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Jahreshauptversammlung Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Freitag, 23. Mai 2014 www.haus-und-grund-roth.de. Tagesordnung. Formelles Bericht des Vorstandes Kassenbericht Entlastung und Wahlen Fachreferate. Kassenbericht. Einnahmen 2013 35.663,14
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JahreshauptversammlungHaus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Freitag, 23. Mai 2014www.haus-und-grund-roth.de
Tagesordnung Formelles Bericht des Vorstandes Kassenbericht Entlastung und Wahlen Fachreferate
Kassenbericht Einnahmen 2013 35.663,14 Ausgaben 2013 37.686,27 Vermögen 31.12.2013 146.840,04 Mitglieder 1601
Steuertipps zu Haus- und Grundbesitz Helmut Lorenz Steuerberater, Rechtsbeistand, vereidigter Buchprüfer
Eltern überlassen Haus an Sohn für 50 % der MarktmieteFinanzamt erkennt nur 50 % der Werbungkosten an Tipp: mehr als 66 % der Marktmiete sichert 100 % des Werbungskostenabzugs aktuellen Mietenspiegel prüfen Verbilligte Überlassung Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Hausbau 2005 + Verkauf 2014 mit Verlust Verkaufspreis reicht nicht um Schulden zu zahlen. Finanzamt erkennt nachträgliche Schuldzinsen nicht an Tipp: Einspruch es gibt nun auch nachträgliche Werbungskosten nachträgliche Werbungskosten Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Kauf altes HausGesamtkaufpreis 250.000Finanzamt will für Grund und Boden1200 qm x 170 € 204.000 Für Gebäude nur anerkennen 46.000 Tipp: Schreiben BMF anwenden – wirtschaftliche Betrachtung darin besser als veraltete Meinung FA Rechenhilfe schafft bessere AfA-BemessungsgrundlageHöhere Möglichkeit von Erhaltungsaufwand 1-3. Jahr. Kaufpreisaufteilung Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Reparaturen im selbst genutzten Eigenheim sind grundsätzlich nicht absetzbaraußer handwerkliche Dienstleistungenund …. Tipp: außergewöhnliche Belastung beantragen z.B. bei Treppenlift, Asbestsanierung, Hausschwamm, Holzschutzmittel, etc. außergewöhnliche Belastung Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Reparaturen im selbst genutzten Eigenheim sind nur bezüglich der Arbeitsleistung absetzbar auch Gartenanlagen, Winterdienst, GebäudesanierungEntnahmen aus Rücklagen hierfür, etc. 20 % maximal 1.200,00 € auf Steuerschuld anrechenbar. Tipp: Dienstleistungsanteil auf Rechnung ausgewiesen und Überweisungsbelegbei WEG genügt Abrechnung Verwalter Handwerkerleistung Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Krankenversicherung – Ehegatte kostenlos mitversichert ?Vermietung Haus anteiliges Einkommen Ehegatte von 500,-- € mtl. Krankenversicherung verlangt eigenen Beitrag Tipp: Einkommen von < 385 € mtl. sichert Familienhilfeanspruch.+ spart mind. 150 € KV/PflV (14,9 % aus Mindestbemessungsgrundlage 899,33 = 133,85 + PflV) Einkünfte verlagern in der Familie? Familienhilfe Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Grundsteuer Hebesatz in der Stadt Werl 800 %wurde bei Gericht anerkannt Tipp: Einheitsbewertung Wertverhältnisse von 1964 ! noch verfassungsgemäß?Folge Grundsteuermessbescheid ?Folge Grundsteuerbescheid ? Solide Stadtfinanzen einfordern! Grundsteuer - Abgaben Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Verkauf steuerfreilöst Berichtigung von Vorsteuerabzug in den letzten 10 Jahren aus. Tipp: Geschäftsveräußerung im ganzen prüfen Option zur Steuerpflicht im Notarvertrag prüfen und ausüben Preisanpassung ? Umsatzsteuer Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Gebäude wird gebaut und vermietet umsatzsteuerfrei und umsatzsteuerpflichtig Sicherung der Vorsteuern aus den Baukosten durch Tipp: Zuordnung zum Unternehmensvermögen- unverzüglich - VorsteueraufteilungFlächenschlüssel vor Umsatzschlüssel prüfen Umsatzsteuer Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Anhängig ob noch verfassungsgemäß Entscheidung im Sommer wird erwartet Tipp: Bescheide offenhalten, wenn nicht Vorläufigkeitsvermerk ohnehin angebracht Erbschaftsteuer Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Gründe können sein: Anhebung Abschreibungsvolumen Private Schulden können in abzugsfähige Werbungskosten „umgewandelt“ werden Optimierung Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer Tipp: Fremdvergleich wahren und nichts ohne meinen Steuerberater Übertrag Mietimmobilie an Ehegatten ? Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Einheitliches VertragswerkKauf Grundstück von Stadt – beplant mit DoppelhausWerkvertrag mit Bauträger für Doppelhaushälfte Tipp: darauf achten, dass kein „einheitliches Vertragswerk“ entsteht, sonst entsteht Grunderwerbsteuer 3,5 % auf den Werkvertrag zusätzlich !Zusicherung im Kaufvertrag? Werkvertrag ? vereinbaren? Grunderwerbsteuer Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Ihr dachtet TTIP ist ein dicker Hund ? Wartet, bis ihr TISA kennenlernt! https://www.youtube.com Tipp: Keine Privatisierung von Wasser, Strom und Infrastrukturen dulden! - Verkauf der Stadtbrauerei ? - TTIP oder TISA Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Basiszinssatz ab 1. Januar 2014: -0,63 %gültig bis 30. Juni 2014 Verzugszinssatz:Verbraucher + 5 % = ab 1.1.2014: 4,37 % Handelsgeschäft + 8 % = 7,37 % Tipp: gute Immobilien / Sachwerte kaufen ?Langfristzins sichern Zinsen so niedrig wie nie Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Bundbei 2.149 Mrd€ Schuldenstand sind niedrige Zinsen eine Wonne, doch wie lange noch? Um 1.556 Euro erhöht sich die deutsche Staatschuld pro Sekunde. Trotz höchster Steuerkonjunktur. Bei 90 Minuten mal schlappe 140.000 € Staatsverschuldung Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Je höher Eigenverbrauch – je lohnender ist PV-Anlage umgelegt auf 25 Jahre ND und erzeugte Strommenge kostet die kwh nur noch ca. 0,12 €. Wieviel zahlen Sie?Kommt die EEG-Umlage auf den Eigenstrom? Tipps: Widerstand gegen geplante Besteuerung des Eigenverbrauchs Sonnenstrom besteuern ? Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Stecken Sie Ihre ganze Energie in die Bezahlung von Strom- und Gasrechnungen und die Begleichung von Steuerschulden Und bald werden wir mit der neuen „Stiftung“ der Stromkonzerne dann auch die Abfälle aus den Atomkraftwerken auf Ihre Kosten unendlich lange („vor Ihrer Haustüre?“) lagern können Energieberatung der Politiker Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Steuern Sie richtig ! Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft