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Energiewirtschaft

Energiewirtschaft. Teil VI: Ergänzung: Strom- und Emissionshandel. Bisher haben wir uns mit den Grundlagen der Energiewirtschaft befasst. Drauf aufbauend beschäftigen wir uns nun mit einem wichtigen Teilaspekt des liberalisierten Energiemarktes: den Grundzügen des Strom- und Emissionshandels.

didina
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Energiewirtschaft

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Presentation Transcript


  1. Energiewirtschaft Teil VI: Ergänzung: Strom- und Emissionshandel

  2. Bisher haben wir uns mit den Grundlagen der Energiewirtschaft befasst. Drauf aufbauend beschäftigen wir uns nun mit einem wichtigen Teilaspekt des liberalisierten Energiemarktes: den Grundzügen des Strom- und Emissionshandels. Obwohl seit 1998 ein gesetzlicher Rahmen besteht mit den leitungsgebundenen Energien Strom und Gas zu handeln, hat sich aber bisher noch kein bedeutender Gashandel herausgebildet, so dass nur der Stromhandel betrachtet wird. Ebenfalls wird auf die neuesten Entwicklungen im Emissionshandel eingegangen. Grundvoraussetzungen: Elektrische Energie unterscheidet sich von den meisten anderen Waren dadurch, dass sie praktisch nicht speicherbar und leitungsgebunden ist, also nur mittels Leitungen transportiert werden kann. Da aber die Leitungsnetze im Eigentum von EVUs sind und diese auch betreiben, muss ein System geschaffen werden, dass alle Marktteilnehmer einen freien, diskriminierungsfreien Netzzugang haben.

  3. Folgende Grundelemente sind Voraussetzung: • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Regulierungsbehörde • Entflechtung der Wertschöpfungsstufe „Netze“ von der Erzeugung und dem Vertrieb (Unbundling) • Börse • Independent Systemoperator • Geregelter Netzzugang und –betrieb sowie transparente Entgeltbestimmung • Messung und Abrechnung für alle genutzten Netzebenen (Briefmarke) • Ausgleich von Netzverlusten • Systemdienstleistungen (Spannungshaltung, Betriebsführung etc.) • Einmalige Netzanschlusskosten • Arbeit- und Leistungspreis

  4. Die verschiedenen Spannungsebenen Quelle: Zander et al., S. 27

  5. Genutzte Netzebenen bei einer Ein-speisung auf höherer Spannungsebene Quelle: Zander et al., S. 28

  6. Marktteilnehmer • Marktvolumen: • Netto-Stromverbrauch (2003): 520 TWh • Spotmarkt (2004): 60 TWh • Terminmarkt (2004): 337 TWh Händler Börse OTC Broker

  7. Physische Produkte: Der Kunde hat die Auswahl zwischen unterschiedlichen Produkten und kann sich ein individuelles Strom-Portfolio zusammenstellen, z.B. für seine Grund- und Spitzenlast. Derivate: Im finanziellen Strom-handel wird statt der Ware das Preisrisiko mittels verschiedener Instrumente gehandelt. Produkte

  8. Physische Produkte: Vollversorgung Quelle: Zander et al., S. 47

  9. Physische Produkte: Band- und Programmlieferung Quelle: Zander et al., S. 48

  10. Physische Produkte: Spotgeschäft Quelle: Zander et al., S. 50

  11. Spotpreise (2001 – 2004)

  12. Spotpreise Dezember 2001 Dezember 2001

  13. Zeitliche Abfolge des physischen Handels Quelle: Gerke et al., S. 33

  14. Kontraktarten bei Termingeschäften Quelle: Zander et al., S. 57

  15. Mögliche Handelsstrategien mit Call- oder Put-Optionen Quelle: Zenke, S. 69

  16. Emissionszertifikatehandel: Entwicklung der Welt-CO2-Emissionen Quelle: Energy Information Administration 2004

  17. Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll * ** ** ** * Bis 2008 – 2012* Mt = Mio. Tonnen Deutschland emittierte im Jahr 2004 energiebedingt ca. 834 Mio. Tonnen CO2

  18. Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-Burden-Sharing * * 2008 - 2012

  19. Rechtliche Rahmenbedingungen: Flexible Mechanismen Quelle: www.emissionshandel-fichtner.de

  20. Joint Implementation (JI) und Clean Development Machanism (CDM) • Joint Implementation (JI)JI-Projekte sind Maßnahmen in anderen Industrieländern (Annex-I-Staaten), für die ebenfalls quantitative Emissionsziele im Rahmen des Kyoto-Protokolls gelten. Die Annex-I-Staaten der Klimakonvention können Projekte gemeinsam mit anderen Annex-I-Staaten durchführen, in deren Folge sich zusätzliche Emissionsreduktionen in dem Land ergeben, in dem das Projekt realisiert wird. Diese Reduktionen können dann auf das Reduktionsbudget derjenigen Partei aufgeschlagen werden, die das Projekt finanziert, während im Gegenzug das Emissionsbudget der Partei, bei der das Projekt realisiert wird, entsprechend belastet wird. • Clean Development Mechanism (CDM)CDM-Projekte sind Maßnahmen in Entwicklungsländern für die keine quantifizierten Emissionsreduzierungsziele gelten. Industriestaaten führen Projekte gemeinsam mit Entwicklungsländern durch. Dabei werden Emissionsreduktionseinheiten generiert. Diese können dann auf das Emissionsbudget derjenigen Partei angerechnet werden, die das Projekt finanziert. Quelle: www.emissionshandel-fichtner.de

