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Entwicklung des Kommunalen Haushaltsrechts. Umsetzung des IMK- Beschlusses zur Reform des Kommunalen Haushaltsrechts in den Bundesländern. Armin Thoma. Bernhard Hoyer. Bayerischer Landkreistag. Landkreistag Schleswig-Holstein. Zusammenstellung Stat. Bundesamt November 2003.
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Entwicklung des Kommunalen Haushaltsrechts Umsetzung des IMK- Beschlusses zur Reform des Kommunalen Haushaltsrechts in den Bundesländern Armin Thoma Bernhard Hoyer Bayerischer Landkreistag Landkreistag Schleswig-Holstein
Zusammenstellung Stat. Bundesamt November 2003
Entwicklung des Kommunalen Haushaltsrechts Allgemein: Kein aktueller offizieller Überblick vorhanden Vorgaben der Landesregierungen ? Festlegungen der komm. Spitzenverbände ? Förderung kommunaler Modellvorhaben durch die Landesregierungen? Eigene Festlegungen für die Landesverwaltung ? • Die folgenden Informationen basieren auf Telefonaten mit Mitarbeitern der Landkreistage • Dennoch -oder gerade deswegen- hohe Aktualität, da Aussagen umfassender und inkl. Einschätzung der Entwicklung vor Ort
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation in Berlin: • zunächst erweiterte Kameralistik zzgl. Kostenrechnung • Projekt wurde 1999 begonnen • Einführung ist abgeschlossen • ab 2005 Ergebnisse der Kostenrechnung alleinige Grundlage der Finanzausstattung Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004 Berlin
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation im Bundesland Saarland : • Zurückhaltung innerhalb der Landesverwaltung für das eigene Rechnungswesen • Der gemeindliche Verband will analog NRW vorgehen (verpflicht. Übergang zur Doppik ab 2009 geplant); der Landkreistag will sich dem nicht widersetzen • Die Landesregierung will den kommunalen Vorschlag wohlwollend begleiten • Eine Förderung durch die Landesregierung kann bislang nicht in Aussicht gestellt werden Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation im Bundesland Baden- Württemberg : • Bislang keine Vorgabe der Landesregierung zum Buchführungsstil der Kommunen: zeitlich unbefristetes Wahlrecht zwischen beiden Varianten (v.a. wegen der kleineren Gemeinden) • Ebenfalls offene Position der kommunalen Spitzenverbände • Keine Umsetzungspläne der Landesverwaltung zur Einführung der Doppik, aber zur Einführung des Neuen Steuerungsmodells (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling) • Keine Förderung kommunaler Pilotprojekte zur Einführung der Doppik Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation im Bundesland Bayern : • Bislang keine Vorgabe der Landesregierung zum Buchführungsstil der Kommunen: Wahlrecht zwischen beiden Varianten; Erstellung der geänderten KommHV im Jahr 2004 (zunächst doppische Var.) • Ebenfalls grundsätzlich offene Position der kommunalen Spitzenverbände • Keine Förderung kommunaler Pilotprojekte zur Einführung der Doppik (Förderung des Bayer. Innovationsrings zur Einführung des NSM mit zunächst erweiterter Kameralistik) • Keine Umsetzungspläne der Landesverwaltung zur Einführung der Doppik Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation im Bundesland Sachsen : • Wegen der Landtagswahl 2004 derzeit Zurückhaltung innerhalb der Landesverwaltung und mit Vorgaben für den kommunalen Bereich • Allerdings sieht das Innenministerium ein Wahlrecht zwischen beiden Varianten kritisch und neigt zu einem einheitlichen System • Zunächst soll der Änderungsentwurf für die doppische GemHVO erstellt werden (ab 2005 mit ca. 3 Jahren Übergangsfrist) • Landesregierung: Einführung des Neuen Steuerungsmodells (NSM- Handbuch) mit Tendenz zur Doppik Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation im Bundesland Thüringen : • Wegen der Landtagswahl 2004 derzeit Zurückhaltung innerhalb der Landesverwaltung und mit Vorgaben für den kommunalen Bereich • Die Finanzreferenten der kommunalen Spitzen-verbände wollen ein einheitliches Rechnungswesen • Die kommunalen Spitzenverbände wollen ein Procedere wie im Land Rheinland- Pfalz (Lenkungsausschuss auf Landesebene mit Experten) • Die Landesregierung hat informell erklärt, dass im Jahr 2005 die GemHVO geändert werden soll (denkbar sind 1-2 