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Grundzüge des Verwaltungsrechts

Grundzüge des Verwaltungsrechts. Wie komme ich bei Verwaltungsverfahren zu meinem Recht?. Beispiele für Verwaltungsakte. Anweisung eines Vollzugspolizisten Bußgeldbescheid Baugenehmigung Gebührenbescheid Erteilung/Entzug einer Erlaubnis Vergabe einer Zulassung Immatrikulation

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Grundzüge des Verwaltungsrechts

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Presentation Transcript


  1. Grundzüge des Verwaltungsrechts Wie komme ich bei Verwaltungsverfahren zu meinem Recht?

  2. Beispiele für Verwaltungsakte • Anweisung eines Vollzugspolizisten • Bußgeldbescheid • Baugenehmigung • Gebührenbescheid • Erteilung/Entzug einer Erlaubnis • Vergabe einer Zulassung • Immatrikulation • „BAFöG“-Bescheid

  3. Öffentliches Recht Materiell öffentlich-rechtliche Sachverhalte Frage, ob Genehmigungen/Verfügungen/Versagungen/Verbote/Eintragungen rechtmäßig sind nach dem BauR/PolizeiR/GewR/PatR… (Normen: BauGB, GastG, TierSchG, WaffG, BHO, AufenthG, PatG…) Formell VerwaltungsverfahrenFrage, ob das Verwaltungsverfahren rechtmäßig ist, also: Anhörung, Zustellung, Untersuchung von Amts wegen, Akteneinsicht, Fristen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Bekanntgabe, Begründung, Rechtsbehelfsbelehrung (Normen: VwVfG, aber auch die speziellen Gesetze s.o.) Prozessual Gerichtliche Überprüfung Frage, ob der öffentlich-rechtliche Sachverhalt formell und materiell rechtmäßig ist! (Normen: VwGO, GVG…)

  4. ° fristgerecht * mit Rechtsbehelfsbelehrung Verwaltungsakt, Widerspruch, Klage A.1. B will ein Haus bauen und beantragt dies bei der Behörde 2. er erhält keine Baugenehmigung, sondern ablehnenden Bescheid* 3. B erhebt Widerspruch° gegen den ablehnenden Bescheid 4. Behörde erlässt Widerspruchsbescheid* B. B klagt° vor dem Verwaltungsgericht: Er will die Behörde gerichtlich verpflichten lassen, ihm die Baugenehmigung zu erteilen! Verpflichtung A. 1. F wird die Fahrerlaubnis entzogen 2. er wehrt° sich bei der Behörde gegen die Entziehung 3. er erhält einen Widerspruchsbescheid B. F klagt° vor dem Verwaltungsgericht: Er will, dass das Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis aufhebt! Anfechtung A. G wird auf einer Versammlung von der Polizei brutal niedergeschlagen. B. Er klagt vor dem Verwaltungsgericht: Er will festgestellt haben, dass das Handeln der Polizei rechtswidrig war! Feststellung

  5. Vor welchem Gericht wird geklagt? Wiederholung: Die zuständige Gerichtsbarkeit wird nach Rechtsgebiet ermittelt. Es gibt … • Verwaltungsgerichte, • Sozialgerichte, • Finanzgerichte u. a. Auch hier:Instanzenzug= Die Entscheidung des niedrigeren Gerichts wird von dem höheren Gericht überprüft Über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten entscheiden die … • Verwaltungsgerichte, • Oberverwaltungsgerichte (Bautzen [SN]) und • das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig)

  6. Beispiel Erlangung von technischen Schutzrechten: Wie wird ein Patent erteilt? → durch Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes (Verwaltungsakt). oder → auf Beschwerde durch das Patentgericht (richterlicher Akt)!

  7. Wie wendet man sich gegen ein Patent? • Gegen die Patenterteilung kann man beim DPMA innerhalb von • 3 Monaten nach Veröffentlichung schriftlich einen mit Tatsachen • begründeten Einspruch einlegen. • →Das DPMA kann hierauf das Patent aufrechterhalten oder widerrufen. • → Gegen den Widerruf kann der Erfinder Beschwerde vor dem Patentgericht erheben. • Außerdem kann nach Ablauf der Einspruchsfrist beim Bundes-patentgericht schriftlich eine Nichtigkeitsklage (fristungebunden) gegen das Patent erhoben werden.

  8. Zweispurigkeit 1. Der Patentverletzungsstreit zwischen Privaten, LG. 2. Nichtigerklärung des Patents, BPatG, Öffentlich rechtlicher Natur Patentverletzungsstreit Zivilkammer des Landgerichts immer zuständig, konzentriert auf einzelne Gerichte, Gericht ist an den Bestand des Patents gebunden und kann niemals die Nichtigkeit feststellen. Welches ist wohl das wichtigste Beweismittel in der Patentstreitigkeit? der Sachverständigenbeweis, Folge: erhebliche Kosten Möglichst Vergleich im außergerichtlichen Verfahren Worauf kann man klagen? Unterlassen, Schadensersatz, Entschädigungspflicht, Auskunft, Rechnungslegung, etc. Nichtigerklärung des Patents, BPatG Öffentlich rechtlicher Natur Besonderheit des Patentrechts

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