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Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht – Das neue Zuger Steuergesetz. Agenda. Einleitung Überblick über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht (Kanton Zug, Schweiz, International) Ausgewählte Themen im Steuerrecht für Privat-personen Ausgewählte Themen im Unternehmenssteuerrecht
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Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht – Das neue Zuger Steuergesetz
Agenda • Einleitung • Überblick über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht (Kanton Zug, Schweiz, International) • Ausgewählte Themen im Steuerrecht für Privat-personen • Ausgewählte Themen im Unternehmenssteuerrecht • Neuerungen bei der Mehrwertsteuer • Schlusswort • Apéro
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM STEUERRECHT. DAS NEUE ZUGER STEUERGESETZ. Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht Guido Jud Leiter Steuerverwaltung des Kantons Zug
Themenübersicht • Entwicklung der Zuger Steuergesetzgebung • erstes Revisionspaket seit 2007 in Kraft • zweites Revisionspaket per 2009 in Vernehmlassung • Umfeld/Rahmenbedingungen • Steuerwettbewerb national/international • Finanzen Kanton/Gemeinden, NFA-Belastung • Verfassungsmässigkeit/Gerechtigkeit von Steuern • Gesetzgebung Bund • Das zweite Revisionspaket per 2009 • wichtigste Überlegungen/Anliegen • Inhalt des Pakets, Zeitplan
Das erste Revisionspaket • Entscheid im Januar 2005: • per 2007 nur technische Nachführung (v.a. Anpassung an Bundesrecht) und unverschiebbare wichtigste Anliegen • alles andere: zweites Paket per 2009 • Volksabstimmung mit 64% Ja im November 2006: • Anpassungen an Bundesrecht (Fusionsgesetz, Stiftungsrecht, Behindertengleichstellung, elektron. Geschäftsbücher usw.) • Ausbau der Kinderbetreuungsabzüge • Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung AG/Aktionär • Anpassungen bei der Kapitalsteuer von Holdings
Nun steht das zweite Revisionspaket an • Vorlage der Regierung vom 13. März 2007 • in Vernehmlassung bis 15. Juni 2007 • Inkrafttreten per 2009 geplant • bei langen kantonsrätlichen Beratungen und anschliessendem Referendum: Inkrafttreten erst 2010
Typischer Ablauf einer Steuergesetzrevision • Am Anfang steht das Wunschkonzert • Erhalt/Steigerung der Standortattraktivität (national/international) • gesellschaftspolitische/soziale Anliegen (Entlastung von Familien, besondere Abzüge bei tiefen Einkommen etc.) • Dann kommt die Knochenarbeit • Finanzen Kanton/Gemeinden, NFA-Mehrbelastung • verfassungskonforme, gerechte Steuerbelastung • "Rücksicht" auf andere Kantone und Staaten • Koordination mit Bundesgesetzgebung (sachlich, zeitlich) • Letztlich resultiert das politisch Machbare • Stärkeverhältnisse im Parlament • Ausgewogenheit im Hinblick auf Referendumsabstimmung
Am Anfang steht das Wunschkonzert • Analyse der eigenen Tarife, Abzüge und Steuerbelastungen • im Verhältnis zu anderen Kantonen und zum Ausland • nach Einkommens- und Vermögensklassen • nach Art der Einkünfte und Vermögenswerte • Berücksichtigung von persönlichen oder beruflichen Lebensumständen • sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen
Gewinnsteuern im internationalen Vergleich Kanton Zug
Umfeld/Rahmenbedingungen • Finanzen Kanton/Gemeinden, NFA-Mehrbelastung • Mehrbelastung ca. 141 Mio. (Stand März 2007) • positive Jahresabschlüsse des Kantons und der Gemeinden • verfassungskonforme, gerechte Steuerbelastung • Art. 8 BV: Rechtsgleichheit • Art. 127 Abs. 2 BV: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit • beides ist nötigenfalls beim Bundesgericht einklagbar • "Rücksicht" auf andere Kantone und Staaten • sachliche/zeitliche Koordination mit Bundesrecht
