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Kooperationsveranstaltung Amt für Soziale Sicherung und Stadtjugendamt der LHM. Geld, Konsum und Kreditprobleme von Jugendlichen – rechtliche Aspekte + Aspekte des Verbraucherschutzes. Institutionelle Regelungen zur Reduktion der Transaktionskosten im Sinne der „Prinzipal-Agent-Theorie“.
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Kooperationsveranstaltung Amt für Soziale Sicherung und Stadtjugendamt der LHM Geld, Konsum und Kreditprobleme von Jugendlichen – rechtliche Aspekte + Aspekte des Verbraucherschutzes
Institutionelle Regelungen zur Reduktion der Transaktionskosten im Sinne der „Prinzipal-Agent-Theorie“ Gesetze Quelle: verändert nach Kleinaltenkamp, in: Corsten/Gössinger 2005, S. 69
Institutionen zum Verbraucherschutz Institutionen Gebote und Verbote Sanktionen Im Vertragsverhältnis Im Marktveranlasst vom Verbraucher veranlasst vom Staat, Verbraucher oder Konkurrenten Quelle: eigene Darstellung
Aspekte der Lebenswelt Lebenswelt Persönlichkeit (Kompetenzen) Kultur (Wissensvorrat) Gesellschaft (Ordnungen) Quelle: in Anlehnung an Habermas (1981), Bd. 2, S. 209
Eigentumsordnung – hier: Abstraktionsprinzip (Grundlage) Verpflichtungsgeschäft, z.B. Kaufvertrag Ursache oder Grundlage des Geschäfts Verfügungsgeschäft, z.B. Übereignung Verkäufer Ehemaliger Eigentümer Käufer Neuer Eigentümer
Eigentumsordnung – hier: Abstraktionsprinzip („Störung“) Verpflichtungsgeschäft, z.B. Kaufvertrag Verfügungsgeschäft, z.B. Übereignung Verkäufer Ehemaliger Eigentümer Käufer Neuer Eigentümer Keine Auswirkung Störung, z.B. wegen Minderjährigkeit eines Beteiligten
Rechtsordnung – hier: Der homo oeconomicus im Rechtssystem Rechtsfähigkeit als die Option, Träger von Rechten und Pflichten zu sein Homo oeconomicus Handlungen= Deliktsfähigkeit Handlungsfähigkeit Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu begründen durch Geschäftsunfähigkeit Willenserklärungen = Geschäftsfähigkeit Beschränkte Geschäftsfähigkeit Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
Eigentumsordnung Übertragung von einem Anderen Erben von einem Erblasser Begründung von Eigentum an einer herrenlosen Sache = = = Übereignung Erbschaft Aneignung Eigentumserwerb Quelle: eigene Darstellung
Lebenswelt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Internet Schule/Ausbildung Anbieter Tausch-markt Stationärer Handel Jugendlicher Soziale Gruppen Familie/Eltern Haushalt Peer Group Märkte Finanzgüter Informationen Güterarten Sachgüter Dienstleistungen Zeitachse
Probleme Jugendlicher beim Umgang mit Geld, Konsum und Krediten Mögliche Ursachen: einen Probleme verursachenden Umgang mit den Entwicklungsaufgaben einem jugendspezifischen Lebensstil, der die Probleme hervorbringt, mangelnde ökonomische und rechtliche Kompetenz, oder auf einer Unvollkommenheit der Rechte und Pflichten.
Verfügungsgewalt von Jugendlichen (10-13 Jahre) über eigenes Geld Jugendlicher besitzt • eigenes Sparbuch 86,9 % • eigenes Girokonto 31,4 % Jugendlicher hat Verfügungsmöglichkeiten über das eigene Sparbuch • darf bis zu einer best. Summe selbstständig abheben 11,4 % • darf völlig frei über das Konto verfügen 4,1 % • Abhebungen nur mit Zustimmung der Eltern möglich 81,0 % Jugendlicher hat Verfügungsmöglichkeiten über das eigene Girokonto • darf bis zu einer best. Summe selbstständig abheben 36,0 % • darf völlig frei über das Konto verfügen 30,5 % • Abhebungen nur mit Zustimmung der Eltern möglich 30,8 % Quelle: aus Edmont Ehapa GmbH, KidsVerbraucherAnalyse 2008, S. 23.
