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Mitteilung der Europäischen Kommission KOM(2005)203. Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes gemäß Art.15 der Richtlinie 2002/22/EG. Rechtsgrundlagen I.
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Mitteilung der Europäischen KommissionKOM(2005)203 Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes gemäß Art.15 der Richtlinie 2002/22/EG
Rechtsgrundlagen I • Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten (Universaldienst Rl)
Rechtsgrundlagen II • Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) • §§ 26 ff. TKG 2003
Universaldienst ? • Mindestangebot an Diensten mit definierter Qualität, zu denen alle Endnutzer unter Berücksichtigung der spezifischen nationalen Gegebenheiten zu einem erschwinglichen Preis und unter Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen Zugang haben (Art. 1 Abs.2 UD-Rl).
Umfang des Universaldienstes • Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort - (einzelne Schmalbandverbindung ausreichend für funktionalen Internetzugang)
Umfang des Universaldienstes • Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten • Orts-, Inlands- u. Auslandsgespräche • Fax- und Datenkommunikation • Auskunfts- u. Verzeichnisdienste • öffentliche Münz- u. Kartentelefone
Zweck der Mitteilung I • Überprüfung des UD-Umfangs gem. Art. 15 UD-Rl angesichts der technischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der steigenden Mobilität und Übertragungsraten. • Mobilkommunikation u. Breitband als Teil des UD?
Zweck der Mitteilung II • Einleitung einer breiten Diskussion über die Erbringung des UD, insbesondere im Hinblick auf die für 2006 vorgesehene Gesamtbewertung des EU – Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation (review)
Feststellungen I • Mobilkommunikation • Netze weitgehend ausgebaut – niedrige Grenzkosten für neue Teilnehmer - verschärfter Wettbewerb brachte breiten und erschwinglichen Zugang • Voraussetzungen für Einbeziehung des Mobilfunks in den UD nicht erfüllt
Feststellungen II • Breitband – Internetzugang • Gesamtzahl der Breitbandanschlüsse Juli 2004 - 29,6 Mio. (EU-25) - entspricht einer Nutzung durch 6,5% der EU-Bevölkerung • Kriterium „Nutzung durch die Mehrheit der Verbraucher“ wird nicht erfüllt • Voraussetzungen für Einbeziehung von Breitbanddiensten in den UD nicht erfüllt
Fragestellungen (längerfristig) • Umfang des Universaldienstes? • technologische Konvergenz – Verschmelzung Internet u. Telekomwelt • Zunahme IP - gestützter Dienste • Verlagerung von Sprachtelefondienst in die IP - Umgebung • Verlagerung des Schwerpunktes des UD hin zur Bereitstellung eines erschwinglichen Breitbandzugangs? • Unterscheidung Infrastrukturzugang / Diensterbringung?
Fragestellungen (längerfristig) • Finanzierung? • derzeit Finanzierung der Nettokosten des UD durch den Mitgliedstaat selbst, oder • Branchenfonds • Entspricht der branchenbezogene UD – Fonds einem liberalisierten und wettbewerbsbestimmten Markt? • Üblicherweise werden soziale Kosten durch allgemeine Steuern gedeckt und nicht von den Marktteilnehmern getragen.
nächste Schritte • Mitteilung II - Zusammenfassung der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation / Standpunkt der EK • u.U. Vorschläge zur Änderung der UD – Rl (Sommer 2006) • review - Gesamtpaket (Herbst 2006)
Die Kommission bittet um Stellungnahmen zu ihren Schlussfolgerungen Unterlagen finden Sie im Internet unter: http://europa.eu.int/yourvoice und http://europa.eu.int/information_society/topics/ ecomm/index_en.htm Stellungnahmen und Bemerkungen können bis zum 15.7.2005 an infso-b1@cec.eu.int geschickt werden.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Klaus Ackerl Oberste Fernmeldebehörde BMVIT – III/PT2 Recht