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Krankenhausforum der Ärztekammer Nordrhein 11.3.2002 Düsseldorf E inführung. Rudolf Henke MdL Vorsitzender der Kommission für Krankenhausplanung des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein. Stand 11.3.2002.
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Krankenhausforum der Ärztekammer Nordrhein11.3.2002DüsseldorfEinführung Rudolf Henke MdL Vorsitzender der Kommission für Krankenhausplanung des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Stand 11.3.2002 • Ende 2002 Verabschiedung der Eckwerte nach Konsens im Landesausschuss für Krankenhausplanung • 2002 Schwerpunktplanung durch MFJFG • 2002 Regionalkonzepte nach § 16 KHG NRW • Fallpauschalengesetz am 1.3.2002 im Bundesrat verabschiedet • Unsicherheit über weitere Gestaltung der Gesundheitspolitik nach dem 22.9.2002 Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Zeitplan • 2003 Fallpauschalensystem auf freiwilliger Basis; budgetneutral • 2004 DRGs verpflichtend (Ausnahme: Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie) • 2005 bis 2006 zweistufige Konvergenzphase • 2007 Routinebetrieb; Festlegung bundeseinheitlicher Festpreise Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Gesetzliche Grundlagen zur Krankenhausfinanzierung • SGB V • KHG • Bundespflegesatzverordnung • Krankenhausentgeltgesetz Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Geltungsbereich des FPG • Alle Krankenhäuser, für die die Bundespflegesatzverordnung gilt • Ausgenommen: • Psychiatrie • Einrichtungen für Psychosomatik und psychotherapeutische Medizin Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Ablauf der Einführung • 2003 optionale Einführung auf Verlangen des Krankenhauses • Dazu bis 31.10.2002 schriftliche Mitteilung an die Kassen • Vorläufiger Fallpauschalenkatalog • Voraussetzung: 90 % des Umsatzvolumens abgedeckt. Sonst Zustimmung der Kassen erforderlich. • 2004 Verbindliche Einführung der G-DRG Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Für beide Jahre gilt: • Kann eine Fallgruppe wegen zu geringer Fallzahlen bei den an der Kalkulation beteiligten Krankenhäusern nicht mit einem Relativgewicht bewertet werden, ist dies näherungsweise auf der Grundlage australischer Relativgewichte zu ermitteln und zu vereinbaren. • In den Folgejahren Ersatz durch deutsche Nachkalkulationen Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Budgetauswirkung • 2003/2004 Budgetneutralität • 2005 erstmalige Festsetzung eines Basisfallwertes • 2005 – 2007 schrittweise Angleichung des krankenhausindividuellen Basisfallwertes und des Erlösbudgets an den landesweit geltenden Basisfallwert und das sich daraus ergebende DRG-Erlösvolumen • 2007 System frei geschaltet (aber unter Beitragssatzstabilität!) Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Begleitforschung (§ 17b Abs. 8 KHG) • Vertragsparteien führen Begleitforschung zu den Auswirkungen durch • insbesondere zur • Veränderung der Versorgungsstrukturen • Qualität der Versorgung • auch zu den • Auswirkungen auf andere Versorgungsbereiche • Art und Umfang von Leistungsverlagerung Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Mindestmengen (§ 137 Abs. 1 SGB V) • Die Vertragsparteien vereinbaren • einen Katalog planbarer Leistungen mit besonderer Abhängigkeit der Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen • Mindestmengen für die jeweiligen Leistungen je Arzt oder Krankenhaus • Ausnahmetatbestände Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Konsequenzen Mindestmengenkatalog • Werden die Mindestmengen voraussichtlich nicht erreicht, dürfen die Leistungen ab 2004 nicht erbracht werden. • Ausnahme: Die Länder können aus dem Katalog Leistungen bestimmen, bei denen die Anwendung der Mindestmengenregelung eine flächendeckende Versorgung gefährden könnte. • Auf Antrag des Krankenhauses kann dann über die Nichtanwendung der Mindestmengenregelung entschieden werden. Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Hochschulambulanzen • Aus Polikliniken werden Hochschulambulanzen • Dazu gehören: • Ambulanzen • Institute • Abteilungen • Herausnahme aus der Gesamtvergütung • Anspruch auf Ermächtigung im erforderlichen Umfang für Forschung und Lehre • Vergütungsabschlag von 20 % gestrichen Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Vorhalte- oder Sicherstellungszuschlag (§ 17 Abs. 1 KHG) • Bundeseinheitliche Empfehlungen, „unter welchen Voraussetzungen der Tatbestand einer notwendigen Vorhaltung vorliegt und in welchem Umfang grundsätzlich zusätzliche Zahlungen zu leisten sind“. • Ergänzende oder abweichende Vorgaben durch die Länder sind möglich, „insbesondere um die Vorhaltung der für die Versorgung notwendigen Leistungseinheiten zu gewährleisten“ Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Abrechnung • Krankenhausträger muss darauf hinwirken, dass • Fehlbelegungen verhindert werden • vorzeitige Entlassungen oder Verlegungen aus ökonomischen Gründen unterbleiben • die Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt • MDK befugt zu Stichproben (nach vorheriger Anmeldung werktags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Gesondert berechenbare Leistungen • Bis 31.12.2004 keine Änderung • Ab 1.1.2005 inhaltlich keine wesentliche Änderung • D.h. die ärztliche Liquidationskette wird nicht gekappt • Ab 2007 neue Beschlussfassung angekündigt (pauschalierter Zuschlag statt Liquidationsrecht?) Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