Das zweite Revisionspaket per 2009 • Umsetzung Bundesrecht • Unternehmenssteuerreform II (vorgezogene Teile Teilliquidation, Transponierung), Schwarzarbeitsgesetz, Kollektivanlagengesetz, BVG, Änderungen im Steuerstrafverfahren etc. • Anpassungen bei der Vermögenssteuer • höherer Abzug für alle, d.h. • Alleinstehende: CHF 83'000 100'000 • Verheiratete: CHF 166'000 200'000 • separater zusätzlicher Abzug für Kinder je CHF 50'000 • Reduktion Steuersatz von 2.5 auf 2.25 Promille per 2009 • weitere 5 Jahre Reduktion um je 0.05 Promille 2.0 Promille im Jahr 2014
Das zweite Revisionspaket per 2009 • Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung AG/Aktionär • Entlastung bei Einkommenssteuer: heute 30% neu 50% • Entlastung bei Vermögenssteuer: heute 30% neu 40% • intensive Diskussionen im Bund (Unternehmenssteuerreform II), zudem drohende Gerichtsverfahren in anderen Kantonen • evtl. später Anpassung des Vorschlags der Regierung nötig
Das zweite Revisionspaket per 2009 • Abschaffung des unteren Gewinnsteuersatzes bei Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften • der untere Satz von 4% (einfache Steuer) soll sachgerecht im Sinne der beabsichtigten KMU-Förderung nur noch für ordentlich besteuerte Gesellschaften gelten • vertretbare Mehrbelastung von max. CHF 5'000 pro Gesellschaft (untergeordnet im Verhältnis zum Gesamtsteuerbetrag pro Gesellschaft) • Mehrerträge für Kanton ca. MCHF 2,0 und für Gemeinden ca. MCHF 1,6
Das zweite Revisionspaket per 2009 • Erhöhung der Quellensteuer für Vergütungen an ausländische Gesellschaftsorgane (z.B. VR) • bisher 16% neu 20% (inkl. 5% direkter Bundessteuer) • in vielen Fällen keine echte Mehrbelastung, da Anrechnung an sowieso höhere ausländische Steuer • neu Rang 3 statt 2 der günstigsten Kantone (nach OW/NW) • Mehrerträge für Kanton ca. MCHF 1,0 und für Gemeinden ca. MCHF 0,8
Das zweite Revisionspaket per 2009 • weitere Einzelthemen mit überwiegend technischem Charakter • klarere Regelung der Quellensteuertarife für spezielle Kurzaufenthalter und bewilligungsfreie Erwerbstätigkeit (Personenfreizügigkeit mit EU) • grundsätzliche Steuerpflicht für kommerzielle Tätigkeiten von SBB und anderen konzessionierten Transportunternehmen (Bundesgerichtsentscheide zu anderen Kantonen) • Präzisierungen im Verhältnis zwischen Datenschutzgesetz und Steuergesetz
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM STEUERRECHT. DAS NEUE ZUGER STEUERGESETZ. Gesetzesänderungen im Bereich natürliche Personen
Ihre Referenten: Philipp Moos Leiter AbteilungNatürliche Personen Steuerverwaltung desKantons Zug Dr. Frank Lampert Tax PartnerKPMG Zug
Agenda • Milderung wirtschaftliche Doppelbesteuerung • Weitere Neuerungen - natürliche Personen • Indirekte Teilliquidation • Neuer Lohnausweis • Fragen
Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung (1) • Die wirtschaftliche Doppelbelastung: • Die von einer Kapitalgesellschaft versteuerten und ausgeschütteten Gewinne müssen von den Anteilsinhabern ein zweites Mal voll versteuert werden. • Die Milderung: • Dividendenausschüttungen von schweizerischen Kapitalgesellschaften werden beim Anteilsinhaber beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen zu einem reduzierten Satz / Bemessungsgrundlage erfasst.
Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung (2) • Die Verfahren: • Teilbesteuerungsverfahren: • Dividendenausschüttung wird mit einer reduzierten Bemessungsgrundlage für das steuerbare und das satzbestimmende Einkommens berücksichtigt. • Teilsatzverfahren: • Dividendenausschüttung wird mit einem reduzierten Satz erfasst.
Revidiertes Steuergesetz des Kantons Zug (ab 1. Januar 2007) (1) • Einkommenssteuer § 35 Steuertarif 1-3… 4 Ausgeschüttete Gewinne aus in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesell- schaften und Genossenschaften werden zu 70 Prozent besteuert, wenn die Beteiligung mindestens fünf Prozent am Aktien-, Grund- oder Stammkapital beträgt oder einen Verkehrswert von mindestens fünf Millionen CHF aufweist.
