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Obligationenrecht. Professor Dr. Helmut Rüßmann Thomas Reich Universität des Saarlandes Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie. Obligationen.
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Obligationenrecht Professor Dr. Helmut Rüßmann Thomas Reich Universität des Saarlandes Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie
Obligationen • BestimmungKraft der Obligation ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. • Herkunft der Obligation • Versprechen, Rechtsgeschäft, Vertrag • Gesetzliche Ausgleichsanordnung • Partner der Obligation • Business (professional) to business • Business to consumer (non professional) • Consumer to consumer
Ziel der geplanten Regelung • Ein umfassendes Gesetzbuch für alle Arten von Obligationen! • Orientierung an den Bedürfnissen einer marktwirtschaftlichen Ordnung • Berücksichtigung legitimer Verbraucherschutzinteressen im Rahmen vorzugsweise marktkonformer Interventionen • Anlehnung an vorhandene Traditionen der beteiligten Entitäten • Berücksichtigung und Einbau der für das Obligationenrecht relevanten Vorgaben der europäischen Union und anderer internationaler Organisationen
Verbraucherschutz durch die EU Richtlinien Haustürgeschäft Timesharing Pauschalreise Verbraucherkredit Zahlungsverkehr Produkthaftung Klauselwerke Fernabsatzgeschäfte
Europäisches Vertragsrecht • Principles of European Contract Law • Formation (Vertragsschluss) • Authority of Agents (Stellvertretung) • Validity (Gültigkeitsschranken) • Interpretation (Auslegung) • Contents and Effects (Inhalt und Wirkungen) • Performance (Erfüllung) • Non-Performance and Remedies in General (Nichterfüllung und Rechtsbehelfe im Allgemeinen) • Particular Remedies for Non-Performance (besondere Rechtsbehelfe bei Nichterfüllung)
UNCITRAL Modellgesetze • Wiener Kaufrechtsübereinkommen für grenzüberschreitende Kaufverträge • Grenzüberschreitende Überweisungen und andere Zahlungsgeschäfte • Grenzüberschreitende Transporte • Elektronischer Geschäftsverkehr • Abtretung (Zession) von Forderungen und Rechten • Handelsschiedsgerichtsbarkeit • ...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Allgemeiner Teil des BGB Schuldrecht Sachenrecht Familienrecht Erbrecht Allgemeiner Teil Besondere Schuldverhältnisse
Nicht erfasste Bereiche • Familienrecht und Erbrecht • Sachenrecht (Eigentumserwerb, Eigentumsverlust, Belastung von Eigentum mit Pfandrechten und Dienstbarkeiten) • Wertpapierrecht • Recht der (Handels-)Gesellschaften und juristischen Personen (Verein, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung ...) • Aufsichts- und Organisationsrecht für Banken und Versicherungen • Organisationsrecht, Qualitäts- und Normungsrecht des Verbraucherschutzes
Regelungsbereich • Obligationsfähigkeit • Entstehung der Obligation • Rechtsgeschäft • Außervertragliches Haftungsrecht • Geschäftsführung ohne Auftrag • Leistung ohne Vertrag • Ungerechtfertigte Bereicherung • Beendigung der Obligation durch Erfüllung und Erfüllungssurrogate • Störung der Obligation durch Nichtleistung oder Schlechtleistung • Einzelne Vertragsschuldverhältnisse
Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische Personen Personengemeinschaften ohne Subjektqualität Gesamthandsgemeinschaft Bruchteilsgemeinschaft
Die natürliche Person I Rechtsfähigkeit Geburt Tod Geschäftsfähigkeit unfähig beschränkt unbeschränkt Deliktsfähigkeit
Die natürliche Person II Haftungsmasse Geschäftsschulden Persönliche Schulden Verantwortung für Dritthandeln Rechtsgeschäft Schulderfüllung Deliktshaftung § 164 BGB § 278 BGB § 831 BGB