0,2 statt 1,0 % Budgetzuschlag • „Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus nachweist, dass auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung, die eine Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen zum Gegenstand hat, zusätzliche Personalkosten zur Einhaltung der Regelungen des Arbeitszeitrechts zu finanzieren sind.“ Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Budgetierung • Die Vertragsparteien vereinbaren jährlich einen landesweit geltenden Basisfallwert für das folgende Kalenderjahr • Für 2005 ist der Wert so festzusetzen, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, „es sei denn, die notwendige medizinische Versorgung ist auch nach Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven ohne Beitragssatzerhöhungen nicht zu gewährleisten“. Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Nach 2005 besonders zu berücksichtigen • Voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklungen • Allgemeine Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen • Zusätzliche Fälle sind absenkend zu berücksichtigen • Auch Sicherstellungs-/Versorgungszuschläge sind absenkend zu berücksichtigen Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Voraussetzungen zum Einstieg • Leistungsdefinitionen (Übertragung des australischen Katalogs auf deutsche Verhältnisse) • Bestimmung der Relativgewichte (Arbeiten erst Anfang 2002 begonnen) • Ergänzende Abrechnungsgrundlagen für die wegen geringer Anzahl noch nicht kalkulierbaren Leistungen Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Weiterer Klärungsbedarf • Abrechnungsregeln für besonders aufwändige bzw. kaum standardisierbare Leistungen (Krebs, chronische Krankheiten, Rehabilitation) • Mindestmengen bei planbaren Leistungen • Empfehlungen zu bundeseinheitlichen Maßstäben zum sogenannten Sicherstellungszuschlag • Arbeitszeitaspekte Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Konsequenzen • Morbiditätsrisiko voll auf die Krankenhäuser überwälzt • Kollektivhaftung aller Häuser für Besonderheiten einzelner Häuser • Zementierung einer de-facto-Budgetierung im Krankenhaussektor • DRGs werden zum verwaltungsaufwändigen bloßen Verteilungsinstrument Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
FPG = Für Patienten gefährlich? • Kleinere Kliniken sind gefährdet, dadurch Verlust flächendeckender Versorgung? • (Zu?) frühe Entlassung, um Verweildauer zu senken und Fallzahl zu steigern? • Ärztliche Leistungen nach DRG-Relevanz statt nach Bedarf? Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Arbeit am Computer statt am Krankenbett • ICD10-Diagnosen • OPS-301-Prozeduren • 12 bis 20 Minuten Dokumentationsaufwand pro Fall (bei guter Erfahrung) • Bei 16 Mio. Fällen bedeuten 20 Minuten pro Behandlungsfall 14.611 Stunden pro Tag, d.h. über 1800 8-Stunden Tage • 5 bis 6 Mio. Überstunden pro Jahr! Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Themen am Runden Tisch • Planung/Kontrahierung • Krankenhausfinanzierung • Ambulante Leistungen im Krankenhaus/Verzahnung • Weiterbildung Allgemeinmedizin • Innere Strukturen/Patientenrechte • Hochschulmedizin Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Planung/Kontrahierung • Krankenhausplanung als Rahmenplanung • Vertragskrankenhäuser statt Plankrankenhäuser • Qualitätsgesicherte Leistungserbringung als wesentliches Auswahlkriterium für Zulassung und Kündigung von Krankenhäusern Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Krankenhausfinanzierung • Schrittweise Einführung monistischer Finanzierung • Investive Rolle der Krankenkassen? • Ausbildungsfinanzierung anders finanzieren als über das Krankenhausfinanzierungsgesetz Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Ambulante Leistungen/Verzahnung • Öffnung der Krankenhäuser zur Erbringung ambulanter Leistungen • im SGB V • Im Rahmen integrierter Versorgung • Sachgerecht • Fristenverlängerung vor- und nachstationäre Behandlung durch zweiseitige Vereinbarungen • auch auf Bundesebene? Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein
Weitere Themen • Mehr Weiterbildung Allgemeinmedizin • Rolle innerer Strukturen für Effektivität und Effizienz • Patientenrechte • unabhängiges Beschwerdemanagement • Patientenberatungsstellen • Grundsätzliche Übereinstimmung der Regeln für Uni-Kliniken/Maximalversorgung Rudolf Henke MdL, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein