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Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit Forderungen – Instrumente - Hindernisse Dr. Karin Tondorf Workshop der Friedrich-Ebert-Stiftung „Mehr Chancen für Frauen in der Privatwirtschaft“ 21.11.2008. Der Verdienstunterschied 2007 zwischen Frauen und Männern in Deutschland 23%
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Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit • Forderungen – Instrumente - Hindernisse • Dr. Karin Tondorf • Workshop der Friedrich-Ebert-Stiftung • „Mehr Chancen für Frauen in der Privatwirtschaft“ 21.11.2008
Der Verdienstunterschied 2007 zwischen Frauen und Männern in Deutschland 23% Einzelne Wirtschaftszweige: Unternehmensnahe Dienstleistungen: 30% Verarbeitendes Gewerbe: 29% Handel: 25% (Statistisches Bundesamt 14.11.2008)
Verdienstunterschied zwischen Geschlechtern: • ist teils sachlich gerechtfertigt, z.B. • Frauen sind seltener Führungskräfte • arbeiten in schlecht bezahlten Berufen • und Wirtschaftsbranchen mit niedrigen Verdiensten • beruht aber auch auf Entgeltdiskriminierung • unmittelbar und mittelbar
Rechtsanspruch: • Gleiches Entgelt für gleiche, identische Arbeit • Gleiches Entgelt für inhaltlich verschiedene, aber gleichwertige Arbeit • AGG, Grundgesetz Art. 3, Abs. 2, 3 • EU-Richtlinie 75/117/EWG (neu 2006/54/EG) EG-Vertrag Art. 141
Wann sind Tätigkeiten von Frauen und Männern gleichwertig? • z.B. Sekretär/in – Betriebshandwerker in einem • Krankenhaus • wenn die Anforderungen an Ausbildung, Verantwortung, soziale Kompetenzen von gleichem Wert sind • Gleichwertigkeit muss im Einzelfall geprüft werden – mit einem geschlechtsneutralen System der Arbeitsbewertung!
Viele frauendominierte Tätigkeiten sind unterbewertet. • Wichtige Anforderungen werden nicht bewertet und nicht bezahlt, z.B. psycho-soziale Anforderungen wie Kommunikations-, Kooperationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen Physische Anforderungen werden oft nur bei gewerblichen Tätigkeiten honoriert (z.B. Heben und Tragen, ständiges Sitzen) Psychische Belastungen werden selten bewertet, z.B. Konfrontation mit Leid anderer
Tätigkeiten von Frauen und Männern werden mit • unterschiedlichen Maßstäben bewertet. • In einzelnen Tarifbereichen gibt es noch Lohn-und Gehalts-TV, die Tätigkeiten von Arbeiter/ -innen und Angestellten unterschiedlich bewerten. Einfache und „mittlere“ Angestellten- Tätigkeiten – meist weiblich besetzt – werden oft geringer bezahlt als einfache und „mittlere“ gewerblicheTätigkeiten
Beispiele Einstiegstarife Lohn und Gehalt WSI Tarifbericht 2007
Wichtige Instrumente für Entgeltgleichheit: • aktuelle, umfassende und einheitliche • Arbeitsbeschreibungen als Basis der • Bewertung • geschlechtsneutrale Systeme der Bewertung • von Arbeit • geschlechtsneutrale Systeme der Bewertung • von Leistung
Hindernisse auf dem Weg zur Entgeltgleichheit: • mangelndes Wissen / Problemverständnis • über Entgeltdiskriminierung • mangelnder politischer Wille: • Kostenkalküle der Arbeitgeber • konkurrierende Interessen innerhalb der • Belegschaften • Geschlechter(rollen)Stereotype / Vorurteile
Wege zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit: • Diskriminierungsfreie Tarifverträge • Diskriminierungsfreie betriebliche Praxis • Klagen
Weitere Informationen: Broschüre des BMFSFJ Fair p(l)ay – Entgeltgleichheit für Frauen und Männer www.bmfsfj.de