Jahre Übergangsfristen) Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation im Bundesland Hessen : • Die Landesverwaltung wird verbindlich auf die Doppik umsteigen • Für die kommunale Ebene soll zunächst ein Wahlrecht zwischen beiden Varianten eingeräumt werden (v.a. auf Wunsch des Städte- und Gemeinde-bunds) • Derzeit werden die Änderungsentwürfe für die GemHVO parallel erstellt • Geförderte Pilotvorhaben zur Einführung der Doppik (2 Landkreise und 1 Stadt) Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation in Mecklenburg-Vorpommern: • Landesregierung legt sich zur Zeit weder auf alleinige Doppik noch auf Wahlrecht fest • kommunale Spitzenverbände sehen Doppik positiv • Kommunen sollen sich bis Ende 2004 eine Meinung bilden, dann wird entschieden: Doppik oder Wahlrecht • Eigene Umsetzungspläne der Landesverwaltung: keine Entscheidung Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Bremen Situation in Bremen: • schrittweise Einführung der Doppik für Bremen und Bremerhaven bis 2007 • Abschluss des Umstellungsprozesses bis 2008 • Senatsbeschluss 2003 Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation in Nordrhein-Westfalen: • Referentenentwurf zu Änderungen GemHVO und GO ist in Bearbeitung, Fertigstellung 2004 • Vorgabe der Landesregierung zum Buchführungsstil der Kommunen: Doppik • ab 01.01.2005 3 Jahre Übergangsfrist • Eigene Umsetzungspläne der Landesverwaltung: Entscheidung noch nicht getroffen Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation in Brandenburg: • Einstimmiger positiver Beschluss von allen 14 Landräten zur Einführung der Doppik • zur Zeit finden Gespräche statt • Eigene Umsetzungspläne der Landesverwaltung möglich, noch nicht konkret • Förderung kommunaler Pilotprojekte geplant, Umsetzung ca. ab 2007 Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation in Niedersachsen: • Positionspapier der Landesregierung: Doppik für alle Kommunen angekündigt, kein Wahlrecht • ab 01.01.2006 neues Haushaltsrecht, 5 Jahre Übergangsfrist • kommunale Spitzenverbände fordern finanzielle Unterstützung • Eigene Umsetzungspläne Land: keine Entscheidung • keine Fördermittel, da Kommunen von der Umstellung profitieren werden (selbsttragend) Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Hamburg Situation in Hamburg: • Vorgabe: Doppik für alle Bereiche • Senatsbeschluss 2003 • Flächendeckender Einsatz 2006 (EB 01.01.2006) • Konzernbilanz 31.12.2007 Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation in Sachsen-Anhalt: • Vorgabe der Landesregierung: Doppik für alle Kommunen ab 01.01.2006 • 5 Jahre Übergangsfrist • keine weitere Förderung, da bereits kommunale Pilotprojekte Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation im Bundesland Rheinland- Pfalz : • Städteverband und Landkreistag haben eine Resolution an das Land gerichtet, die Doppik einzuführen • Die Landesregierung „zieht mit“ (Ziel: Umstellung 01.01.2007) • Lenkungsausschuss auf Landesebene gebildet; das Land finanziert die Experten in diesem Team (v.a. Wirtschaftsprüfer) • Keine Umsetzungspläne der Landesverwaltung zur Einführung der Doppik Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Situation in Schleswig-Holstein : • voraussichtlich Wahlrecht; bei Doppik Modell Nordrhein-Westfalen vorgesehen • Arbeitsgruppe wird eingerichtet für Ausgestaltung neuer GemHVO (ab März) • Position Landkreistag: Doppik setzt sich durch, Einheitlichkeit soll geschaffen werden • Land sieht mittel- bis langfristig Durchsetzung der Doppik; Teilnahme an Abstimmungsrunde • keine Förderung für Kommunen Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004
Aktuelle Recherche in den Bundesländern Unterschiedliche Umsetzungskategorien: Eindeutige Vorgabe der Landesregierung zum Umstieg auf die Doppik Keine Vorgabe der Landesregierung, aber interner Beschluss des kommunalen Spitzenverbands zum Umstieg auf die Doppik Wahlrecht aus der Sicht der Landesregierung und Tendenz des kommunalen Spitzenverbands zum Umstieg auf die Doppik Wahlrecht aus der Sicht der Landesregierung und keine Tendenz des kommunalen Spitzenverbands zum Umstieg auf die Doppik Eindeutige Vorgabe der Landesregierung zum Umstieg auf die erweiterte Kameralistik Quelle: Thoma/ Hoyer, Februar 2004