Revidiertes Steuergesetz des Kantons Zug (ab 1. Januar 2007) (2) • Vermögenssteuer § 44 Steuertarif 1-2… 2 bis Beteiligungen an in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften werden zu 70 Prozent besteuert, wenn die Beteiligung mindestens fünf Prozent am Aktien-, Grund- oder Stammkapital beträgt oder einen Verkehrswert von mindestens fünf Millionen CHF aufweist.
Voraussetzungen (1) • Voraussetzungen zur Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei der Einkommenssteuer im Kanton Zug: • Offen ausgewiesene im voraus rechtsgültig genehmigte Gewinnausschüttung (Dividendenausschüttung) • Nur Gewinnausschüttungen von in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften • Beteiligung mindestens 5% oder Verkehrswert von mind. 5 Millionen CHF • Beteiligung kann sowohl im Geschäfts- als auch im Privatvermögen sein
Überblick der Kantone in der Innerschweiz • Teilsatz (TS) / Teilbesteuerung (TB) Verfahren Gewinnausschüttung / Vermögen in Prozent nach Entlastung
Beispiel Zuger Kantons- und Gemeindesteuern Steuerpflichtiges Ehepaar hat in der Steuerperiode ein Einkommen (ohne Dividenden) von CHF 100,000. Zusätzlich erzielt es einen Dividendenertrag von CHF 200,000. Das steuerbare / satzbestimmende Einkommen berechnet sich wie folgt:Einkommen (Lohn etc.) CHF 100,000Dividenden (zu 70%) CHF 140,000Total steuerbares / satzbestimmendes Einkommen CHF 240,000
Regelung Bundesebene– Referendum? • Botschaft Bundesrat (Juni 2005) • Privatvermögen: 80% • Geschäftsvermögen: 60% • Ständerat (Juni 2006) • Privatvermögen: 60%, Beteiligung mindestens 10% • Geschäftsvermögen: 50%, Beteiligung mindestens 10% • Nationalrat (Sept. / Okt. 2006) • Privatvermögen: 50%, Beteiligung mindestens 10% • Geschäftsvermögen: 50%, Beteiligung mindestens 10% • WAK-Ständerat (Feb. 2007) • Privatvermögen: 70%, Beteiligung mindestens 10% • Geschäftsvermögen: 50%, Beteiligung mindestens 10% • National- und Ständerat (19. März 2007) • Privatvermögen: 60%, Beteiligung mindestens 10% • Geschäftsvermögen: 50%, Beteiligung mindestens 10%
Vergleich – Bezugsstrategien (1) Variante 1: Lohneinkommen CHF 240,000 / Dividenden CHF 90,619 Tarif: verheiratet/kinderlos/röm.-kath. Belastung (in CHF) (in CHF)Gewinn AG vor Lohn, AHV und Steuern 360,000 Lohn brutto (inkl. AHV AN 5,05%) 240,000 12,120AHV AG (5,05%) 12,120 12,120Gewinn AG vor Steuern 107,880Gewinnsteuern (CHF 107,880 x 16% (Ann.)) 17,261 17,261Gewinn nach Steuern = Dividende 90,619 Zug: Steuern auf Lohn und Dividende(Lohn netto + 70% Div. = CHF 291,313 zum Satz von CHF 291,313) 36,822DBst: Steuern auf Lohn und Dividende(Lohn netto + 100% Div. = CHF 318,499 zum Satz von CHF 318,499) 28,738Nettozufluss / Gesamtbelastung 252,939 107,061
Vergleich – Bezugsstrategien (2) Variante 2: Lohneinkommen CHF 80,000 / Dividenden CHF 231,806 Tarif: verheiratet/kinderlos/röm.-kath. Belastung (in CHF) (in CHF)Gewinn AG vor Lohn, AHV und Steuern 360,000 Lohn brutto (inkl. AHV AN 5,05%) 80,000 4,040AHV AG (5,05%) 4,040 4,040Gewinn AG vor Steuern 275,960Gewinnsteuern (CHF 275,960 x 16% (Ann.)) 44,154 44,154Gewinn nach Steuern = Dividende 231,806 Zug: Steuern auf Lohn und Dividende(Lohn netto + 70% Div. = CHF 238,224 zum Satz von CHF 238,224) 29,389DBst: Steuern auf Lohn und Dividende(Lohn netto + 100% Div. = CHF 307,766 zum Satz von CHF 307,766) 27,347Nettozufluss / Gesamtbelastung 251,030 108,970