Verwendung von Taschengeld und anderen Geldzuwendungen in % der 10- bis 13-Jährigen (n=100) Süßigkeiten/Kekse/Kaugummi 55,4 Zeitschriften, Magazine, Comics, Mangas 53,2 Eis 32,5 Getränke 34,2 Essen unterwegs/Fast Food 34,7 Spiele/Spielzeug 15,9 Sticker/Sammelkarten 14,6 Kino 27,3 Handy-Kosten 28,6 Musik-CDs 20,3 Computer-, Video-, Konsolenspiele 18,9 Schulsachen/Stifte/Füller 10,3 Bücher 11,0 DVDs, Videos 12,9 Kosmetik/Körperpflege 11,4 Bekleidung, Schuhe 10,7 Hörspiele auf CDs, Kassetten, Hörbücher 5,7 Quelle: aus Edmont Ehapa GmbH, KidsVerbraucherAnalyse 2008, S. 25.
Gesetzlichen Ziele und Wertvorstellungen der Jugendhilfe (gemäß § 1 SGB VIII) Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Rechtsdienstleistungen Können im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbracht werden durch: eine gerichtlich oder behördlich bestellte Person (z.B. Betreuer/innen), eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine nach Landesrecht als geeignet anerkannte Person oder Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung, Verbraucherzentralen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII Quelle: vgl. § 8 RDG
Rechtsgebiete in der Schuldnerberatung Sozialrecht Zwangsvollstreckungsrecht Titulierungsrecht Unterhaltsrecht Verzugsrecht Darlehensrecht Verjährungsrecht Fernabsatzrecht Rechtsdienstleistungsrecht Datenschutzrecht Schadensersatzrecht Mietrecht Insolvenzrechts
Ökonomische Grundtatbestände Was ist der Antrieb für die Nachfrage nach Gütern? (Bedürfnisse und Bedarf, Güter, Konsum) Warum muß man wirtschaften? (Zweck/Mittel-Knappheit) Und welche Möglichkeiten gibt es, Knappheit zu vermindern? (Wahlentscheidungen, ökonomisches Prinzip)
Bedürfnisse und Bedarf Bedürfnis Gefühl eines Mangels, verbunden mit dem Streben, ihn zu beseitigen Definition (v. Hermann 1832) Beispiel: Durst Bedarf „...richtet sich das Bedürfnis auf ein wirtschaftliches Gut, so erzeugt es ein Gefühl oder Bewusstsein vom Mangel dieses Gutes und den Wunsch, diesen Mangel zu beseitigen: es erzeugt einen Bedarf.“ (Scherhorn 1959, S. 84) Beispiel: Durst speziell auf Apfelsaftschorle
Güter Waren und Dienstleistungen, die von den Menschen nachgefragt werden, um Bedürfnisse zu befriedigen Freie Güter: Güter, die im Verhältnis zu den Bedürfnissen, die in einer bestimmten Volkswirtschaft insgesamt vorliegen, reichlich vorhanden sind. Wirtschaftliche Güter: sind Güter, die im Verhältnis zu den Bedürfnissen knapp sind.
