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Umweltziele in der WRRL

Umweltziele in der WRRL. Stand der Diskussion 8. Dezember 2005 WRRL Beirat Hessen. Umweltziele in Art. 4 WRRL. Umweltziele für Oberflächengewässer, Grundwasser und Schutzgebiete verbal beschrieben in Art. 4 Abs. 1 WRRL

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Umweltziele in der WRRL

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Presentation Transcript


  1. Umweltziele in der WRRL Stand der Diskussion 8. Dezember 2005 WRRL Beirat Hessen HMULV Barbara Weber

  2. Umweltziele in Art. 4 WRRL • Umweltziele für Oberflächengewässer, Grundwasser und Schutzgebiete verbal beschrieben in Art. 4 Abs. 1 WRRL • Qualitätskomponenten und Verfahren für die Einstufung verbal beschrieben in Anhang V WRRL • Bewertungsverfahren mit konkreten Zahlenangaben durch die Mitgliedstaaten (Ausnahme gefährliche Stoffe, Grundwasser) HMULV Barbara Weber

  3. „Ausnahmen“ in Art. 4 WRRL • Künstliche + erheblich veränderte Gewässer • Fristverlängerungen • Weniger strenge Umweltziele • Vorübergehende Verschlechterungen • Änderungen physischer Eigenschaften oder Pegel • Inanspruchnahme an Bedingungen geknüpft • integraler Bestandteil der Umweltziele HMULV Barbara Weber

  4. CIS-Papier Umweltziele* Schlüsselbotschaften 1: • Ausnahmen sind wesentlicher Bestandteil der Umweltziele • Definition „guter Zustand“ wissenschaftlich fundiert abzuleiten • Sozio-ökonomische Überlegungen werden durch Kostenwirksamkeitsanalysen und durch Ausnahmen berücksichtigt • Kosteneffizienz und Öffentlichkeitsbeteiligung sind Schlüsselinstrumente des Prozesses • Inanspruchnahmen von Ausnahmen erfolgen in einem offenen, transparenten Prozess • Koordiniertes Vorgehen in einer Flussgebietseinheit vorzusehen *Zusammenfassung bestätigt durch die Wasserdirektoren am 20.06.2005 HMULV Barbara Weber

  5. CIS-Papier Umweltziele • Schlüsselbotschaften 2: • AWB/HMWB sind Gewässerkategorien mit eigenen Zielen, für die weitere Ausnahmen in Anspruch genommen werden können • Das „weniger strenge Umweltziel“ muss dem „guten Zustand“ möglichst nahe kommen • Die Unverhältnismäßigkeit der Kosten muss sorgfältig geprüft werden • Neue Veränderungen bedürfen einer UVP • Die Festlegung von Zielen und Ausnahmen dient (auch) der Setzung von Prioritäten für Maßnahmne • Die verschiedenen Ausnahmen sind gleichwertig, sollen aber schrittweise überprüft werden HMULV Barbara Weber

  6. Ablaufschema Ausnahmen aus dem CIS-Papier (siehe nächste Seite) HMULV Barbara Weber

  7. Ja Kann der gute Zustand bis 2015 erreicht werden ? Umweltziel „guter Zustand bis 2015“ Nein In den Fällen, die durch langanhaltende natürliche Prozesse bestimmt sind: Können Verbesserungen, die zur Erreichung des guten Zustandes erforderlich sind, bis 2015 realisiert werden? Ja Ziel des „guten Zustand“ nach 2015, sobald es die natürlichen Gegebenheiten zulassen Nein Kann der gute Zustand bis 2021 erreicht werden oder können die erforderlichen Verbesserungen bis 2021 realisiert werden (außer in durch natürliche Prozesse bestimmten Fällen) ? 1. Planungs- zyklus Ziel des „guten Zustand“ bis 2021 oder sobald es die natürlichen Gegebenheiten nach 2021 zulassen Ja Nein Kann der gute Zustand vor 2027 erreicht werden oder können alle erforderlichen Verbesserungen bis 2027 realisiert werden (außer in durch natürliche Prozesse bestimmten Fällen) ? Ja Ziel des „guten Zustand“ bis 2027 oder sobald es die natürlichen Gegebenheiten nach 2027 zulassen Nein Festlegung eines weniger strengen Zieles Weniger strenges Umweltziel bis 2015 2. Planungs- zyklus Überprüfung des weniger strengen Ziels 2015 Kann man vor 2021 dem guten Zustand näher kommen oder ihn erreichen ? Guter Zustand oder neues weniger strenges Umweltziel 2021 Ja Festhalten am weniger strengen Ziel bis 2021 Nein 3. Planungs- zyklus Wenn im vorigen Plan ein weniger strenges Umweltziel festgesetzt wurde, erneute Überprüfung 2021 Kann man vor 2027 dem guten Zustand näher kommen oder ihn erreichen ? Ja Guter Zustand oder neues weniger strenges Ziel 2027 Festhalten am weniger strengen Ziel bis 2021 Nein

  8. Umweltziele LAWA Zu folgenden Themen sind Papiere geplant: • Oberirdische Gewässer • Überregionale Bewirtschaftungsziele (Umweltziele, Machbarkeit, Methodik der Festlegung von Bewirtschaftungszielen/ Beanspruchung von Ausnahmen) • Verschlechterungsverbot (parameterbezogen, raumbezogen, Berücksichtigung geltenden Rechtes) • Grundwasser • Bitterfeld • Wismut • Nitrat/ Landwirtschaft • Braunkohle • Kali und Salz Zeithorizont: Frühjahr 2006 HMULV Barbara Weber

  9. Überregionale Umweltziele Weser • Themen: • Durchgängigkeit • Nährstoffe • Chlorid • Unterhaltung von Bundeswasserstraßen • Vorgehen: • Ermittlung der Anforderungen und Vorgaben • Bereitstellung der Grundlagen • Ableitung Umweltziele (Entwürfe bis Herbst 2006) • Abstimmung (im 1. Halbjahr 2007) • Festlegung Umweltziele HMULV Barbara Weber

  10. Überregionale Umweltziele Rhein • Arbeitsaufträge an die Arbeitsgruppen: • Ableitung von Umweltqualitätsnormen für die Stoffliste Rhein • Definition Umweltziele für grenzüberschreitende Wasserkörper • Definition „gutes ökologisches Potential“ für den Hauptstrom und ausgewählte große Nebengewässer • Abstimmung der Ausweisung HMWB und Bewertung bei grenzüberschreitenden Wasserkörpern • Zeithorizont: 2006/ 2007 HMULV Barbara Weber

  11. Umweltziele Hessen 1 • Behandlung in Pilotprojekten • HMWB: Mittlere Lahn • Ableitung der Umweltziele: Werra • Festlegung von Prioriäten: Eder/Schwalm • Behandlung in der Arbeitsgruppe ECO • Erarbeitung Ablaufschema für Hessen • Befassung mit Verschlechterungsverbot/ Anwendung Art. 4 Abs. 7 HMULV Barbara Weber

  12. Umweltziele in Hessen 2 • Abstimmung folgender Bewirtschaftungsfragen mit Nachbarländern durch Vollzugsbehörden • Minderung punktueller und diffuser Stoffeinträge, insbesondere Nährstoffe, Chlorid, Schwermetalle, ggf. weitere flussspezifische Schadstoffe • Umgang mit Wärmebelastungen • Sedimentmanagement • Verbesserung der Längsdurchgängigkeit/ Vernetzung mit Laichhabitaten/ Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer • Schifffahrt/ Bundeswasserstraße HMULV Barbara Weber

  13. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! HMULV Barbara Weber

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