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Tagesordnung

Tagesordnung. Einleitung PE-Prüfvermerk Status Prüfvermerk anlegen (mit Übung) Prüfvermerk bearbeiten (mit Übung) Prüfvermerk abschließen und Korrekturbericht bearbeiten (mit Übung) SE-Prüfvermerk Status Prüfvermerk erhalten Prüfvermerk bearbeiten

eshana
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  1. Tagesordnung • Einleitung • PE-Prüfvermerk • Status • Prüfvermerk anlegen (mit Übung) • Prüfvermerk bearbeiten (mit Übung) • Prüfvermerk abschließen und Korrekturbericht bearbeiten (mit Übung) • SE-Prüfvermerk • Status • Prüfvermerk erhalten • Prüfvermerk bearbeiten • Prüfvermerk abschließen und Korrekturbericht bearbeiten

  2. Einleitung Grundsätzliche Bemerkungen: • Im Prüfvermerk können Ausgaben und Einnahmen bewertet werden, die Bestandteil bestätigter Zwischenberichte sind. • Auf der Primärebene (PE) legt die ZGS den Prüfvermerk selbst an. • Auf der Sekundärebene (SE) legt eine Prüfinstanz den Prüfvermerk an und leitet ihn an die ZGS weiter. • Die Empfehlungen (Prüfer) und Entscheidungen (ZGS) werden in Form von Prüfbelegen dokumentiert, diese beziehen sich entweder auf vorhandene Belege (belegabhängig) oder nicht (belegunabhängig). • Die Prüfbelege werden direkt in die Belegliste übernommen, bei finanziellen Korrekturen ist eine Anpassung der Finanzierung im zugehörigen Bericht durch die ZGS erforderlich.

  3. Einleitung B = Begünstigter PI = Prüfinstanz ZGS = Zwischengeschaltete Stelle

  4. PE-Prüfvermerk Status Status 00 Prüfvermerk in Erstellung Status 52 Prüfungsauswertung ohne finanz. Beanstandungen abgeschlossen Mail Status 30 In Bearbeitung bei der ZGS Mail Status 51 Prüfungsauswertung abgeschlossen – finanz. Korrektur in lfdr. Berichterstattung Mail Status 10 Prüfvermerk erstellt Freigabe Status 40 Prüfungs-auswertung erfasst – KB erstellt Status 50 Prüfungs-auswertung mit KB abgeschlossen Mail Mail Mail Mail Status 60 Storniert Primärebene: Zwischengeschaltete (ZGS) Stelle agiert

  5. PE-Prüfvermerk anlegen • Voraussetzungen: • Rechte am Projekt • bestätigter Antrag (Status 50) • mind. ein bestätigter Bericht (Status 50) • kein offener Prüfvermerk

  6. PE-Prüfvermerk anlegen • Prüfungstermin eingeben • Prüfzeitraum auswählen • Text für Zusatzinformation • Legitimation eingeben • <erstellen> drücken

  7. PE-Prüfvermerk anlegen <ändern>: Änderung von Prüfungstermin und/oder Prüfzeitraum <zur Bearbeitung bei ZGS>: Der Prüfvermerk muss aktiv zur Bearbeitung freigeschaltet werden.

  8. PE-Prüfvermerk anlegen

  9. PE-Prüfvermerk anlegen

  10. PE-Prüfvermerk anlegen ÜBUNGEN - Teil 1

  11. PE-Prüfvermerk bearbeiten

  12. PE-Prüfvermerk bearbeiten • Bereich 1: • Auftragsdurchführung • Beanstandungen • Schlussbemerkung / Bescheinigung • Pflichtfelder

  13. PE-Prüfvermerk bearbeiten • Bereich 2: • Prüfziele 1 – 6 • Fragen und Textfelder • Keine Pflichtfelder

  14. PE-Prüfvermerk bearbeiten • Bereich 3: • Belegprüfung - Ausgaben • Belegprüfung - Einnahmen

  15. PE-Prüfvermerk bearbeiten Liste aller Belege, die zum Prüfzeitraum gehören.

  16. PE-Prüfvermerk bearbeiten

  17. PE-Prüfvermerk bearbeiten

  18. PE-Prüfvermerk bearbeiten

  19. PE-Prüfvermerk bearbeiten

  20. PE-Prüfvermerk bearbeiten

  21. PE-Prüfvermerk bearbeiten ÜBUNGEN - Teil 2

  22. PE-Prüfvermerk abschließen

  23. PE-Prüfvermerk abschließen Der zutreffende Status wird vom Programm ermittelt. • Die Menüpunkte • „Auftragsdurchführung“, • „Beanstandungen“ und • „Schlussbemerkung / Bescheinigung“ • müssen ausgefüllt sein.

