320 likes | 1.13k Views
Anschlagen von Lasten II. Anschlagen von Lasten II. Vorwort. Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung. In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Anschlagen von Lasten“.
E N D
Anschlagen von Lasten II Anschlagen von Lasten II
Vorwort Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Anschlagen von Lasten“. Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice). * Hinweise: Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 ArbSchutzG) Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben. Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben. Eine Leistungsbewertung findet nicht statt! Übrigens, mein Name steht für LernManager In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen Ihr LeMan
Anschlagen von Lasten II • INHALT: • Wichtige Hinweise • Die Tragfähigkeit • Verständigung zwischen Anschläger und Kranführer • Prüfungen • gemäß UVV • gemäß § 10 BetrSichV • Ablegereife von Anschlagmitteln • Aufbewahrung von Anschlagmitteln LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Anschlagen von Lasten II In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Anschlagen von Lasten“ informiert!
Worauf muss geachtet werden: Nur Lasthaken mit Sicherung verwenden, defekte Haken sofort aussondern Gewicht der Last ermitteln, Tragkraft der Anschlagmittelmuss bekannt sein Nur genormte undeinwandfrei Anschlagmittelbenutzen Last sicher anschlagen, siedarf weder verrutschen nochherausfallen Last nicht höher heben, alsnotwendig Anschlagen von Lasten II Wichtige Hinweise Quellen: BGI 556, BGR 500
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie:Diese Demoversion beinhaltet nur einen kleinen Ausschnitt der Vollversion Anschlagen von Lasten II Wichtiger Hinweis