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Menschenrechtsbildung in der außerschulischen Jugendarbeit Dr. Meron Mendel. Das Konzept der drei Generationen der Menschenrechte. Referentinnen: Elena Gernega , Brandis Veal und Katharina Hösler. Inhalt. Einleitung Die erste Generation – bürgerliche und politische Rechte
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Menschenrechtsbildung in der außerschulischen Jugendarbeit Dr. Meron Mendel Das Konzept der drei Generationen der Menschenrechte Referentinnen: Elena Gernega, BrandisVeal und Katharina Hösler
Inhalt • Einleitung • Die erste Generation – bürgerliche und politische Rechte • Die zweite Generation – wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte • Die dritte Generation – kollektive Rechte, Solidaritätsrechte • Quellen • Diskussion
Einleitung • KarelVasak und seinBegriffder “dreiGenerationen” • Liberté • Égalité • Fraternité
Die erste Generation - bürgerliche und politische Rechte Ideengeschichtliche und historische Entwicklung der Menschenrechte: • Wurzeln in der Antike • Veränderungen in der Neuzeit • Erste Dokumente in dem Zeitalter der Aufklärung • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948
Rechte der ersten "Generation" • bezeichnen die klassischen bürgerlichen und politischen Freiheits- und Beteiligungsrechte • das Recht auf Leben, Schutz vor Folter, das Recht auf Freiheit, Recht auf Sicherheit der Person Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Unschuldsvermutung, Wahlrecht
Die zweite Generation - Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte • Recht auf Nahrung und Trinkwasser, Recht auf Arbeit, Recht auf medizinische Behandlung, Recht auf Bildung • Ursprung Industrialisierung • Zentraler Bezugspunkt Sozialpakt
Einflussfaktoren: • Ende des Ost-West-Konflikts • Globalisierung • Internationale Menschenrechtsbewegung • Weltkonferenzen der frühen 90er • Frauenmenschenrechtsbewegung
Beispiel: das Recht auf Nahrung • aktiv, unterstützend und kontextuell • Voraussetzungen: Zugang zu Ressourcen, Verfügbarkeit der Mittel
Die dritte Generation – kollektive Rechte, „Solidaritätsrechte“ • Recht auf Entwicklung, Recht auf eine lebenswerte Umwelt, Recht auf Frieden, Recht auf Selbstbestimmung • internationale Solidarität • Rechtlicher Status bis heute ungeklärt
Beispiel: das Recht auf Entwicklung • 70er: Kampf um neue Weltwirtschaftsordnung • 1986 Deklaration zum „Recht auf Entwicklung“ allerdings völkerrechtlich nicht verbindlich • Recht nur in Afrikanischen Charta aufgenommen • Schwerpunkt: Solidaritätsprinzip
Bemühungen internationale Entwicklungsanstrengungen festzuschreiben scheitern • Heute: Verständnis von Entwicklung nicht nur ökonomisch, sondern auch menschlich und nachhaltig • Prinzip der Nachhaltigkeit bleibt im Hintergrund
Quellen • Anonym (2011): http://www.scribd.com/doc/35773292/Three-Generations-of-Human-Rights, Zugriff am 15.06.2011 • Brunner, V. (2006): GlobalisierungderUngerechtigkeit. Marburg: TectumVerlag • Fritzsche, K. P. (2009): Menschenrechte: eine Einführung mit Dokumenten. Paderborn: Schöningh • Hamm, B. (2003): Menschenrechte: ein Grundlagenbuch. Opladen: Leske & Budrich
Diskussion • Das Recht auf Entwicklung: Kann es überhaupt umgesetzt werden? • Entwicklung: Aufgabe eines jeden Staates oder internationale Verantwortung?