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Schichtarbeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Betriebliche Antworten auf die Wirtschaftskrise Karin Erhard. Beschäftigungssicherungsmaßnahmen:.
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Schichtarbeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung Betriebliche Antworten auf die Wirtschaftskrise Karin Erhard
Beschäftigungssicherungsmaßnahmen: • Die Nutzung flexibler Arbeitszeitregelungen im Rahmen der Betriebsvereinbarung (Abbau von Arbeitszeitkonten), ggf. Inanspruchnahme von Urlaubsansprüchen • Die Nutzung der Instrumente der Arbeitsmarktpolitik (Beantragung von Kurzarbeitergeld) • Die Nutzung von tariflichen Öffnungsklauseln Zielsetzung: Vermeidung von Kündigungen und Absicherung der Einkommen!
Beschäftigungssicherungsmaßnahmen • Bestehende Arbeitszeitkonten müssen vor Einführung von Kurzarbeit nicht aufgelöst werden: • Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit im Rahmen von 50 Stunden. • Freistellungszwecke vor der Altersrente, Qualifizierung, Pflege- und Elternzeiten. • Zur Vermeidung von Inanspruchnahme von Saisonkurzarbeitergeld im Rahmen von 150 Stunden. • 10% der Jahresarbeitszeit ohne Mehrarbeit übersteigen. • Länger als ein Jahr unverändert bestanden haben.
Beschäftigungssicherungsmaßnahmen • Der Betrieb muss vor der Einführung von Kurzarbeit darlegen, dass alle Möglichkeiten der Flexibilisierung tatsächlich ausgeschöpft wurden! • Aber: • Kein Einsatz von Urlaub entgegen der Urlaubsplanung der Arbeitnehmer • Keine Negativsalden • Keine Veränderung bestehender Arbeitszeitvereinbarungen • Keine Anwendung einer tariflichen Öffnungsklausel!
Beschäftigungssicherung durch tarifliche Öffnungsklauseln: • Auch während der Krise gelten unsere Grundsätze zur Anwendung von Öffnungsklauseln! • Öffnungsklauseln stellen eine Maßnahme zur Standort und Beschäftigungspolitik dar. • Die Anwendung von Öffnungsklauseln ist immer eine Einzelfallentscheidung und auf eine bestimmte Dauer begrenzt. • Öffnungsklauseln können nur dort zur Anwendung kommen, wo nicht gleichzeitig kurz gearbeitet wird. • e, durch Aus- und Fortbildung • Der Mensch muss wieder das Maß aller Dinge sein
Konjunkturpaket II • Gesetzliche Änderung zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes • Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes wird auf Basis der tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit vorgenommen, sofern durch eine kollektivrechtliche Beschäftigungsvereinbarung eine vorübergehende Änderung der Arbeitszeit getroffen wird.
Grundzüge der betriebliche Handlungs-optionen: • Das frühzeitige Einbeziehen und die rechtzeitige Information des Betriebsrates ist in der aktuellen Situation besonders wichtig. • Kritische Probleme müssen zu einem sehr frühen Zeitpunkt erkannt werden. Nur dann sind die gesamten Handlungsmöglichkeiten noch offen und können ggf. ohne Personalmaßnahmen gelöst werden. • Auch die Belegschaft sollte in jeder Phase regelmäßig informiert und über die Lage des Betriebes einbezogen werden.
Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Einführung von Kurzarbeit: • Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit folgenden Regelungen: Anlass, Beginn und Dauer, betroffene Arbeitnehmer, Ausfalltage, Information des Betriebsrates und der Belegschaft, Vergütung, Mehrarbeit, Urlaub, Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, Qualifizierung, etc.
Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Kurzarbeit: • Qualifizierung während Kurzarbeit: • Während der Dauer der Kurzarbeit sollten Arbeitsausfälle möglichst sinnvoll im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für bedarfsgerechte und betriebsbezogene Qualifizierung genutzt werden. • Die Qualifizierung kann über die Mittel des Europäischen Sozialfonds gefördert werden, die Durchführung wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Kurzarbeit: • Qualifizierung während Kurzarbeit: • Die Bundesagentur beteiligt sich an Weiterbildungskosten. Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer im Unternehmen leistet: • Kostenübernahme für un- und angelernte Arbeitnehmer zum Nachholen eines Berufabschlusses / für Arbeitnehmer, die mindestens vier Jahre einer Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen Berufsabschluss haben • Zuschuss zum Arbeitsentgelt für eine freigestellte, bezahlte Weiterbildung für un- und angelernte Arbeitnehmer • Übernahme der Weiterbildungskosten für Beschäftige ab dem 45.Lebensjahr in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigen.
Besondere Fragestellungen: • Ungleichmäßige Verteilung der durch die Kurzarbeit ausfallenden Arbeitszeit • Auswirkungen auf den bestehenden Schichtplan / Freischichten, Bringschichten Möglichst gleichmäßige Verteilung und gleichmäßige Auswirkungen Betriebliche Regelung empfehlenswert!
Besondere Fragestellungen: • Krankheit und Kurzarbeit • Kurzarbeit und Altersteilzeit • Kurzarbeit und SFN Zuschläge • Altersfreizeiten
Karin Erhard IG BCE Vorstandsbereich Tarifpolitik - Humanisierung – Finanzen www.igbce.de