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Das Reformkonzept der Kommission Steuergesetzbuch der Stiftung Marktwirtschaft. Prof. Dr. Clemens Fuest Universität zu Köln Vortrag beim WSI-IMK-Workshop „Die Zukunft des deutschen Steuersystems“, 23.11.2005, Berlin. Steuerpolitik in Deutschland vor großen Herausforderungen
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Das Reformkonzept der Kommission Steuergesetzbuch der Stiftung Marktwirtschaft Prof. Dr. Clemens Fuest Universität zu Köln Vortrag beim WSI-IMK-Workshop „Die Zukunft des deutschen Steuersystems“, 23.11.2005, Berlin
Steuerpolitik in Deutschland vor großen Herausforderungen • Das Projekt Steuern der Stiftung Marktwirtschaft • Einkommensteuer • Unternehmensbesteuerung • Kommunalsteuern: Das Vier-Säulen-Konzept
1. Steuerpolitik vor großen Herausforderungen: Rahmenbedingungen • Wachstumsschwäche und Massenarbeitslosigkeit • Globalisierung der Wirtschaft, zunehmender Steuerwettbewerb • Wachsende Defizite in Bundes- und Länderhaushalten • Demographischer Wandel belastet die Sozialen Sicherungssysteme • Europäisches Recht beschränkt Handlungsspielräume in der nat. Steuerpolitik
Konsequenzen • Unternehmensbesteuerung muss gesenkt werden (tarifliche Belastung für einbehaltene Gewinne sollte bei maximal 25-30% liegen) • Beschäftigungssituation verbietet weitere Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge • Modernisierung der Sozialen Sicherungssysteme kann zur Verlagerung von Lasten ins Steuersystem führen • Auch bei deutlichen Ausgabenkürzungen kaum Spielraum für Senkung des Steueraufkommens
Ziel des Projekts Schaffung eines wettbewerbsfähigen, transparenten, gerechten, europatauglichen, hinreichend ergiebigen Steuersystems
Organisation der Kommission • Lenkungsgruppe: 10 Wissenschaftler (Steuerjuristen Finanzwissenschaftler) • Politischer Beirat: Je ein Vertreter von SPD,FDP,CDU,CSU,Bündnis90/Die Grünen • Arbeitsgruppen: 70 Experten aus Wissenschaft, Verwaltung, Unternehmen, Rechtsprechung, Politik • Dialog mit Öffentlichkeit, Verbänden, Praktikern in Tagungen zu Einzelthemen
3. Einkommensteuer • Festhalten am Prinzip der synthetischen Einkommensteuer (keine Trennung zwischen Kapital- und Arbeitseinkommen) • Beseitigung von Ausnahmetatbeständen • Anzahl der Einkunftsarten wird von 7 auf 4 reduziert
Forts. Einkommensteuer • Anzahl der Einkunftsarten wird von 7 auf 4 reduziert: • Selbständige Tätigkeit • Abhängige Beschäftigung • Finanzkapital (Abgeltungsteuer?) • Zukunftssicherung (nachgelagert besteuert)
Forts. Einkommensteuer • Familiensplitting • Modifiziertes Halbeinkünfteverfahren bei Dividendenbesteuerung • Diskussion über Abgeltungsteuer bei Einkünften aus Finanzkapital noch nicht abgeschlossen
4. Unternehmensbesteuerung • Einheitliche Unternehmensbesteuerung durch Einführung einer allgemeinen Unternehmenssteuer für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften • Weitgehende Rechtsform- und Entscheidungsneutralität im Bereich des Spitzensteuersatzes durch Anpassung des Halbeinkünfteverfahrens • Transparente Entnahmebesteuerung im Bereich der Proportionalzone
Forts. Unternehmensbesteuerung • Gruppenbesteuerung statt Organschaft • Keine Empfehlung von Steuertarifen, aber reduzierte Besteuerung einbehaltener Gewinne ermöglichen • Kumulation von Thesaurierungs- und Ausschüttungsbelastung sollte Spitzensteuersatz der Einkommensteuer entsprechen
5. Kommunalsteuern: Das Vier-Säulen-Konzept Säulen: • Grundsteuer • Bürgersteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer (Wohnbevölkerung) • Kommunale Unternehmenssteuer (lokale Wirtschaft) • Beteiligung am lokalen Lohnsteueraufkommen (lokale Wirtschaft)
Säule 1: Grundsteuer • Aufkommensneutrale Umgestaltung der Grundsteuer nach dem Konzept der Länder Bayern und Rheinland- Pfalz • Hebesatzrecht der Gemeinde
Säule 2: Bürgersteuer • Proportionale kommunale Einkommensteuer, Bemessungsgrundlage wie allgemeine Einkommensteuer • Hebesatzrecht der Gemeinde (bis zu einem Höchsteinkommen, darüber einheitl. Hebesatz, Analogie zur Sockelbetragsregelung)
Säule 3: Kommunale Unternehmenssteuer • Proportionale kommunale Unternehmenssteuer, Bemessungsgrundlage wie allgemeine Unternehmenssteuer, Zerlegung wie Gewerbesteuer • Hebesatzrecht der Gemeinde
Säule 4: Beteiligung an der Lohnsteuer • Z.B. 2% der Lohnsumme der Betriebsstätten in der Kommune, Verrechnung mit der abzuführenden Lohnsteuer (Vermeidung der negativen Beschäftigungseffekte einer Lohnsummensteuer) • Kein Hebesatzrecht der Gemeinden
Ausblick: • Konzeptionell besteht noch Diskussionsbedarf bei der Frage der Abgeltungsbesteuerung von Einkünften aus Finanzkapital • Weitere Diskussion der Administration und Quantifizierung steht noch aus