Neuerungen - natürliche Personen (1) • Umstrukturierungen von Personengesellschaften § 18 StG ZG • steuerneutrale Unternehmensumstrukturierungen präzisiert und angepasst als Folge des Fusionsgesetzes • Abzug für behinderungsbedingte Kosten §§ 30 und 31 • Abzugsmöglichkeit für behinderungsbedingte Kosten als Folge des Behindertengleichstellungsgesetzes
Neuerungen - natürliche Personen (2) • Abzug für gemeinnützige Zuwendungen § 31 • bis zu 20% des Reineinkommens • nebst Geldleistungen auch übrige Vermögenswerte • Freiwillige Höherbesteuerung § 33 • Steuertarif kann in besonderen Fällen im Zusammenhang mit ausländischen Beziehungen erhöht werden
Neuerungen - natürliche Personen (3) • Abzug für eigenbetreute Kinder § 33 • Umsetzung politischer Vorstoss • Ergänzung zum bereits bestehenden Abzug für fremdbetreute Kinder für jedes Kind bis 16 Jahre können Eltern mit einem Reineinkommen unter CHF 72'000 einen Abzug von Total CHF 11'400*) geltend machen *) CHF 8'300 Kinderabzug, CHF 3'100 Fremd- bzw. Eigenbetreuungskostenabzug
Indirekte Teilliquidation (1) • Politischer Prozess • 11. Juni 2004: BGE "indirekte Teilliquidation" • 26. Januar 2005: Bundesratentscheid indirekte Teilliquidation Behandlung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II (USTR II) • 23. Juni 2006: Herauslösung aus USTR II BG über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung • 12. Oktober 2006: Ablauf Referendumsfrist • 1. Januar 2007: Inkrafttreten des BG über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung • 1. Januar 2007: Kreisschreiben (KS) Nr. 14 ESTV liegt noch immer "nur" im Entwurf vor
Indirekte Teilliquidation (2) • Direkte Bundessteuer • Anwendung von Gesetz und KS ab 1.1.2007 • Kantons- und Gemeindesteuer • Gesetz ist noch nicht angepasst • Anwendung des BG und ESTV - Kreisschreiben im Sinne einer Anpassung der Veranlagungspraxis • Geltungsbereich • Anwendbar für alle nicht rechtskräftigen Veranlagungen, die im Steuerjahr 2001 und später realisiert wurden
Indirekte Teilliquidation (3) • Tatbestandselemente der indirekten Teilliquidation nach Artikel 20a Absatz 1 Buchstabe a DBG und dem KS-Entwurf der ESTV (kumulativ) • Verkauf • Qualifizierende Beteiligung (≥ 20%) • Systemwechsel (Nennwert- zu Buchwertprinzip) • Ausschüttungsfrist von 5 Jahren • Ausschüttung • Handelsrechtlich ausschüttungsfähige, nichtbebtriebsnotwendige Substanz • Mitwirkung des Verkäufers
Indirekte Teilliquidation (4) • Wie geht's weiter? • Entwurf ESTV Kreisschreiben wurde von Verbänden kritisiert • Ständerat hat reagiert, vertritt Meinung, dass KS Wille des Gesetzgebers teilweise missachtet • Kreisschreiben Entwurf wird von ESTV nochmals überarbeitet und in SSK Arbeitsgruppe AGUN besprochen (April 2007) • Gespräche mit Verbänden / Beratern (Mai 2007) • Definitive Publikation nicht vor Ende Mai 2007
Neuer Lohnausweis • 2006: freiwillige Anwendung • 2007: definitive Einführung • Steuerverwaltung Zug wird mit Steuererklärung 2007 (Februar 2008) keine Lohnausweise mehr verschicken • Genehmigung von mehreren Hundert Spesenreglementen durch die Steuerverwaltung
Ihre Referenten: Hugo Wyssen Abteilungsleiter Juristische Personen Steuerverwaltung desKantons Zug Marcel Baumann Tax DirectorKPMG Zug
Agenda • Umstrukturierungen • Vermögensübertragung an Privilegierte Gesellschaften • Handänderungssteuern/Grundbuchgebühren • Wirtschaftliche Handänderung • 50/50 Praxis • KS ESTV “Offshore“ • Neue Bestimmungen Obligationenrecht • Fragen