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Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Neue Wege zur Flexibilisierung der Eingriffsregelung – Eingriff/Ausgleich, Ökokonto und Kompensationsverzeichnis Dr. Dietrich Kratsch, MLR Referat 43 Tagung am 8.Juni 2005, Universität Hohenheim dietrich.kratsch@mlr.bwl.de.
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Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg Neue Wege zur Flexibilisierung der Eingriffsregelung – Eingriff/Ausgleich, Ökokonto und Kompensationsverzeichnis Dr. Dietrich Kratsch, MLR Referat 43Tagung am 8.Juni 2005, Universität Hohenheim dietrich.kratsch@mlr.bwl.de
Das „Pflichtprogramm“, 1.: Anpassung von Definitionen an das BNatSchG: Erweiterung des Eingriffsbegriffs (§ 20 Abs. 1 NatSchGE) Ausgleich (§ 21 Abs. 2 NatSchGE) Ersatz in der „betroffenen Großlandschaft“ (§ 21 Abs. 2 NatSchG) Grundsätzlich nur flächengleiche Kompensation (§ 21 Abs. 2 Satz 4 NatSchGE), „Timelag“ wird über Ausgleichsabgabe abgegolten (§ 21 Abs. 5 Satz 2 NatSchGE) Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung Das „Pflichtprogramm“, 2.: • Anpassung an die Landwirtschaftsklausel des BNatSchG (§ 20 Abs. 2 NatSchGE) • Sonderregelung bei Wiederaufnahme der früheren land-, forst- und fischereiwirtschaft-lichen Bodennutzung nach Vertragsablauf (5-Jahresfrist, § 20 Abs. 3 NatSchGE)
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung Das „Pflichtprogramm“, 3.: Anpassung an die Stufenfolge des BNatSchG: Abwägung erst, wenn Ausgleich und Ersatz keine vollständige Kompensation ergeben, § 19 Abs. 3 BNatSchG/ § 21 Abs. 4 NatSchGE
Stufenfolge bisher: Vermeidung/Minimierung Ausgleichsmaßnahmen Naturschutzrechtl. Abwägung Ersatzmaßnahmen Ausgleichsabgabe Stufenfolge künftig: Vermeidung/Minimierung Ausgleichsmaßnahmen Ersatzmaßnahmen Naturschutzrechtl. Abwägung Ausgleichsabgabe Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung Das „Pflichtprogramm“, 4.: Anpassung an Abwägungsvorgaben des BNatSchG: • Minderung des Standards bei der Abwägung: keine Beschränkung auf öffentliche Interessen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 NatSchGE) • Aber: Höhere Anforderungen bei streng geschützten Arten (§ 21 Abs.4 Satz 2 NatSchGE)
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung Das „Pflichtprogramm“, 5.: Umsetzung der Vorgaben des BNatSchG zur Sicherung der Maßnahmen • Rechtliche Sicherung der Maßnahmen (§ 23 Abs. 3 NatSchGE) • Kompensationsverzeichnis ( 23 Abs. 7 NatSchGE) • Einzelheiten werden durch RVO geregelt (§ 23 Abs. 8 NatschGE) • Bessere Absicherung der Kompensation bei Verzögerungen oder Einstellung des Eingriffs oder bei Prognosefehlern (nachträgliche Auflagen, § 23 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 NatSchGE)
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung Die „Kür“: das Öko-Konto • Zeitliche Flexibilisierung = Ökokonto • Länder können Vorgaben zur Anrechnung von Kompensations- maßnahmen treffen. Grenzen der Flexibilisierung : • Naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen erforderlich • Vorrangig Funktionenbezug • Maßnahme muss in der betroffenen Großlandschaft durchgeführt werden • Möglichst Herleitung aus Konzept (§ 21 Abs. 3 NatSchGE) • Einheitliche Bewertungsmethoden
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung Grundzüge der Ökokonto-Regelung (§ 22 NatSchGE): • Regeln für vorzeitige Maßnahmen: • Vorherige Zustimmung durch Naturschutzbehörde • Bewertung des Ausgangs- und Endzustandes • Sicherung der Dauerhaftigkeit • Handelbarkeit • Berücksichtigung der Auswirkungen auf Landwirtschaft • Option: Verknüpfung mit Öko-Konto Bauleitplanung • Einzelheiten sind in Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags festzulegen
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung Das „magische Dreieck“ der Ökokonto-Verordnung Rechtssicherheit Fachliche Anforderungen Praktikabilität
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung Fazit: Das Öko-Konto bringt eine Option. Maßgeblich für Akzeptanz und breite Entfaltung werden praxistaugliche, fachlich stimmige und rechtssichere untergesetzliche Regelungen sein.
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung Fundstellen des „Sparwasser-Gutachtens“: Sparwasser/Wöckel, Einzelmaßnahmen der Eingriffskompensation: Möglichkeiten und Grenzen der landesrechtlichen Umsetzung, Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 2004 S. 246 – 252 Sparwasser/Wöckel, Zur Systematik der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2004 S. 1189 – 1195 Herzlichen Dank für‘s Zuhören!