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Willkommen zum Seminar für Stiftungsräte. Kindergarten. Themenbereiche Finanzierung Betrieb des Kindergartens Rechnungsführung Kindergartenverwaltung. Städtischer Personalkostenzuschuss von 82 % für Kindergartengruppen und 87,5 % für Krippengruppen
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Willkommen zum Seminar fürStiftungsräte
Kindergarten • Themenbereiche • Finanzierung • Betrieb des Kindergartens • Rechnungsführung • Kindergartenverwaltung
Städtischer Personalkostenzuschuss von 82 % für Kindergartengruppen und 87,5 % für Krippengruppen Personalkostenzuschuss nur für Fachkräfte nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG ErzieherInnen, KinderpflegerInnen, Sozialpädagogen Entgeltbezogene Zuschüsse der Stadt (Zuschuss zur Beitragssenkung, Zuschuss zur Beitragsstabilisierung, Zweitkindzuschuss) Finanzierung der restlichen Personal- und Sachkosten durch Elternbeiträge, Essengelder und Mittelzuführung durch die Kirchengemeinde Um das Betriebskostendefizit zu finanzieren erhalten die Kirchengemeinden Schlüsselzuweisungen (Anteil am KiSteueraufkommen Finanzierung eines Kindergartens in Karlsruhe
Finanzierungsmodell ist sehr kompliziert und intransparent Träger und Stadt möchten dieses Modell vereinfachen Derzeit werden Gespräche geführt, auch wegen einer möglichen Umstellung der Elternbeiträge auf das „Württembergische Beitragsmodell“ Stadt favorisiert einen Zuschuss nach tatsächlich belegten Kindergartenplätzen GKK lehnt dieses Modell ab und würde einen platzbezogenen Zuschuss für vorstellbar halten Grund: Verlagerung des Betriebskostenrisikos einseitig auf freie Träger Dynamisierung wie bei Personalkostenzuschuss ? Finanzierung eines Kindergartens in Karlsruhe
Finanzierung eines Kindergartens Kindergartenbeiträge • seit 1.9.2009 Empfehlung der Kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen • auf ein einheitliches baden-württembergisches Modell • Beiträge wären dann abhängig von der Zahl der Kinder in einer Familie bis zum • 18. Lebensjahr • In Karlsruhe Ermäßigung des Beitrages für Zweitkinder, Drittkinder sind beitragsfrei • als Zweitkinder und Drittkinder werden jedoch nur solche Kinder gezählt, die gleichzeitig • den Kindergarten eines Trägers besuchen • bei Kindergartenbesuch unterschiedlicher Träger ist Erstattung der Mehrkosten auf • Antrag bei der SJB möglich • bei Umstellung auf neues Modell • finanzielle Mehrbelastung für Ein-Kind-Familien • finanzielle Entlastung für Mehr-Kind-Familien
Betrieb des Kindergartens Betreuungsangebote im Kindergarten • Regelgruppe • Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit • Ganztagsgruppe • altersgemischte Gruppen • Krippengruppen • Tendenz: Kinder kommen immer früher in die Einrichtung Die tägliche Betreuungszeit wird immer länger
Betrieb des Kindergartens • Änderungen in den bestehenden Angebotsformen sind nur im Rahmen der städtischen Bedarfsplanung möglich • Was in einer Kommune der Kindergartenplatzbedarf ist, ist eine politische Entscheidung des Gemeinderates • Die Kommune hat jedoch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt zu erfüllen (SGB VIII) • Ab dem Kindergartenjahr 2013 haben auch Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz (Kinderförderungsgesetz)
Betrieb des Kindergartens • Städtische Bedarfsplanung • zur Sicherung des Rechtsanspruches nach dem Kinderförderungsgesetz hat der Gemeinderat am 21.10.2008 folgende Beschlüsse gefasst: • Jährlicher Ausbau von 280 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren bis 2013 um dann für mindestens 35 % der Kinder dieser Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot zu haben • Gleichzeitig soll der schon bestehende Rechtsanspruch für Kinder ab 3 Jahren gesichert und weitere Ganztagsplätze ausgebaut werden • Für 2011/2012 40 Projekte in die Bedarfsplanung aufgenommen
