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Richtung der Unternehmenszusammenschlüsse

Richtung der Unternehmenszusammenschlüsse. Horizontaler Zusammenschluss. Vertikaler Zusammenschluss. Anorganischer Zusammenschluss. mehrere Unternehmen der gleichen Branche (z. B. Zusammen- schluss mehrerer Banken) ‏. verschiedene aufeinander folgende Wirtschaftsstufen oder

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Richtung der Unternehmenszusammenschlüsse

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  1. Richtung der Unternehmenszusammenschlüsse Horizontaler Zusammenschluss Vertikaler Zusammenschluss Anorganischer Zusammenschluss • mehrere Unternehmen • der gleichen Branche • (z. B. Zusammen- • schluss mehrerer • Banken)‏ verschiedene aufeinander folgende Wirtschaftsstufen oder Produktionsstufen werden zusammengeschlossen (z.B. Forstbetrieb, Sägewerk, Holzmöbelhersteller)‏ • die einzelnen Betriebe • und Branchen stehen • in keinem direkten • Zusammenhang • Zweck: Risikoverteilung • auf mehreren Branchen • (z.B. Lebensmittelhändler • und Bergbau)‏

  2. Unternehmenszusammenschlüsse Kooperation Konzern Fusion z. B. gemeinsame Forschung oder Aufträge gemeinsame Leitung, häufig in Form einer Dachgesellschaft durch Neugründung o. durch Aufnahme eines Unternehmens durch ein Anderes Wirtschaftliche Selbstständigkeit der beteiligten Unternehmen: JA NEIN NEIN Rechtliche Selbstständigkeit der beteiligten Unternehmen: JA NEIN JA - Joint Ventures - Kartelle • Gleichordnungs- • konzern • Unterordnungs- • konzern

  3. Sonderfall der Kooperation: Das Kartell • Eine Art der Kooperation von Unternehmen, die darauf abzielt, den Wettbewerb untereinander einzuschränken oder aufzuheben. • Kartelle sind in Deutschland nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) grundsätzlich verboten (GWB § 1, 1). • Ausnahmen möglich: • sofern die Kartelle dem Wettbewerb dienlich sind. • muss vom Kartellamt genehmigt werden. • Beispiel eines Kartells: OPEC (Organisation erdölexportierender Länder).

  4. Arten der Konzerne • Gleichordnungskonzern • - kein herrschendes Unternehmen • die Leitungsorgane werden vertraglich geregelt. • Unterordnungskonzern • das herrschende Unternehmen kann • unmittelbar einen beherrschenden • Einfluss auf das untergeordnete • Unternehmen ausüben Eingliederungskonzern Von einer AG wird mindestens 95% der Anteile gehalten Vertragskonzern Weisungsbefugnis, wird im Beherrschungsvertrag festgehalten. Faktischer Konzern Wenn eine Mehrheits- beteiligung an einem Unternehmen vorliegt, aber weder Eingliederungs- noch Vertragskonzern.

  5. Exkurs Globalisierung: Themenvorschläge für Kurzvorträge (5 Minuten) in Zweiergruppen: • Was bedeutet der Begriff Globalisierung? • Was sind „Global Players“? • Welche Ziele verfolgen global agierende Unternehmen? • Was ist die WTO und was hat sie mit der Globalisierung zu tun? • Was ist die IWF und was hat sie mit der Globalisierung zu tun? • Was ist die OECD und was hat sie mit der Globalisierung zu tun? • Wie versuchen Staaten, die Globalisierung einzuschränken? • Welche Folgen hat die Globalisierung für die erste Welt? • Welche Folgen hat die Globalisierung für die dritte Welt? • Welche Folgen hat die Globalisierung für kleine Produktionsunternehmen? • Welche Vorteile hat die Globalisierung? • Welche Nachteile hat die Globalisierung? • Kurzbeschreibung der Wirtschaftsmacht China • Kurzbeschreibung der Wirtschaftsmacht Indien

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