SEPA JETZT! Informationsveranstaltung der WKÖ Wien, 24. März 2014
Agenda • Informationen zu SEPA • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Migration Österreich • Umstellung der Kontodaten • Überweisungen • Lastschriften • Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)
Agenda • Informationen zu SEPA • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Migration Österreich • Umstellung der Kontodaten • Überweisungen • Lastschriften • Auswirkungen auf Unternehmen (ToDo‘s)
SEPA ist live! - oder doch nicht..?
Änderung VO 260/2012 • Für die Migration wurde eine Nachfrist bis 1. August 2014 gewährt. • Aber Achtung!Der 1.8.2014 ist nicht das Migrationsdatum sondern das späteste Ende der Migration
Inhalt der Änderung • Banken ist es erlaubt • bis 1. August 2014 neben SEPA Zahlungen auch • Zahlungen im nationalen Format • von den Kunden entgegen zu nehmen und • zu verarbeiten • Gewährung einer Nachfrist, in der die Entgegennahme und Verarbeitung von alten Formaten straffrei ist! • Andere Bestimmungen der VO 260/2012 bleiben davon unberührt!
Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Konsumenten? /1 • Alte Belege • werden von Banken bis 1. August 2014 angenommen. • Achtung in der Parallelphase! Alte Belege nur mit Kontonummer/BLZ Zahlungsanweisung nur mit IBAN/(BIC) • Daueraufträge und Vorlagen • können im online-Banking seit 1. Februar 2014 nur noch mit IBAN/(BIC) angelegt werden.
Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Konsumenten? /2 • Online-Überweisungen • grenzüberschreitend nur mit IBAN/BIC • Inlandsüberweisungen • Beauftragung mit IBAN/(BIC) ist flächendeckend im EinsatzIBAN/BIC muss auf jeder Rechnung sein • Beauftragung mit Kontonummer/BLZ seit1. Februar 2014 ist mit der Hausbank zu klären
Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Unternehmen? /1 • IBAN/BIC • Seit 1. Februar 2014 verpflichtend auf der Rechnung anzugeben. • Der IBAN-Service der STUZZA bleibt jedenfalls bis Ende Juli 2014 in Betrieb. • Belege • Banken geben keine alten Belege mehr aus • Banken nehmen alte Belege noch bis 1. August 2014 an • Empfehlung an Unternehmen: nur mehr Zahlungsanweisung verwenden!
Was bedeutet die Nachfrist für österreichische Unternehmen? /2 • Electronic Banking • MBSSeit 1. Februar 2014 werden von Banken 2 Versionen unterstützt: • Version 5.1: Alt- und SEPA Formate (aber nicht SDD Cor1) • Version 6.0: nur SEPA Formate • Direkteinlieferung der DatenträgerAnnahme der Formate ist direkt mit der Hausbank zu vereinbaren.
Empfehlung an Kunden • Begonnene Projekte nicht unterbrechen, sondern zügig zu Ende führen (Kosten) • Auch die letzten 15% der alten Belege rasch migrieren (schwierige Parallelphase für Konsumenten) • Migrationsprojekte keinesfalls bis in den Sommer hineinziehen (weniger Testkapazitäten in der Urlaubszeit)
Agenda • Informationen zu SEPA • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Migration Österreich • Umstellung der Kontodaten • Überweisungen • Lastschriften • Auswirkungen auf Unternehmen (To Do‘s)
Umstellung der Kontodaten (1) • Alles dreht sich um die IBAN • Kontonummer wird durch IBAN ersetzt • auf Kontoauszug • auf Bankkarte • im Online-Banking • Alle österreichischen Konten, auf die ZV-Transaktionen getätigt werden, bekommen IBAN • IBAN ist Pflicht • Anpassung der Datenbanken notwendig • Die Berechnung der IBAN ist nicht möglich!
Umstellung der Kontodaten (2) • IBAN - Konvertierungsservice • Nur der Kontoinhaber oder die kontoführende Bank kennen die korrekte IBAN • Einmeldungen erfolgen ausschließlich über Banken • NachfolgeproduktIBAN-Überprüfungsservice • Soll im 2. Quartal 2014 in Betrieb gehen • Liefert als Ergebnis: • IBAN korrekt • IBAN nicht korrekt • Neue IBAN (bei Fusion)
IBAN-Konvertierungsservice /1 • Start4. Juli 2008 • Mengen per 1.März 2014 53.600 Anfragen 516.000 Weiterleitungen 2.400.000 eMails 14.100.000 verschiedene Konten 249.000.000 angefragte Konten
IBAN-Konvertierungsservice /2 • 249.000.000 Konten davon 188.000.000 mit IBAN/BIC beantwortet (84%) 2.600.000 nicht routbar (1,2%) 1.300.000 BLZ aufgelassen (0,6%) 14.000.000 geschlossen (6,5%) 17.500.000 nicht existent (8%) 600.000 anderes
SonderserviceWeiterleitungen • Definition • Vereinbarung mit Kunden bei Kontoschließung, dass Überweisungen und Lastschriften an neue Bankverbindung weitergeleitet werden. • Auswirkungen • IBAN-Service liefert negatives Ergebnis (Konto geschlossen) – bei großen Kunden mehrere Tausend Konten • Überschreitung der max. Überweisungsdauer für SCT verspätete Vorlage bei Debtorbank für SDD • keine vollautomatische Abwicklung end-to-end • Daher • wird mit SEPA Migration beendet
IBAN – only Auftrag • IBAN-only Beauftragung nach VO 2016 - grenzüberschreitende Zahlungen 2014 - nationale Zahlungen • Umsetzung in Österreich Zahlungsanweisung - bereits heute Wahlmöglichkeit Online-Banking/MBS - 2014/2016 Auftrag mit IBAN-onlyist für Kunden möglich, aber nicht verpflichtend! Zahlungen können auch nach dem Migrationsenddatummit IBAN und BIC beauftragt werden.