Betrieb des Kindergartens • Derzeitiges Angebot in Katholischen Kindergärten in Karlsruhe • 44 Kindergärten mit 145 Gruppen mit Plätzen für 3.000 Kinder • jeweils 1/3 Regelplätze, VÖ-Plätze und Ganztagsplätze • 15 „Katholische“ Projekte bei Stadt angemeldet für 2011/12 • 18 zusätzliche Gruppen, 180 Plätze für Kinder unter 3 Jahren
Betrieb des Kindergartens Betriebserlaubnis Vorraussetzung für den Kindergartenbetrieb wird vom Landesjugendamt erteilt, wenn - bauliche und feuerpolizeilichen Voraussetzungen erfüllt sind - Vorgaben der Unfallkasse und des Gesundheitsamtes erfüllt sind - Gruppen mit ausreichend Personal besetzt sind - Personal hat erforderliche Qualifikation nach § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz - Konzeption vorliegt Pädagogische Beratung Fachberatung Caritasverbandes Personal- und Organisationsberatung Geschäftsstelle der Gesamtkirchengemeinde
Betrieb des Kindergartens Stellenbesetzung in den Kindergärten • Kirchliche Stellenbesetzungsrichtlinien • bilden nur Regelgruppen, Ganztagsgruppen und die Leitungsfreistellung ab und verweisen ansonsten auf das Landesjugendamt • für Krippengruppen erfolgt die Stellenbesetzung nach der städtischen Förderrichtlinie • der Beschäftigungsumfang für Reinigungskräfte orientiert sich an der Gruppenanzahl, hier gibt es Regelungen in den Haushaltsrichtlinien • für Hausmeister und Wirtschaftskräfte gibt es keine Richtlinien, die Besetzung erfolgt nach Notwendigkeit und Finanzierbarkeit der Stellen durch die Kirchengemeinde
Rechnungsführung im Kindergarten Grundsätze der örtlichen Rechnungsführung • Einnahmen und Ausgaben monatlich mit Verrechnungsstelle abrechnen • kein Sparbuch im Kindergarten • kein Kontozugriff einzelner Personen (4-Augen-Prinzip), daher keine EC-Karte • und Geheimzahl an Kindergartenleiterin • jährliche Prüfung der Kindergartenkasse durch Stiftungsrat • Übergabe der Kasse bei Leiterinnenwechsel mit Protokoll • geringer Bargeldbestand im Kindergarten • Ein Kassenbuch ist zu führen • Beratungsangebot der Geschäftsstelle • Elektronisches Kassenbuch
Rolle und Aufgabe der Kirchengemeinde • Kirchengemeinde ist Trägerin des Kindergartens • Pfarrgemeinderat trifft Grundsatzentscheidungen • Stiftungsrat für laufende Aufgaben verantwortlich • Delegation möglich Kindergartenbeauftragte/r Geschäftsführung durch Gesamtkirchengemeinde Kindergartenbeauftragte/r • Aufgabenbeschreibung für Stellen, Ausschreibungen, Einstellungsvorschläge • an den Stiftungsrat; • Prüfung der Monatsabrechnung und Anweisung der Rechnungen • Vertretung des Trägers bei Sitzungen des Elternbeirates; • Vertretung des Trägers bei Dienstbesprechungen in der Tageseinrichtung für Kinder; • Abschluss von Kindergartenverträgen in Bezug auf die Aufnahme von Kinder
Rolle und Aufgabe der Kirchengemeinde • Geschäftsführung durch Gesamtkirchengemeinde • Basis: Vereinbarung zwischen Verrechnungsstelle und Kirchengemeinde • Grundsatzentscheidungen trifft weiterhin der Pfarrgemeinderat • Konzept, Eröffnung und Schließung von Gruppen, Besetzung der Leitung des • Kindergartens, Haushaltsplan • Pastorale Verantwortung liegt bei Kirchengemeinde • Gesamtkirchengemeinde berichtet regelmäßig dem Pfarrgemeinde- oder Stiftungsrat • Gesamtkirchengemeinde führt die laufenden Geschäfte des Kindergartens • im Rahmen des Vertrages, der Beschlüsse und des Haushaltsplanes • Volle Personalverantwortung (Einstellung, Abmahnung, Kündigung, Mitarbeitergespräche) • laufende Bauunterhaltung • Umsetzung der Beschlüsse bei Investitionsmaßnahmen • (Sanierung/Erweiterung des Kindergartens, Sanierung Außengelände) • derzeit 9 Kindergärten in Geschäftsführung