Konsum „Unter KonsumimweiterenSinne versteht man die Nutzung von Leistungen knapper Güter zum Zwecke der unmittelbaren Befriedigung der Bedürfnisse der Letztverbraucher. Nachfrage des Verbrauchers am Markt. (…) Unter KonsumimengerenSinne versteht man die Einkommensverwendung für Zwecke des Konsums im weiteren Sinne oder die Marktentnahme von Konsumgütern.“ (aus: Streissler, E. und M.(1966): Konsum und Nachfrage, Köln/Berlin1966, S. 13)
Zweck-Mittel-Knappheit als Gegenstand der Ökonomie Verfügungen über Zwecke und Mittel unter dem Aspekt der Zweck/Mittel-Knappheit In Anlehnung an Seel 1991, S. 47
Ziele Befriedigung von Bedürfnissen Zwecke Menge an vorgestellten und gewollten Gütern, die man sich zur Befriedigung von Bedürfnissen wünscht Verfügbare Mittel Menge an Gütern, über die ein Wirtschaftssubjekt verfügt und die es zur Zweckerfüllung einsetzen kann Zweck-Mittel-Knappheit Die relative Knappheit, die entsteht, wenn die Zwecke die Mittel übersteigen Zweck-Mittel-Knappheit
Aufgabenstellung: Knappheit unter Darlehensbezug Zwecke Ipod 149,- EUR Kinobesuch ....... „Verfügung“ Mittel Taschengeld 50 EUR Rest von Omas Geschenk 64,- EUR Darlehen vom Freund 35,- EUR Januar 2009 April 2009
Aufgabenstellung: Knappheit unter Darlehensbezug Zwecke Kinobesuch ....... „Verfügung“ Mittel Taschengeld 50 EUR Februar 2009 April 2009
Aufgabenstellung: Knappheit unter Darlehensbezug Zwecke Kinobesuch ....... „Verfügung“ Mittel Taschengeld 50 EUR März 2009 April 2009
Aufgabenstellung: Knappheit unter Darlehensbezug Zwecke Kinobesuch ....... „Verfügung“ Mittel Taschengeld 50 EUR April 2009 April 2009
Insolvenz - Ablauf des Verfahrens 1. Außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ERFOLGREICH Gericht entscheidet keine Erfolgsaussicht mit Erfolgsaussicht 2. gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren ERFOLGREICH gescheitert 3. Verbraucherinsolvenzverfahren 6 Jahre Treuhandphase Restschuldbefreiung 28
Versagungsgründe Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers wird die Restschuldbefreiung versagt, wenn: • in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung falsche schriftliche Angaben über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit Kreditaufnahmen, Sozialleistungen und Steuererklärungen gemacht wurden. • im letzten Jahr vor der Eröffnung unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen wurden oder Vermögen verschwendet wurde. • der Schuldner wegen Konkursbetrugs oder Gläubigerbegünstigung strafrechtlich verurteilt wurde. • während der letzten 10 Jahre ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durchgeführt wurde oder in der Wohlverhaltensperiode gescheitert ist. • vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben im Insolvenzantrag gemacht werden oder Auskunfts- und Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren verletzt werden. Antragszeitpunkt: ⇨ im Schlusstermin Nachweispflicht: ⇨ Glaubhaftmachung durch Insolvenzgläubiger 29
Obliegenheiten in der WVP Dies sind: • eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. jede zumutbare Arbeit annehmen, • ererbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben, • Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel anzeigen, • auf Verlangen dem Gericht und dem Treuhänder Auskunft über Erwerbstätigkeit, Bemühungen, Einkommen und Vermögen geben, • Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil verschaffen. Jeder Insolvenzgläubiger kann aus den o.g. Gründen die Versagung beantragen 30
Ausgenommene Forderungen Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind folgende Forderungen: UND zinslose Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. 31
Mahn- und Vollstreckungsverfahren I Antragsteller (Gläubiger) Fälliger Anspruch auf Geldzahlung Antragsgegner (Schuldner) Schuldner zahlt Mahnung(en) des Gläubigers Schuldner zahlt nicht Angelegenheit erledigt Antrag auf Erlass eines Mahnbescheidesbeim AG des GL- Wohnsitzes oder zentrales Mahngericht AG erlässt Mahnbescheid(ohne Prüfung des Anspruchs nach Höhe und Grund) Zustellung des Mahnbescheidsi.d.R. durch Postzustellungsurkunde 32
Mahn- und Vollstreckungsverfahren II Zustellung des Mahnbescheidspostalische Zustellung (Teil-)Widerspruch durch Schuldner Schuldner beantragt das streitige Verfahren bzw. Gläubiger beantragt und begründet Anspruch & zahlt die Kosten ein Schuldner zahlt nicht Schuldner zahlt Angelegenheit erledigt Übergang in das streitige Verfahren (Wohnsitz des Schuldners Antrag auf Kostenvorschuss) - aktualisiert 05.2008 (BAG-SB) 33
Mahn- und Vollstreckungsverfahren III Antrag auf Vollstreckungsbescheidbeim AG des GL- Wohnsitzes oder zentrales Mahngericht AG erlässt Vollstreckungsbescheid (ohne Prüfung des Anspruchs nach Höhe und Grund) Zustellung des Vollstreckungsbescheid i.d.R. durch Postzustellungsurkunde (Teil-)Einspruch durch Schuldner (Frist 2 Wochen) Schuldner zahlt nicht Schuldner zahlt Übergang in das streitige Verfahren Zwangsvollstreckung Angelegenheit erledigt - aktualisiert 05.2008 (BAG-SB) 34