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Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil. Übung vom 14. März 2013 Fall 3 – "… wie kahl sind deine Äste.". Ziele. Formalien einer juristischen Arbeit Falllösung. Formalien. Allgemeine Hinweise
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Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil • Übung vom 14. März 2013 • Fall 3 – "… wie kahl sind deine Äste."
Ziele • Formalien einer juristischen Arbeit • Falllösung Übungen und Fallbearbeitungim OR BT – Fall 3
Formalien • Allgemeine Hinweise • Zum Teil machen Lehrstühle verbindliche Vorgaben zu den Formalien (z.B. Anzahl Seiten, Schriftgrösse, Zeilenabstand, Rand). • Fehlen Vorgaben, so ist folgendes Buch zu empfehlen: Forstmoser Peter/Ogorek Regina/Vogt Hans-Ueli, Juristisches Arbeiten, Eine Anleitung für Studierende, 4. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2008. • Wichtig ist die Einheitlichkeit: Hat man sich einmal für eine Variante entschieden, so sollte diese für die ganze Arbeit beibehalten werden. • Darstellung: leserfreundlich, übersichtlich. Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Gliederung und Inhalt der Arbeit Aufbau einer Fallbearbeitung • Titelblatt • Inhaltsverzeichnis • Literaturverzeichnis • evtl. Materialienverzeichnis • evtl. Verzeichnis der Entscheide • Abkürzungsverzeichnis • Falllösung Seitenzahlen • Titelblatt: keine Seitenzahl • Verzeichnisse: römische Seitenzahlen • Falllösung: arabische Seitenzahlen (bei 1 beginnend) Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Verzeichnisse • Inhaltsverzeichnis • verschiedene Möglichkeiten für die Nummerierung der jeweiligen Ebenen, z.B.: • 1., 1.1, 1.1.1, 1.1.1.1 • A., I., 1., a) • I., 1., 1.1, a) • wer A sagt, muss auch B sagen: nach 1.1 muss immer auch 1.2 folgen, nach a) immer auch b) etc. • die Verzeichnisse tragen keine Gliederungszeichen Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Verzeichnisse • Literaturverzeichnis (allgemein) • ins Literaturverzeichnis gehören alle zitierten Werke; umgekehrt dürfen im Literaturverzeichnis keine Werke aufgeführt werden, die im Textteil nicht zitiert werden • die Werke sind alphabetisch zu ordnen • Anzahl und Auswahl der Werke sollen der Fallbearbeitung angemessen sein • aktuelle Auflagen verwenden Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Verzeichnisse • Literaturverzeichnis (Angaben zu den Werken) • in der Regel sind der Autor (Nachname und Vorname), Titel des Werks, Auflage, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr anzugeben Rey Heinz, Ausservertragliches Haftpflichtrecht, 4. Aufl., Zürich/ Basel/Genf 2008 • stammen mehrere Werke vom selben Autor, ist im Literatur-verzeichnis anzugeben, wie die Werke im Textteil zitiert werdenRey Heinz, Die Grundlagen des Sachenrechts und das Eigentum, 3. Aufl., Bern 2007 (zit.: Rey, Sachenrecht). Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Verzeichnisse • Kommentare, Zeitschriftenartikel und Dissertationen folgen speziellen Regeln: BSK OR, Honsell Heinrich/Vogt Nedim Peter/Wiegand Wolfgang (Hrsg.), Basler Kommentar, Obligationenrecht I, Art. 1–529 OR, 5. Aufl., Basel 2011 (zit.: BSK OR-Bearbeiter). Brehm Roland, Kommentar zum schweizerischen Privatrecht (Berner Kommentar), Das Obligationenrecht, Bd. VI, 1. Abteilung, Allgemeine Bestimmungen, 3. Teilband, 1. Unterteilband, Die Entstehung durch unerlaubte Handlung, Artikel 41-61 OR, 3. Aufl., Bern 2006 (zit.: BK OR-Brehm). Addorisio de FeoRaniero, Fälligkeit und Verjährung im Mietrecht, mp 2001, 163-193. Tschudi Matthias, Mietrechtliche Probleme bei Immissionen als Folge von Umgebungsveränderungen, Diss., Fribourg 2005. Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Verzeichnisse • Abkürzungsverzeichnis • alle verwendeten Abkürzungen sind aufzuführen • in alphabetischer Reihenfolge • auch Abkürzungen von Gesetzen und Zeitschriften sind aufzuführen, inkl. SR-Nummer (bei zürcherischen Erlassen LS-Nummer; usw.) ORBundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (5. Teil: Obligationenrecht; SR 220) Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Systematik • Allgemeine Hinweise zur Systematik • der Systematik (d.h. dem Aufbau) einer Arbeit kommt grosse Bedeutung zu • der Aufbau soll logisch sein, die Argumentation einen roten Faden aufweisen • Hilfe bietet die Anspruchsmethode: Wer will von wem was woraus? Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Systematik • Gutachtenstil • FragesatzA könnte gegen B einen Anspruch aus Art. 41 Abs. 1 OR haben, weil B sein Auto beschädigt hat. • TheorieSchaden ist die Differenz zwischen dem aktuellen Stand des Vermögens und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis hätte. • SubsumtionA musste für die Reparatur CHF 1‘000.-- bezahlen. Sein Vermögen hat sich in diesem Umfang vermindert. • FazitEs liegt ein Schaden vor. Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Systematik Dabei gilt: • Bei der Subsumtion ist nicht einfach der Sachverhalt wiederzugeben. Vielmehr sollen die relevanten Punkte des Sachverhalts mit der Theorie verknüpft werden. • Verweise auf Literatur und Rechtsprechung gehören in den Theorieteil. Negativbeispiel: Das Vermögen von A hat sich um die Reparaturkosten in der Höhe von CHF 1‘000.-- vermindert (Huguenin, Obligationenrecht, N 123). Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Systematik • Weitere Hinweise • Den Sachverhalt genau lesen. • Keine Tatsachen hineininterpretieren. • Nur die gestellten Fragen beantworten. • Ausführlichkeit: Dort viel schreiben, wo sich Probleme stellen – im Übrigen kurz halten (z.B. keine langen Ausführungen zum Irrtum, wenn der Sachverhalt keine Anhaltspunkte für einen Willensmangel enthält). Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Textteil • Quellenangabe • Ausser bei notorischen Tatsachen ist bei fremdem Gedankengut immer die Quelle anzugeben. • Dies geschieht grundsätzlich durch Fussnoten. • Fremde Texte sind in eigenen Worten wiederzugeben. Werden Textpassagen ausnahmsweise wörtlich zitiert, sind sie in Anführungs- und Schlusszeichen zu setzen. • Die Fussnotennummer soll im Text nach dem Punkt (bzw. Komma) eingefügt werden, wenn sie sich auf den ganzen (Neben-) Satz bezieht. Bezieht sie sich auf ein Wort bzw. eine Wortgruppe, so ist sie unmittelbar danach einzufügen. Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Textteil Fussnoten (I) • in den Fussnoten sind der Autor und die Seitenzahl bzw. die Randziffer anzugeben • bei mehreren Werken desselben Autors ist zur Identifikation der im Literaturverzeichnis gewählte Zusatz anzugeben • mehrere Autoren in derselben Fussnote sind durch Strichpunkt zu trennen • Fussnoten beginnen mit einem Grossbuchstaben und enden mit einem Punkt • Fussnoten fortlaufend nummerieren (nicht auf jeder Seite neu) 1Huguenin, N 59; Bucher, S. 257. 2 Vgl. Rey, Sachenrecht, N 101. Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Textteil Fussnoten (II) • Kommentare sind immer mit Artikelzahl und Note zu zitieren, nie mit Seitenzahlen. • Gewisse Werke haben keine fortlaufende Nummerierung der Randziffern. Bei diesen Werken ist zunächst die Ebene anzugeben, bei der die Nummerierung beginnt.BSK OR-Hess, Art. 216 N 6. Riemer, § 11 N 30; Vogel/Spühler, Kap. 5 N 10. Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Textteil Entscheide des Bundesgerichts (und anderer Gerichte) • Das Zitieren von Entscheiden des Bundesgerichtes ist unerlässlich, ihr „Wert“ um eine Aussage zu untermauern ist sehr hoch. • Gelangt man über Literatur zum einem Entscheid, so genügt es nicht, die Literaturstelle zu zitieren; der betreffende BGE ist direkt anzuführen. • BGE sind wie folgt zu zitieren: BGE 123 III 124 E. 3a [erste Seite und relevante Erwägung] BGE 4C.255/2004 E. 4.4 [Prozess-Nr. und relevante Erw.] Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3
Textteil • Sprache Die Sprache soll in erster Linie verständlich und präzise sein (in diesem Rahmen ist ein individueller Schreibstil zulässig) Es empfiehlt sich, unter anderem auf Folgendes zu achten: • grundsätzlich einfache Sätze • nicht zu viele Fremdwörter • Wendungen wie „in casu“ nicht strapazieren • Vorsicht mit „Kraftausdrücken“ wie „klar“, „zweifellos“, „selbstverständlich“ (meist ist es gerade dort nicht so klar…) • „jedoch“, „aber“ etc. zurückhaltend verwenden • Rechtsschreibung beachten • Passivsätze möglichst vermeiden • Substantive möglichst durch Verben ersetzen Übungen und Fallbearbeitung im OR BT – Fall 3