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NORM in einem geothermischen Heizwerk. M. Köhler a) , A. Wöllert a) , H. Menzel b). a) Verein für Kernverfahrenstechnik und Analytik Rossendorf e.V. (VKTA) PF 510119 D-01314 Dresden Labor für Umwelt- und Radionuklidanalytik. DAP-PL-2206.00.
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NORM in einem geothermischen Heizwerk M. Köhler a), A. Wöllert a), H. Menzel b) a) Verein für Kernverfahrenstechnik und Analytik Rossendorf e.V. (VKTA) PF 510119D-01314 Dresden Labor für Umwelt- und Radionuklidanalytik DAP-PL-2206.00 b) Erdwärme Neustadt-Glewe GmbH, Obotritenring 40D-9053 Schwerin
Zusammenfassung • Das geothermische Heizwerk Neustadt-Glewe gewinnt Wärmeenergie aus 100 C heißem Wasser, welches aus einem 50 bis 100 m dicken Sandsteinreservoir in 2450 m Tiefe gepumpt wird. Um 6,5 MW thermische Leistung bereitzustellen, müssen bis zu 120 m3 h-1 durch die Anlage fließen. • Neben einer hohen Salzkonzentration von 216 g l-1 enthält das geförderte Wasser 5,9 Bq l-1226Ra, 1,7 Bq l-1210Pb, 8,2 Bq l-1228Ra und 2 . 104 Bq l-1222Rn. Die Quelle dieser Radionuklide sind die langlebigen Mutternuklide 238U und 232Th in den Speichergesteinen, welche in Konzentrationen von je 60 Bq kg-1 vorkommen. Die geochemischen Verhältnisse im Aquifer bedingen den Transport vorwiegend der Ra-Nuklide (226Ra, 228Ra). • Untersuchte Ablagerungen (Scale) an Pumpen, Rohren und die Filter wiesen Radionuklidkonzentrationen von bis zu 104 Bq kg-1226Ra, 105 Bq kg-1210Pb und 104 Bq kg-1228Ra auf. 228Th befindet sich dabei nicht im radioaktiven Gleichgewicht mit dem Mutternuklid 228Ra und wächst mit T1/2 = 1,9 a nach. • Es werden Probleme bei der Anwendung des Teil 3 der StrlSchV aufgezeigt. Dies sind insbesondere folgende Fragestellungen: • ·Ist Teil 3 StrlSchV auf die Rückstände aus einem geothermisches Heizwerk überhaupt anzuwenden oder gibt die Tabelle XII Teil A abschließend die zu berücksichtigenden Materialien vor? • ·Ist eine Dosisabschätzung nach Anlage XII Teil D bei der Entlassung aus der Überwachung, die formal durch die hohe spezifische Aktivität der Materialien notwendig wäre, auch für Rückstandsmassen von einigen Kilogramm notwendig? • ·Sind die Freigabewerte für Oberflächenkontaminationen (Teil 2, Anlage II, Tabelle 1, Spalte 4) auch auf natürliche Radionuklide (Teil 3) übertragbar? • Es wird außerdem auf die Relevanz der bei TENORM in der Regel gestörten radioaktiven Ungleichgewichte hingewiesen.
Gliederung • Geothermisches Heizwerk Neustadt-Glewe • NORM – Konzentrationen und Quellen • Probleme bei der Anwendung des Teil 3 StrlSchV • Ist Teil 3 StrlSchV überhaupt anzuwenden ? • Dosisabschätzung für kleine Rückstandsmassen ? • Freigabewerte für Oberflächenkontamination (Teil 2 StrlSchV) auf natürliche Radionuklide (Teil 3 StrlSchV) anwendbar ? • radioaktive Ungleichgewichte beachten !?
consumer 100 °C 50 °C heat exchanger pump 260 m 2353 m 2450 m injection hole source hole Geothermisches Heizwerk Neustadt-Glewe • Technische Daten: • 6,5 MW thermische Leistung • 120 m3 h-1 Pumpleistung • Geothermales Wasser: • 216 g l-1 Salzgehalt • 5,9 Bq l-1226Ra • 2 104 Bq l-1222Rn • 1,7 Bq l-1210Pb • 8,2 Bq l-1228Ra • Aquifer: • 60 Bq kg-1238U • 60 Bq kg-1232Th
NORM – Konzentrationen und Quellen Thermalwasser Scale, Filter 226Ra 226Ra 222Rn 210Pb 228Ra 228Ra 228Th (T1/2 = 1,9 a)
(1) Ist Teil 3 StrlSchV überhaupt anzuwenden ? Anlage XII Verwertung und Beseitigung überwachungsbedürftiger Rückstände Teil A: Liste der zu berücksichtigenden Rückstände 1. Schlämme und Ablagerungen aus der Gewinnung von Erdöl und Erdgas Formal: Thermalwasser ist kein Erdöl
(2) Dosisabschätzung für kleine Rückstandsmengen ? • Einordnung als zu berücksichtigender Rückstand Anlage XII, Teil A • ai > 0,2 Bq g-1 • Der Gruppe „zu berücksichtigend“ zugehörig • Einordnung als überwachungsbedürftiger RückstandAnlage XII, Teil B • R cU238max + cTh232max > 1 Bq g-1 (für übertägige Verwertung) • Somit der Gruppe „überwachungsbeürftiger Rückstand“ zugehörig • Unlogisch, Einordnung ist vom Verwertungsweg abhängig !!
(2) Dosisabschätzung für kleine Rückstandsmengen ? • Entlassung aus der Überwachung Anlage XII, Teil C • ai > 10 Bq g-1 (Standarddeponie) • ai > 50 Bq g-1 (Deponie für überwachungsbedürftige Abfälle) • Vereinfachte Entlassung nach Anlage XII, Teil C nicht möglich • Entlassung aus der Überwachung nur, bei Einzelnachweis der Einhaltung der 1 mSv-Richtdosis für die Bevölkerung • Dosisabschätzung nach Anlage XII, Teil D für 50 kg Rückstände ? • Mischung möglich ? (Filterbelag mit Filtersack, Scale mit Rohr)
(3) Dekontamination einer Unterwasserpumpe Oberflächenaktivitäten vor der Dekontamination
1 mSv a-1 10 Sv a-1 (3) Dekontamination einer Unterwasserpumpe • -spektrometrische Bestimmung von Flächenaktivitäten • Kalibrierung eines Oberfächenkontaminationsmonitors im Labor • Kontrolle der mechanischen und chemischen Kontamination durch Messung -Zählrate • Berechnung der Flächenaktivitäten • Sind flächenbezogene Freigabewerte (Anlage II, Tabelle 1, Spalte 4) aus dem kerntechnischen Teil 2 der StrlSchV auf NORM anwendbar ? • Zugrundeliegende unterscheidliche Akzeptanzschwellen:
(4) Problem radioaktive Ungleichgewichte ? • Berücksichtigung aller Radionuklide der Zerfallsreihe nach StrlSchV • Analyse i. a. -Spektrometrie der langlebigen -Strahler • Potentielle Gefahrenstellen (nicht berücksichtigte Ungleichgewichte): • ggf. radiochemische Analysenverfahren einsetzen