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GG. Gesetz. Tarifvertrag. Betriebsvereinbarung. Arbeitsvertrag + DirektionsR. Rechtliche Gestaltungsfaktoren des Arbeitsverhältnisses. Günstigkeits- prinzip. Rang- prinzip. Gilt im Arbeitsrecht aber nicht, soweit es um Abweichun- gen zugunsten des AN geht - dann gilt:.
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GG Gesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag + DirektionsR Rechtliche Gestaltungsfaktoren des Arbeitsverhältnisses Günstigkeits- prinzip Rang- prinzip Gilt im Arbeitsrecht aber nicht, soweit es um Abweichun- gen zugunsten des AN geht - dann gilt: Die stärkere (ranghöhere) Regelung geht der schwächeren (rangniedrigeren) Regelung vor. Rang- prinzip Die schwächere (rangniedrigere) Regelung geht vor, wenn sie inhaltlich für den AN günstiger ist. Einschränkung für BV: Günstigkeits- prinzip gilt nicht im Verhältnis BV zu Tarifvertrag Günstigkeits- prinzip Die frühere Regelung wird durch die spätere Regelung (auf gleicher Rangstufe) aufgehoben. Ordnungsprinzip Die spezielle Regelung geht auf gleicher Rangstufe der allgemei-nen vor auch wenn nachteiliger). Spezialitätsprinzip Auf gleicher Rangstufe: Spezialitätsprinzip Ordnungsprinzip