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Migration Überweisungen /2 • Ca. 75% der Überweisungen wurden im Februar 2014 als SCT durchgeführt • Die Migration der grenzüberschreitenden Überweisungen ist bereits erfolgreich abgeschlossen • 85% der im Umlauf befindlichen Zahlungsbelege sind Zahlungsanweisungen • Besonders Klein- und Mittelbetriebe nutzen die Nachfrist für die Migration auf die SEPA-Produkte
Österreichische Besonderheiten und die SEPA-Überweisung • Herausforderungen
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Migration Lastschriften /2 • Ca. 88% der Lastschriften wurden im Februar 2014 als SDD durchgeführt • Die großen Creditoren haben die Migration bereits erfolgreich abgeschlossen. • Die bisherige Option zur Verkürzung der Einreichfrist auf 1 Tag (Cor1) wird vielfach als Standard gewünscht.
Anpassung der Arbeitsprozesse und Vordrucke (1) • Beantragung einer Creditor-Identifikationsnummer Nur eine CID für alle SEPA Länder nötig! • Vergabe und Verwaltung von Mandatsreferenz • Max. 35 Stellen, Aufbau frei festlegbar • Fortlaufende Nummerierung vs. „Referenz mit Bedeutung“ • Beachten von Einreichfristen • Die zeitgerechte Vorlage bei der Debtorbank gewährleistet die Durchführung bzw. Buchung am Fälligkeitstag.
Anpassung der Arbeitsprozesse und Vordrucke (2) • Kennzeichnung von Lastschriften • First/Recurrent/Last • One-off • Versand der Prenotification • Vorankündigung der Lastschrift (Betrag, Fälligkeitstag, Mandatsnummer, CID) • IdR14 Tage vor Lastschrift, wenn nicht anders vereinbart • Mandatsmigration • Weiterverwendung derzeitiger Mandate für SDD Core möglich • Neue Mandate bei SDD B2B
Verkürzte Einreichfrist COR1 • Vorlagefrist D-1 Seit November 2012 gibt es bei der SEPA Lastschrift (SDD Core RB 6.0) die Option, eine verkürzte Vorlagefrist von D-1 einzuführen • Die verkürzte Vorlagefrist ist seit April 2013 österreichweit im Einsatz! • COR1 wird auch von der EBA unterstützt • Flächendeckende Erreichbarkeit Österreich und Deutschland seit 6. Dezember 2013
SEPA B2B – die Firmenlastschrift • Kennzeichen • Verfahren ohne Rückerstattung • Nur für Unternehmen, keine Konsumenten • Einreichfrist: 1 Tag vor Fälligkeit (D-1) • AchtungProzessabwicklung verschieden zu SDD Core! • Debtor unterzeichnet Mandat • Mandat ist Debtorbank vorzulegen • Debtorbank nimmt Mandat in Datenbanken auf Verpflichtung der Debtorbank zur Prüfung gegen Mandat bei jeder Lastschrift!
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Das Ende der ZV-Altwelt • 1.8.2014 • Aufträge zur sofortigen Durchführung (Belege, Online-Banking) im alten Format bis cut-off möglich • Aufträge mit Durchführung nach 1.8.2014 nur noch mit SEPA Formaten • Ab 2.8.2014 • Es kann nur noch mit SEPA Formaten beauftragt werden • Online-Banking Systeme nur noch mit IBAN/BIC • Nur noch Zahlungsanweisung verwenden - alte Belege können nicht mehr angenommen werden • XML Formate verwenden • Nur noch MBS Version 5.1 oder 6.0 verwenden
Stolperfallen in der Migration /1 • Prozesse und Abläufe • Formulare/Vordrucke anpassen (Zahlungsanweisung, Mandate, Rechnungen, etc.) • Koordinierung Rechnungslegungsprozess • Für Kundenstruktur passende SEPA Produkte auswählen • Technische Umsetzung • Anpassung der Datenbanken (IBAN, BIC) und Umsetzung XML (Referenzen, Zeichensätze, etc.) • Tests einplanen! • Cor1 nur ab RB 6.0 möglich • Achtung bei Kontoauszügen
Stolperfallen in der Migration /2 • Grenzüberschreitende Transaktionen • Unterschied SEPA-EU beachten • Umsetzung der Optionen von VO 260/2012 im jeweiligen Land beachten • Mandatserfordernisse im Land des Debtors beachten • Unterschiedliche Migrationsenddaten beachten nicht jedes Land gewährt Nachfrist! • „Migrationslücke“ EURO-Länder und Nicht-EURO-Länder
Mag. Katharina Quehenberger Telefon: +43/1/505 32 80-0 Fax: +43/1/505 32 80-77 Stiftgasse 15-17 e-Mail: office@stuzza.at A-1070 Wien