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Was ist eine Sprachheilschule ?. Im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung (§ 50 Abs. 3 Nr. 1 des Schulgesetzes) werden Unterricht und Erziehung auf sprachheilpädagogischer Grundlage so gestaltet, dass schweren Sprachbeeinträchtigungen und ihren Auswirkungen, die durch vorbeugende Maßnahmen
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Was ist eine Sprachheilschule ? Im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung (§ 50 Abs. 3 Nr. 1 des Schulgesetzes) werden Unterricht und Erziehung auf sprachheilpädagogischer Grundlage so gestaltet, dass schweren Sprachbeeinträchtigungen und ihren Auswirkungen, die durch vorbeugende Maßnahmen in der allgemeinen Schule nicht zu beheben sind, begegnet werden kann
Merkmale: • Angebotsschule • Durchgangsschule • Rehabilitative Maßnahme auf Zeit • Frühzeitige Förderung mit dem Ziel Rückschulung
Welche Kinder besuchen diese Schule? • Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderbereich Sprachheilförderung • Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen • Kinder mit Kommunikationsbeeinträchtigungen • Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich der gesprochenen und geschriebenen Sprache • Kinder mit zusätzlichen Beeinträchtigungen im Bereich Motorik, Arbeits-und Sozialverhalten
Zusätzliche Förderschwerpunkte: • Motorik (Grob-und Feinmotorik) • Auditive Wahrnehmung • Visuelle Wahrnehmung • Sozio-emotionale Faktoren
Welche Fördermöglichkeiten bietet die Schule meinem Kind? • Sprachheilpädagogisch orientierter Unterricht • Sprachförderung als Grundelement des Unterrichts • Förderstunden, Einzel-, Kleingruppen-, klassenübergreifende Förderung • kleinere Klassen (VK 8 SuS, 1.Kl.12 SuS) • Individueller Förderplan • Blockunterricht mit ritualisierten Abläufen • psychomotorische Förderung • Kooperation mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen • Intensive Elternarbeit • Nachbetreuung bei Rückschulung
Vorklasse oder 1. Klasse Vorklasse: • Im Sinne eines förderdiagnostischen Jahres erhalten in den Vorklassen der Helmut-von-Bracken-Schule Kinder ab dem 5. Lebensjahr die Möglichkeit einer intensiven individuellen Förderung der Sprache, der Persönlichkeit sowie der Basiskompetenzen in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sozialverhalten. • Die Schülerinnen und Schüler sind in der Regel schulpflichtig, aber noch nicht schulfähig • Vorzeitige Aufnahme möglich • Schullaufbahnberatung am Ende der Vorklasse
1. Klasse • Nur schulpflichtige Kinder • Grundvoraussetzungen für den Schriftspracherwerb und den mathematischen Bereich vorhanden • Gruppenfähigkeit • Arbeitsverhalten/ Konzentration
Besondere Angebote • Psychomotorik • Trommel-AG • Tiergestützte Pädagogik - Heilpädagogisches Voltigieren - Schulhund • Karate-AG
Unterrichtszeiten • Dienstag 7.55.-12.40 Uhr • Montag (außer Di) bis Freitag 7.55-11.05 Uhr
Pädagogische Mittagsbetreuung Dienstag, Mittwoch, Donnerstag • 3 Möglichkeiten: • Ende um 12.40 Uhr (Unterricht und inhaltliches Angebot) • Ende um 14.30 Uhr (inhaltl. Angebot, Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung) • Ende 16.00 Uhr (nur Kl. 5-7)
Wie kommt mein Kind zur Schule? Bustransport: ja Kosten: nein
Weiterer schulorganisatorischer Ablauf: • Die Eltern stellen den Antrag auf unmittelbare Aufnahme in eine Förderschule, die Schulleiterin oder der Schulleiter der Grundschule leitet den Antrag und die den Antrag begründenden Unterlagen an die gewünschte Förderschule (Sprachheilschule) weiter. • Der Antrag ist bis zum 15. Dezember des Vorjahres zu stellen. • Die Schulleiterin der Sprachheilschule entscheidet über die Aufnahme sowie über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung.
Konkret: • Sie nehmen Kontakt mit der Grundschulleitung auf. • Sie stellen formlos in schriftlicher Form den Antrag auf Beschulung in der Sprachheilschule. • Sie geben Berichte von Logopädie, SPZ, Frühförderung u.ä. dazu.
Sobald der Antrag in der HvB angekommen ist, erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs. • Danach wird eine Lehrkraft der Schule mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die Unterlagen sichten, die Entwicklung Ihres Kindes erfragen und evtl. notwendige Informationen einholen. • Eine Hospitation in der Kita ist verbindlicher Bestandteil des Verfahrens.
Die erstellte Stellungnahme mit Fördervorschlägen wird mit Ihnen besprochen und dient als Grundlage für die Aufnahme. • Sie werden zu dieser Stellungnahme angehört und erhalten dann eine schriftliche Aufnahmebestätigung.