  21. Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-Emissionshandel 3 1 2 € / t CO2 Quelle: www.emissionshandel-fichtner.de

  22. Erläuterungen 31.3.:Bericht gegenüber der Deutschen Emissions-handelsstelle über die Emissionen des Vorjahres (von einem Sachverständigen zertifiziert) 30.04.:Abgabe der Zertifikate für die Emissionen des Vorjahres Das Register für Emissionsrechte unterliegt der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (untersteht dem Bundes-Umweltministerium) 1 2 3

  23. Rechtliche Rahmenbedingungen: Emissionszertifikatehandel • Gase: Nur CO2 • Sektoren: • 1. Energie: • Verbrennungsanlagen > 20 MWth • Mineralölraffinerien • Koksöfen • 2. Eisen und Stahl • 3. Mineralindustrie • (Zement, Glas, Keramik, etc.) • 4. Papier und Zellstoffe • 48 % aller CO2-Emissionen Strafe: 40 €/t CO2 EU-Zertifikatehandel2005 - 2007 • Gase: • CO2,, CH4, N2O, HFCs, PFCs, SF6 • Sektoren: • Alle Sektoren (inkl. Verkehr, Haushalte, …) • Ausnahmen: • Flugbenzin • Militär • teilweise Haushalte • Strafe: 100 €/tCO2 Internationaler Emissionshandel2008 - 2012

  24. Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Funktionsweise des Handels: Zuteilung von Emissionsrechten Basisperiode 1. Handelsperiode 34.000 33.433 31.733 32.300 gemessene Emissionen [t CO2/a] gemessene Emissionen [t CO2/a] Emissionsbudget =Mittelwert x Erfüllungsfaktor = 31.733 t CO2/a x 97,65 % =30.988 t CO2/a 29.467 34.000 gemessene Emissionen [t CO2/a] gemessene Emissionen [t CO2/a] 30.988 30.988 30.988 gemessene Emissionen [t CO2/a] gemessene Emissionen [t CO2/a] 2001 2002 2006 2007 2000 2005

  25. Entscheidungskalkül der Unternehmen: Kosten der CO2-Vermeidung Grenzkosten der Emissionsvermeidung[€/t CO2] Maßnahmenzur Emissionsvermeidung Vermiedene Emissionen[t CO2]

  26. Die Vermeidungskostenkurve ist das Kernstück der unternehmerischen Klimaschutzstrategie Maßnahmen der Unternehmen: • Ermittlung der Emissionen in dem Basisjahr • Antrag zur Zuteilung der CO2-Emissionen einschließlich der zuver durchgeführten Early Actions • Prognose zukünftiger Emissionen • Ermittlung der Netto-CO2-Position • Aufbau der Vermeidungskostenkurve • Abschätzung der CO2-Zertifikatspreise • Strategieentwicklung

  27. = Kosten für CO2-Vermeidung = Kosten für CO2-Zertifikate = Ersparnis durch CO2-Handel Enscheidungskalkül der Unternehmen: Zertifikatekäufer Grenzkosten der Emissionsvermeidung[€/t CO2] Zertifikate-preis Vermiedene Emissionen[t CO2] E* Ziel

  28. Entscheidungskalkül der Unternehmen: Zertifikateverkäufer Grenzkosten der Emissionsvermeidung[€/t CO2] = Kosten für CO2-Vermeidung = Gewinn durch CO2-Handel Zertifikate-preis Vermiedene Emissionen[t CO2] E* Ziel

  29. Wird das Defizit vollständig durch eigene Maßnahmen ausgeglichen, so ergeben sich Gesamtvermeidungs- kosten in Höhe von A. Wird die Differenz dagegen ausschließlich durch Zukauf von Emissionsberech- tigungen ausgeglichen, so betragen die Kosten B. Beim Übergang von internen Vermeidungsmaßnahmen zum Zukauf von Emissionsberechti- gungen am Schnittpunkt von Vermeidungskostenkurve und Kostengeraden für den Emissionsrechtezukauf ergeben sich bereits deutlich verringerte Gesamtvermeidungskosten in Höhe von C. Zur Ermittlung des Kostenoptimums sind die beiden Kostenkomponenten für die internen Maßnahmen und den Emissionsrechtekauf zur Gesamtkostenkurve zu addieren. Das Minimum der Gesamtkostenkurve gibt die kostenoptimale Kombination von internen Maßnahmen und Emissionsrechtekauf an. In diesem Beispiel ergeben sich dann Gesamtvermeidungskosten in Höhe von D Ermittlung der umzusetzenden Maßnahmen

  30. Prozess des Börsenhandels für Emissionsrechte Quelle: Energie & Management 5/2005

  31. Prozess des Börsenhandels für Emissionsrechte • Emissionszertifikate werden auf Konten bei der Deutschen Emissionshandelsstelle geführt • Verkäufer und Käufer geben über die EEX Verkauf- und Kaufgebote ab • Kommt ein Geschäft zustande, wird dieses über das Clearinghaus abgewickelt. Diese Institution fungiert als zentraler Kontrahent und übernimmt das Risiko der Vertragserfüllung • Die finanzielle Erfüllung des Geschäftes erfolgt über die Mitglieder des Clearinghauses (die Clearing-Banken der Vertragspartner) • Die Übertragung der Emissionsrechte erfolgt nicht direkt über die Konten der Vertragspartner sondern zentral über ein EEX-Konto bei der DEHSt)

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