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E-Recht in Österreich im Licht der parlamentarischen Transparenzfunktion IRIS 2007 / e-Democracy V / e-Participation II Salzburg, 24. Februar 2007 Dr. Engeljehringer/Parlamentsdirektion. Ein Gesetzesbeschluss „traditionellen Stils“. 1920. Ein Gesetzesbeschluss des NR „Modell e-Recht“.
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E-Recht in Österreich im Licht der parlamentarischen TransparenzfunktionIRIS 2007 / e-Democracy V / e-Participation II Salzburg, 24. Februar 2007Dr. Engeljehringer/Parlamentsdirektion
Ein Gesetzesbeschluss „traditionellen Stils“ 1920 REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Ein Gesetzesbeschluss des NR „Modell e-Recht“ Beurkundung durch „digitales Dokument“ 2003 Änderungen „digital“ REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Veränderungen in der parlamentarischen Arbeitsweise (zunächst Praxis, in weiterem Schritt Rechtsgrundlage) Beschleunigung des Gesetzgebungsprozesses Verfügbarkeit zusätzlicher elektronischer parlamentarischer Materialien (Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates) Verbesserte Information der Öffentlichkeit Konsequenzen REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Das elektronische Workflow-Systemin Österreich REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Workflow • Das BKA übermittelt Regierungsvorlagen elektronisch an das Parlament (Interface). • Das Parlament übermittelt nach Abschluss des parlament. Verfahrens veröffentlichungsreife konsolidierte elektron. Fassungen an das BKA. • 3. Kundmachung durch BKA im Internet. REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Österreich Weg der Bundesgesetzgebung (vereinfachter Überblick) Begutachtungsverfahren Bundes- ministerium Bundes- regierung Bundes- Kanzler Bundes- präsident Parlament Gegenzeichnung Ministerrats- vortrag Gesetzes- beschluss Regierungsvorlage Beurkundung Internet-Kundmachung der Bundesgesetzblätter REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Elektronischer Workflow Parlament Weg der Bundesgesetzgebung Bundes- regierung Gesetzestext Beurkundung Gesetzestext Erläuterungen Bericht (Gesetzestext) Bericht Beurkundung e e e e e Beschluss des Bundesrat Beschluss des Nationalrat Ausschuss- bericht NR Ausschuss- bericht BR Regierungs- vorlage Initiativanträge Bundeskanzleramt Einsprüche-Bundesrat GesetzesA-Bundesrat REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Beschluss im Internet (e-Recht) Homepage des Parlaments Alle Sprachfassungen stehen im Internet. Beschlussformel der Präsidenten des NR und BR Beschluss NR u. BR REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Beschluss: Vertrag über eine Verfassung für Europa(851 d.B. XXII. GP) 1. Vertragstext 2. Protokoll und Anhänge 3. Schlussakte REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Neues Tempo im Parlament: Dokumente stehen innerhalbvon 24 - 72 Stunden im Internet. Info-Mails an alle Mandatare mit Links: Am nächsten Tag um 06:00 Uhr REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Info-Mail: Was gibt es Neues imNR oder BR 06:00 Uhr in der Früh Regierungsvorlagen Link ins Internet Ausschussberichte Gesetzesanträge des Bundesrat Schriftliche Anfragen an die Bundesregierung (Mitglieder) REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Mit einem “Klick” zur Geschichtsseite Link zum Gesetzestext Regierungsvorlage Geschichte der RV REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Mit einem weiteren “Klick” zum Text Gesetzestext einer Regierungsvorlage REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Info-Mail: Vorparlamentarische Begutachtungsverfahren REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Dokumenten des vorparlamentarischen legistischen Verfahrens auf der Parlamentshomepage Text eines Ministerialentwurfs Stellungnahmen von NCO´s, etc. REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Die authentische Kundmachung der Bundesgesetzblätter durch das BKA erfolgt im Internet: 1. Jänner 2004 www.ris.bka.gv.at Die Kundmachung im Internet ist für alle Menschen weltweit frei und kostenlos. REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
BGBL verbindl. Bundesgesetzblatt im Internet Sicherheit für das BGBl.: - Elektronische Signatur - XML (Extended Markup Language) Es gibt auch Papierausgaben zu kaufen, die sind aber NICHT authentisch. REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Newsletter28. April 2004 50. Newsletter Beschluss BR: Freitag 16.04.04 Weiterleitung BKA: Dienstag 20.04.04 Kundmachung: Dienstag 27.04.04 REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Management Summary • größere Transparenz – weltweit im Internet • Internet: ca. 4 Millionen Personen in Österreich • (Papierauflage BGBl. alt: 5 –6.000 Stück) • neues Tempo • parlamentarische Materialien sind innerhalb von • 24Stundenim Internet (bisher mindestens 1 Woche) • Einsparungspotential • jährlichca. 60 Tonnen Papier • 1 Million Euro REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
60 Tonnen Papiereinsparung pro Jahr Papierstoß 60 Tonnen Eiffelturm 1200 Meter hoch 320 Meter hoch REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Begutachtungsverfahren Ministerialentwürfe und Stellungnahmen Parlamentarisches Verfahren Regierungsvorlagen / Staatsverträge / Art.15 B-VG-Vereinb. selbständige Anträge, Gesetzesanträge des Bundesrates Volksbegehren, Petitionen und Bürgerinitiativen Entschließungsanträge Parlamentarische Anfragen und Anfragebeantwortungen Berichte der Bundesregierung, der Bundesminister, des Rechnungshofes, .... Ausschussberichte NR und BR Beschlüsse NR und BR Abänderungsanträge in 2. Lesung Einsprüchedes Bundesrates Stenographische Protokolle Volltextsuche PM (Parlamentarische Materialien) REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Eingescanntes Image (Bild) des Originals Auch in Farbe Textinterpretiertes Word-Dokument (mit Warnhinweis auf jeder Seite) REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
... und die Stimme der Presse: Amtsmanager 2005 REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Veröffentlichung einer parlamentarischen Anfrage (mit voller Namensnennung) auf der Homepage des Parlaments Beschwerdeführer behauptet eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung Staatsfunktion „Gesetzgebung“ – Abgeordnete bei Ausübung des Berufes – parlamentarischen Hilfsdienste > Zurückweisung, da DSK für Akte der Gesetzgebung nicht zuständig ist (§ 1 Abs. 5 DSG 2000). Beschwerden an die Datenschutzkommission REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Veröffentlichung einer parlamentarischen Anfrage (mit voller Namensnennung) auf der Homepage des Parlaments : Internetsuchmaschinen ( im Cache auch nach Löschung) Beschwerdeführer behauptet eine Verletzung im Recht auf Löschung (Widerspruch) Zurückweisung, da Suchergebnisse in Internetsuchmaschinen dem Parlament nicht zugeordnet werden können, sondern den privaten Rechtsträgern von Google und Altavista. DSK ist nicht zuständig (§ 1 Abs. 5 und 31 Abs. 2 DSG 2000). Beschwerden an die Datenschutzkommission REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament
Rückfragen bitte an Dr. Wolfgang Engeljehringer wolfgang.engeljehringer@parlament.gv.at Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Parlamentsdirektion Wien www.parlament.gv.at REPUBLIK ÖSTERREICH Parlament