Vertreter Organe Rechtsgeschäfte Organhaftung Die juristische Person I Rechtsfähigkeit Eintragung Löschung Handlungsunfähigkeit
Die juristische Person II Haftungsmasse Gesellschaftsvermögen Persönliches Vermögen Verantwortung für Organ- und Dritthandeln Rechtsgeschäft Schulderfüllung Deliktshaftung § 164 BGB § 278 BGB § 31 BGB § 831 BGB § 31 BGB
Personenvereinigungen Rechtszuständigkeit Bruchteilsgemeinschaft Gesamthandsgemeinschaft Verwaltungszuständigkeit Handlungsfähigkeit Haftung
Bruchteilsgemeinschaft A B C Grundstückseigentum Eigentum am Auto Mietzinsforderung
Gesamthand Gesamthandsgemeinschaft A B C Grundstückseigentum Eigentum am Auto Mietzinsforderung
Arbeitsteilung Bote Fremde Willenserklärung Vertreter Eigene Willenserklärung Gehilfe Tätigkeit Erfüllungsgehilfe Erfüllung Allgemein Verrichtungsgehilfe
Offene Stellvertretung Agent Anbieter Verdeckte Stellvertretung Interessent Agent Anbieter Interessent Formen der Arbeitsteilung - Vertretung Vertragsband
Offene Stellvertretung • Vertretungseignung des Geschäfts • nicht höchstpersönliche Rechtsgeschäfte • Eheschließung • Testamentserrichtung • Handeln im Namen des Vertretenen • Prinzip der Offenkundigkeit • Funktion des § 164 Abs. 2 BGB • Vertretungsmacht • Gesetzlicher Vertreter • Organvertreter • Gewillkürter Vertreter • Vertreter kraft Rechtsscheins
Mängel der Stellvertretung • Handeln im Namen des Vertretenen • Bei Verletzung (Nichtbeachtung): Eigengeschäft des Handelnden • Funktion des § 164 Abs. 2 BGB ? • Vertretungsmacht • Bei fehlender Vertretungsmacht • Unwirksamkeit • Schwebezustand • Genehmigung des Vertretenen • Haftung des Vertreters als falsus procurator
Einseitige Rechtsgeschäfte § 180 BGB Ohne Vertretungsmacht grundsätzlich unwirksam Mit Vertretungsmacht § 174 BGB Urkundenvorlage Ohne Vorlage wirksam unwirksam wenn unverzüglich zurückgewiesenundkeine Kenntnis durch den Vollmachtgeber
Beendigung des Schwebezustandes Genehmigung Verweigerung § 177 Abs. 1 BGB Vertretener Widerruf 178 BGB Vertragspartner Schwebende Unwirksamkeit
Aufforderung Fristablauf Handeln des Vertretenen Beendigung des Schwebezustandes Genehmigung Verweigerung § 177 Abs. 1 BGB Vertretener Vertragspartner Vertreter § 182 BGB
Zeitgrenze Genehmigung Ausschluss Kenntnis Handeln des Vertragspartners Beendigung des Schwebezustandes § 178 BGB Widerruf Vertreter Vertretener
Haftung des falsus procurator • Bei fehlendem Nachweis der Vertretungs-macht nach Wahl des anderen Teils • Erfüllung • Schadensersatz wegen Nichterfüllung • Bei Nachweis der eigenen Unkenntnis vom Mangel der Vertretungsmacht • Schadensersatz des negativen Interesses • Bei Nachweis der Kenntnis oder fahrlässigen Unkenntnis des anderen Teils vom Mangel der Vertretungsmacht • Keine Haftung
Begründung von Rechten und Pflichten Selbstbestimmung Fremdbestimmung Vertragliche Schuldverhältnisse Gesetzliche Schuldverhältnisse Primär Sekundär
Schadensersatz Bereicherungshaftung Gesetzliche Ausgleichsansprüche Aufwendungsersatz Haftungsbegründung Haftungsausfüllung
Schadenszurechnung und -abwälzung Casum sentit dominus! The loss lies where it falls! Unrecht und Schuld Nutzen aus erlaubter Gefährdung Eingriff und Aufopferung
Unrechtshaftung Verhalten Schaden Unrecht
Gefährdungshaftung Gefahrenquelle Schaden Halter Betreiber Hersteller
Unrechtshaftungstatbestände • § 823 Abs. 1 BGBVorsätzliche oder fahrlässige Rechtsgutsverletzung • § 823 Abs. 2 BGBMindestens fahrlässige Verletzung eines Schutzgesetzes • § 826 BGBVorsätzlich sittenwidrige Schadenszufügung • ....
