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Die Bedeutung der Europäischen Sozialcharta für die Soziale Arbeit. Delegiertenversammlung AvenirSocial 27.06.2008 in Bern Bruno Keel. Überblick. 1. Der Europarat und die Vertretung der IFSW 2. Europäische Sozialcharta
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Die Bedeutung der Europäischen Sozialcharta für die Soziale Arbeit Delegiertenversammlung AvenirSocial 27.06.2008 in Bern Bruno Keel
Überblick 1. Der Europarat und die Vertretung der IFSW 2. Europäische Sozialcharta 3. Projekt zur Ratifizierung der Sozialcharta von AvenirSocial
1. DER NGO-SITZ DER SOZIALEN ARBEIT IM EUROPARAT IN STRASSBURG
Ziele des Europarates • Menschenrechte • Rechtsstaatlichkeit • Demokratie Das Gewissen Europas
Ziele des Europarates • Sucht Lösungen für gesellschaftliche Probleme Europas mit Ausnahme der Verteidigung (z.B. Diskriminierung von Minderheiten (Romas), Fremdenhass, häusliche Gewalt, Menschenhandel, Armut, Drogen, organisiertes Verbrechen, Verletzung der Menschenrechte z.B. CIA-Gefangene, Folter, gegen Todesstrafe, • Frieden in Europa durch Kooperation
Europäische Machtzentren • EU= wirtschaftliche Macht • Nato = militärische Macht • Europarat = moralische Macht Überzeugung/ Dialog Gewissen Europas
Internationale (staatl.)Organisation • Zwischenstaatliche internationale Organisation Staat gibt keine direkte staatl. Souveränität ab = ER und UNO unterschreiben freiwillig Konventionen • Supranationale Organisation Teile der Souveränität werden an übergeordnetes Gremium delegiert Einzelstaat kann überstimmt werden, Gesetze muss er akzeptieren= EU
Graphik Europarat Grafik Europarat:
Ministerkomitee • 47 AussenministerInnen • 47 BotschafterInnen (ständige Vertretungen in Strassburg) • Entscheidungsgremium
Ministerkomitee Aussenministerin Calmy ReyBotschafter Paul Widmer
6 VertreterInnen Maximilian Reinmann SVP (Präsident) Doris Stump SP Felix Müri SVP Dick Marty FDP Andreas Gross SP Arthur Löpfe CVP Parlamentarische Vers.
6 StellvertreterInnen Theo Maissen CVP Ruth Genner Grüne Liliane Maurice-Pasquier SP Doris Fiala FDP Hansjörg Walter SVP André Bugnon SVP Parlamentarische Vers.318 Mitglieder
Kongress der Gemeinden und Regionen • Gewählte Vertretungen Gemeinde- ,StadtpräsidentInnen RegionalvertreterInnen • Verbesserung der Dienste auf kommunaler und regionaler Ebene • Erfahrungsaustausch und gemeinsame politische Strategien
Kongress der Gemeinden und Regionen • 6 Stadt- oder GemeindepräsidentInnen • 6 kantonale RegierungsrätInnen
400 Nichtregierungsorganisationen 4 Sessionen pro Jahr 2-4 Tage pro Session
10 thematische Arbeitsgruppen • Zivilgesellschaft und Demokratie • Bildung und Kultur • Landschaft und Umwelt • Extreme Armut und Sozialer Zusammenhalt • Gleichberechtigung • Gesundheit • Menschenrechte (bürgerlich/politische Rechte) • Städte • Nord-Süd Dialog • Sozialcharta / Sozialpolitik
IFSW ist seit 42 Jahren (1966) im Europarat als NGO akkreditiert
Delegiertenversammlung (35 nationale europäische Berufsverbände) wählt Exekutivkomitee Delegationsleitung Europarat Andere
Exekutivkomitee IFSW Europe Ressortleitung Europarat Ressortleitung EU Finanzen Delegationsleitung Europarat Gabriele Stark-Angermeier Mitglied Delegation
Aufgaben der Delegation IFSW • Informationen sammeln • Mitarbeit in Arbeitsgruppen (Sozialcharta, Menschenrechte, extreme Armut, Gesundheit) • Antrag für Kollektivbeschwerderecht durch IFSW vorbereiten • Tätigkeitsbericht zhv. Exekutivkomitee Europa • Freiwillig: Spesenvergütung
NGOs nützlich für den Europarat Teilnehmerstatus • Schaffen in Mitgliedstaaten ein Klima, um Regeln und Ideen durchsetzbarer zu machen • Übersetzen wichtige Dokumente in Landessprache • Beteiligen sich an Bildungsangeboten für Polizisten, Gefängnismitarbeiter SozialarbeiterInnen, etc. • Vertreten die Zivilgesellschaft
1. Ministerkomitee 2. Parlamentarische Versammlung 3. Kongress der Regionen und Städte 4. Nichtregierungsorganisationen BürgerInnen Europas Vier Pfeiler des Europaratesund ihre Nähe zu den BürgerInnen
Die Europäische Menschenrechtskonvention Bürgerlich-politische Rechte Folterverbot Verbot Sklaverei und Zwangsarbeit Recht auf Freiheit Rechtliches Gehör Keine Strafe ohne Gesetz Meinungsäusserungsfreiheit Versammlungsfreiheit Glaubensfreiheit (Beitrittsbedingung zwingend) Die Europäische Sozialcharta Wirtschaftlich, soziale und kulturelle Rechte Recht der Arbeitnehmerinnen auf Mutterschutz Rechte auf gerechte Arbeitsbedingungen Recht auf Gesundheit Recht auf soziale Sicherheit Recht auf berufliche Bildung Recht der Kinder auf Schutz Recht auf Wohnung Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung (keine Beitrittsbedingung) Menschenrechtsinstrumente des Europarates
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Europäische Menschenrechtskonvention
Jean-Paul CostaPräsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Europarat 1‘800 Angestellte Budget 07: 197 Mio. Euro Davon 4 Angestellte und 326‘000 Euro für NGOs Europ. Union EU 32`000 Angestellte Budget 07 101‘954 Mio.Euro Terry Davis, Generalsekretär Europarat
Menschenrechtskommissar des Europarates • Besuche in Mitgliedsstaaten • NGOs: wichtige Infoquelle, Besuchsroute • Licht in dunkle Seiten einer Gesellschaft Bericht über Besuch in der Schweiz • Gefängnisse: Jugendliche Straftäter • Asylbewerber: Recht auf Nothilfe, • Fahrende • Menschenhandel (Arbeits- und Wohnbedingungen der Tänzerinnen)
Graphik Europarat Grafik Europarat:
Von einer national- zu einer europabezogenen sozialen Problemlösung
Gründe für Mitarbeit in internationalen Organisationen • Arbeit zu zweit • Warum hat sich nach meiner Meinung die IFSW als Organisation entschieden, in den Europarat und die UNO eine Vertretung zu entsenden? • Suchen Sie mögliche Gründe für die Mitarbeit der Sozialen Arbeit in internationalen Organisationen.
2. Die Europäische Sozialcharta und die Soziale Arbeit 2.1. Grundzüge der Sozialcharta 2.2. Bedeutung für Soziale Arbeit
2.1. Grundzüge der Sozialcharta • Welche Rechte? • Schritte zum Inkrafttreten? • Durchsetzungsmechanismen? • Konkrete Auswirkungen der Sozialcharta?
Die Menschenrechtsinstrumente des Europarates • Die Europäische Menschenrechtskonvention Bürgerlich-politische Rechte • Folterverbot • Verbot Sklaverei und Zwangsarbeit • Recht auf Freiheit • Rechtliches Gehör • Keine Strafe ohne Gesetz • Meinungsäusserungsfreiheit • Versammlungsfreiheit • Glaubensfreiheit (Beitrittsbedingung zwingend) • Die Europäische Sozialcharta Wirtschaftlich, soziale und kulturelle Rechte • Recht der Arbeitnehmerinnen auf Mutterschutz • Rechte auf gerechte Arbeitsbedingungen • Recht auf Gesundheit • Recht auf soziale Sicherheit • Recht auf berufliche Bildung • Recht der Kinder auf Schutz • Recht auf Wohnung • Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung (keine Beitrittsbedingung)
Rechtliche Definition des Europarates von Armut • Nicht rein ökonomische Definition • Armut nicht individuelles Problem • Armut als erschwerter oder verunmöglichter Zugang zu sozialen Rechten wie: Sozialschutz, Beschäftigung, Gesundheit, Bildung, Wohnen,
31 Artikel Wirtschaftliche Rechte (Arbeitsrechte, Kündigungsschutz, Unfallverhütung) Soziale Rechte (Fürsorge, Wohnung, Schutz der Kinder, Jugendlichen, Mütter, älteren Personen, Behinderten) Kulturelle Rechte (berufliche Bildung, unentgeltliche Schulbildung) Welche Rechte?
Inkraftreten der Sozialcharta • Inhaltliche Voraussetzungen • Alle Artikel annehmen • „À la carte“ Verfahren sechs von neun Kernrechten (Artikel 1,5,6,7,12,13,16,19,20) und mindestens 16 Artikel der gesamten Charta
Prozessuale Voraussetzungen • Unterzeichnung = politische Geste • Ratifizierung = Staat unterwirft sich den Kontrollmechanismen der Charta
Kontrollmechanismen • Staatenberichte • Kollektivbeschwerde
Ist innerstaatliches Recht oder Praxis in Übereinstimmung mit der Charta? Staatenberichte Anmerkungen NGOs, Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sozialrechtsausschuss Regierungsausschuss Ministerkomitee Empfehlung