  24. PE-Prüfvermerk abschließen Aus dem Status 40 ist eine Rückgabe des Prüfvermerks möglich (Status 30), solange der Korrekturbericht auf Status 20 steht.

  25. Korrekturbericht bearbeiten

  26. Korrekturbericht bearbeiten Wenn sich durch Prüfbelege die Höhe der Ausgaben und/oder Einnahmen im Bericht verändert, muss durch die ZGS eine Anpassung der Finanzierung vorgenommen werden.

  27. Korrekturbericht bearbeiten

  28. Korrekturbericht bearbeiten

  29. Korrekturbericht bearbeiten

  30. Korrekturbericht bearbeiten Wenn die TH den Korrekturbericht bestätigt hat (Status 50), wird auch der zugehörige Prüfvermerk auf Status 50 gesetzt.

  31. PE-Prüfvermerk abschließen / Korrekturbericht bearbeiten ÜBUNGEN - Teil 3

  32. SE-Prüfvermerk Status Status 00 Prüfvermerk in Erstellung Status 52 Prüfungsauswertung ohne finanz. Beanstandungen abgeschlossen Mail Status 20 In Bearbeitung bei der Prüfinstanz Status30 In Bearbeitung bei der ZGS Mail Status 51 Prüfungsauswertung abgeschlossen – finanz. Korrektur in lfdr. Berichterstattung Mail Status 10 Prüfvermerk erstellt Mail Freigabe Mail Status 40 Prüfungs-auswertung erfasst – KB erstellt Status 50 Prüfungs-auswertung mit KB abgeschlossen Mail Mail Mail Status 60 Storniert Mail Prüfinstanz (P) agiert Zwischengeschaltete (ZGS) Stelle reagiert

  33. SE-Prüfvermerk erhalten

  34. SE-Prüfvermerk erhalten

  35. SE-Prüfvermerk bearbeiten Der Prüfvermerk kann an den Prüfer zurückgegeben werden, solange keine eigenen Prüfbelege erstellt wurden.

  36. SE-Prüfvermerk bearbeiten • Bereich 3: • Auftragsdurchführung • Beanstandungen • Schlussbemerkung / Bescheinigung • Felder der ZGS - Pflichtfelder

  37. SE-Prüfvermerk bearbeiten • Bereich 1: • Prüfziele 1 – 6 • Fragen und Textfelder • Für ZGS nur zur Ansicht

  38. SE-Prüfvermerk bearbeiten • Bereich 2: • Belegprüfung - Ausgaben • Belegprüfung - Einnahmen

  39. SE-Prüfvermerk bearbeiten

  40. SE-Prüfvermerk bearbeiten

  41. SE-Prüfvermerk bearbeiten

  42. SE-Prüfvermerk bearbeiten

  43. SE-Prüfvermerk bearbeiten

  44. SE-Prüfvermerk bearbeiten

  45. SE-Prüfvermerk abschließen

  46. SE-Prüfvermerk abschließen Der zutreffende Status wird vom Programm ermittelt. • Die Menüpunkte • „Auftragsdurchführung“, • „Beanstandungen“ und • „Schlussbemerkung / Bescheinigung“ • müssen ausgefüllt sein.

  47. SE-Prüfvermerk abschließen Aus dem Status 40 ist eine Rückgabe des Prüfvermerks möglich (Status 30), solange der Korrekturbericht auf Status 20 steht.

  48. Korrekturbericht bearbeiten

  49. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

  50. Kontaktdaten www.ecg.eu GmbH Bernburger Str. 27 10963 Berlin Fon: +49 (30) 31 86 50-0 Fax: +49 (30) 31 86 50-22 Mail: ecg@ecg.de Web: www.ecg.de

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