Gefährdungshaftungstatbestände • § 7 Abs. 1 StVGRechtsgutsverletzung beim Betrieb einesKraftfahrzeugs • § 1 Abs. 1 ProdukthaftungsgesetzRechtsgutsverletzung beim bestimmungsgemäßen Gebrauch einesProdukts • §§ 25 bis 26 AtomgesetzRechtsgutsverletzung beim Betrieb einesAtomkraftwerks oder -schiffes oder aus dem Besitz nuklearen Materials • ....
Haftung für Unrecht Kausalität ??? Und was noch? ??? Verhalten Schaden rechtswidrig schuldhaft faute
Kausalität Kausalität Haftung für Unrecht - § 823 Abs. 1 BGB Verletzung eines Rechtsguts Verhalten Schaden rechtswidrig schuldhaft
Haftung für Unrecht - § 823 Abs. 2 BGB Subsumtion Verletzung eines Schutzgesetzes Verhalten Schaden rechtswidrig schuldhaft Kausalität
Haftung für Unrecht - § 826 BGB Vorsätzlich und sittenwidrig Verhalten Schaden
Kausalität Verletzung eines Rechtsguts Erlaubte Gefahrenquelle Schaden Kausalität Gefährdungshaftung Risikospezifische Gefahrverwirklichung Begrenzende Faktoren
Schadensbestimmungnach dem Gesetz Zustandsvergleich zweier Güterlagen § 249 BGB Hypothetische Güterlage Haftungsereignis Differenz Reale Güterlage
Herstellung in Natur Ersatz der Herstellungskosten des Vermögensverlustes in Geld bei Unmöglichkeit, Ungenügen oder Unzumutbarkeit der Restitution Schadensersatzleistung Restitution Kompensation § 253 BGB
Differenzhypothese real hypothetisch Abgang Zufluss Abgang Zufluss Ausgeglichene Bilanz - deshalb - Kein Schaden
damnum emergens real hypothetisch Abgang Zufluss Zufluss Nicht ausgeglichene Bilanz Schaden durch Vermögensverlust
lucrum cessans real hypothetisch Abgang Abgang Zufluss Nicht ausgeglichene Bilanz Schaden durch entgangenen Gewinn
Hypothetische Kausalität real hypothetisch Abgang Zufluss Zufluss Abgang Ausgeglichene Bilanz Schaden durch Reserveursache
Vorteilsausgleich real hypothetisch Abgang Zufluss Ausgeglichene Bilanz Compensatio lucri cum damno
Offene Positionen • Zurechnungsfaktoren • Kausalität • Adäquanz • Schutzbereich (Rechtswidrigkeitszusammenhang) • Zeitpunkt der Vergleichsbetrachtung und Bilanzierung • Berücksichtigung alternativer (hypothetischer) Kausalverläufe • Erfüllung • Letzte mündliche Verhandlung • Vorteilsausgleich
Ausgleich nach Bereicherungsrecht Bereicherungsschuldner durch Leistung in sonstiger Weise auf Kosten des Gläubigers etwas ohne rechtlichen Grund erlangt
Bereicherungstatbestände • Condictio indebitiWer durch Leistung eines anderen, welche zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit erfolgte, etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, ist dem anderen zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet. • Condictio sine causaWer auf Kosten eines anderen, aber ohne dessen Leistung, sondern in sonstiger Weise etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, ist dem anderen zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet. • Condictio ob remWer zur Erreichung eines nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckten Erfolges wissentlich eine nicht geschuldete Leistung erbringt, kann Herausgabe des Erlangten verlangen, wenn der Erfolg nicht eintritt.
Haftungsausfüllung • Vermögensorientierte Abschöpfungskondiktion • Entbindung von allen Sorgfaltspflichten • Sicherung des durch eigene Leistung erzielten Gewinns • für den unverklagten und gutgläubigen Bereicherungsschuldner • Verhaltensorientierte Fremdgeschäftsführungskondiktion • Sorgfaltsplichten eines Fremdgeschäftsführers • Herausgabe des commodum ex negotiatione • für den verklagten oder bösgläubigen Bereicherungsschuldner und (analog) den Bereicherungsschuldner im Synallagma
Haftungsausfüllung 1 • Primäranspruch • Herausgabe des Erlangten (etwas) in Natur • Gezogene Nutzungen • Das auf Grund des erlangten Rechts Erworbene • Der erhaltene Ersatz bei Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung • Sekundäranspruch • Wertersatz • Begrenzung • auf das im Vermögen des Schuldners (noch) Vorhandene • vermindert durch Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Beständigkeit des Erlangten gemacht wurden