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INDONESIEN: Gleichberechtigung der Geschlechter Konferenz „Förderung der Menschenrechte durch die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik“. Georgia Wimhöfer, GTZ Indonesien Team Leader des Vorhabens “ Stärkung der Frauenrechte“ Berlin, 24. November 2010. Hintergrund Indonesien.
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INDONESIEN: Gleichberechtigung der Geschlechter Konferenz „Förderung der Menschenrechte durch die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik“ Georgia Wimhöfer, GTZ Indonesien Team Leader des Vorhabens “Stärkung der Frauenrechte“ Berlin, 24. November 2010
Hintergrund Indonesien • 246 Mio Einwohner; 88% Moslems • Große Diversität: geographisch – kulturell • Große Diskrepanzen: Zentrum – Auseninseln; Stadt – Land • Armut: 14 % (2009); aber 49% der Bevölkerung lebt von weniger als 2 US$ am Tag (2006) • Heterogenes Rechtsystem: nationales Recht – islamisches Familienrecht – Gewohnheitsrecht
Beispiele struktureller Diskriminierung von Frauen • Häufige Kinderehen • Beständig hohe Müttersterblichkeitsrate • Hohe Zahl unregistrierter Ehen lässt Frauen im Falle der Scheidung schutzlos • Ungezählte Kinder ohne Geburtsurkunde • Alleinerziehende Frauen häufig ohne Zugang zu staatlichen Leistungen • Nur 51% der weiblichen Bevölkerung hat Arbeit, rund 30% von ihnen erhält kein Gehalt • Im Durchschnitt verdienen Frauen 20% weniger
Herausforderungen für die Förderung von Gleichberechtigung in Indonesien • Gleichberechtigung und Frauenrechte werden zunehmend als westliche Konzepte abgelehnt. • Dezentralisierung hat teilweise zu einer Lokalisierung der Diskriminierung von Frauen geführt. • Gender Mainstreaming als nationale Strategie ist nicht ausreichend, um nachhaltigen gesellschaftlichen Wandel zu erzielen. • Die Politisierung des Islam seit 1998 verhindert rechtliche Reform des Familien- und insbesondere des Eherechts.
Aus der Praxis: Konkrete Beispiele der Entwicklungszusammenarbeit • Beispiel 1: Formulierung der Frauenrechte-Charta im muslimisch geprägten Aceh (2006-2008) • Ergebnis: Frauenrechte-Charta, welche Frauenrechte für den Kontext der Provinz Aceh festlegt basierend auf islamischem Recht (Sharia) – aber auch weitestgehende Übereinstimmung mit internationalen Konventionen • Beispiel 2: Stärkung von Frauenrechten (2010-2012) • Angestrebtes Ergebnis: steigende öffentliche Nachfrage nach Reform des Eherechts; Überarbeitung des Ehegesetzes im Parlament oder andere rechtliche Lösung
Wirkungsvolle Ansätze (1) • Wo Gleichberechtigung und Frauenrechte als international anerkannte Grundrechte nicht direkt thematisiert werden können, müssen andere Ansätze gefunden werden, z.B.: • Konfliktarme Ansatzpunkte • Lokale Werte • RichtigeSprachwahl • Bezugnahme auf nationale Gesetzgebung • Veröffentlichung von Fakten
Wirkungsvolle Ansätze (2) • Lokalen Diskriminierungspraktiken kann mit einer öffentlichen Diskussion über lokale Werte, Normen und kulturelle Praktiken begegnet werden, welche zu einer Neubewertung lokaler Werte und Normen führt, z.B.: • Lokale Konzepte und Vorbilder diskutieren • Legitimierung durch Einbindung lokaler Führungspersönlichkeiten • Anstoßen von Änderung des Verhaltens durch direkte Partizipation der Bevölkerung
Wirkungsvolle Ansätze (3) • Damit Gender Mainstreaming nicht als ein technokratischer Prozess verstanden wird, müssen neue Wege gefunden werden, um Regierung und Verwaltung für die Bedürfnisse von Männern und Frauen zu sensibilisieren, z.B.: • Stärkung der Kapazitäten in Regierung und Verwaltung • Dokumentation von realen Fallbeispielen • Zusammenführung der Interessen von Regierung und Verwaltung mit denen von Frauenrechtsnetzwerken