1 / 31

Die Betriebsratswahl 2014 aus Arbeitgebersicht

Die Betriebsratswahl 2014 aus Arbeitgebersicht. Reinbek – 20. Januar 2014. I. Betriebsratswahl und Wahlvorstand Pflichten des Arbeitgebers anlässlich der Wahl Kosten der Betriebsratswahl Der Ablauf der Betriebsratswahl Arbeitgeberseitige Gestaltungsmöglichkeiten

duff
Download Presentation

Die Betriebsratswahl 2014 aus Arbeitgebersicht

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Die Betriebsratswahl 2014aus Arbeitgebersicht Reinbek – 20. Januar 2014

  2. I. Betriebsratswahl und Wahlvorstand Pflichten des Arbeitgebers anlässlich der Wahl Kosten der Betriebsratswahl Der Ablauf der Betriebsratswahl Arbeitgeberseitige Gestaltungsmöglichkeiten Grenzen der Einflussnahme Wahlanfechtung und Rechtsschutz

  3. I. Betriebsratswahl

  4. Ausblick auf die Betriebsratswahl 2014: • eher wieder Gremienstabilität vermutet • weniger schielen auf Sonderkündigungsschutz

  5. Rechtsgrundlagen der Betriebsratswahl • §§ 7 – 20 BetrVG • Wahlordnung zu § 126 BetrVG

  6. Eckdaten der Betriebsratswahl • Zeitraum: 01.03.2014 – 31.05.2014 • kein (strikt) bindender Fristenvorlauf • i.d.R. koordiniert mit Ablauf der Amtszeit des Alt-Betriebsrats (genau 4 Jahre) • aktives Wahlrecht für alle volljährigen MA (§ 7 BetrVG)

  7. Wahlleitung und Durchführung durch den Wahlvorstand • bestellt vom (Alt-)Betriebsrat • nicht zwingend Betriebsräte • begrenzte Amtszeit bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats • autonomes Organ der Betriebsverfassung • ausgestattet mit Sonderkündigungsschutz(§§ 103 BetrVG, 15 Abs. 3 KSchG)

  8. II. Pflichten des Arbeitgebers anlässlich der Wahl

  9. faktische Förderungspflicht • strafbewehrtes Behinderungsverbot • Auskunftserteilungspflicht über Mitarbeiterdaten und sonstige wahlrelevante Umstände • Kostentragungspflicht

  10. III. Kosten der Betriebsratswahl

  11. Grundsätze ähnlich Betriebsratskosten: • Rechtsgrundlage § 20 Abs. 3 BetrVG • auch ohne Nennung dort nur „erforderliche“ Kosten • auch: Kosten versäumter Arbeitszeit für Wahlteilnahme • auch: Schulungskosten des Wahlvorstandes

  12. IV. Ablauf der Betriebsratswahl

  13. Vorarbeiten des Wahlvorstandes • Überdenken der betrieblichen Strukturen und deren Einordnung (insb. §§ 1 und 4 BetrVG) • Erstellen eines Zeitplans für die Wahl • Erstellen des Wählerverzeichnisses • hierfür: Informationsbeschaffung beim Arbeitgeber(Auskunftspflicht § 2 Abs. 2 WahlO) • insbesondere: Statusfeststellung § 5 Abs. 3 BetrVG Leitende Angestellte • Feststellung des Wahlverfahrens

  14. Feststellung des Wahlverfahrens • unter 5 wahlberechtigte MA  kein BR • 5 bis 20 MA  einköpfiger BR, vereinfachtes Wahlverfahren § 14 a BetrVG • 21 bis 50 MA  dreiköpfiger BR, vereinfachtes Wahlverfahren • 51 bis 100 MA  fünfköpfiger BR, Wahloption • ab 101 MA  Größenstaffel § 9 BetrVG, allgemeines Wahlverfahren

  15. vereinfachtes Wahlverfahren § 14 a BetrVG(Personenwahl) • allgemeines Wahlverfahren(Listenwahl) • sog. modifiziertes Personenwahlverfahren(falls nur ein Listenvorschlag)

  16. Berechnung der Betriebsgröße - Leiharbeiter BAG Urt. v. 24.01.2013 – 2 AZR 140/12 • Leih-AN zu berücksichtigen, sofern Einsatz auf „in der Regel“ vorhandenem Personalbedarf beruht • zu berücksichtigen, soweit mit ihnen ein regelmäßiger Beschäftigungsbedarf abgedeckt wird • Rückblick und Blick auf zukünftige Entwicklung der Beschäftigungslage ist maßgeblich

  17. Wahlausschreibung Zulassung der Wahlvorschläge Veröffentlichung der Wahlvorschläge Stimmabgabe Feststellung des Wahlergebnisses Veröffentlichung des Wahlergebnisses Konstituierende Sitzung

  18. Wahlausschreibung • Informationsaushang über die Wahl • Mitteilung von Daten und Orten • Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen • Wählerverzeichnis als Anlage

  19. Zulassung der Wahlvorschläge • Prüfungsverfahren • passives Wahlrecht, wenn aktiv wahlberechtigt und länger als 6 Monate im Betrieb (§ 8 BetrVG) • Wahlvorschlag erfordert Stützunterschriften (5 %-Hürde; Ausnahme: Gewerkschaftsvorschlag) • Listen- oder Personenvorschlag, abhängig vom Wahlverfahren

  20. Veröffentlichung der Wahlvorschläge • Informationsaushang über die wählbaren Kandidaten • eröffnet den „Wahlkampf“ • ansonsten keine Ereignisse

  21. Stimmabgabe • Arbeitgeber muss Raum stellen • keine Wahlbeeinflussung bei Stimmabgabe • keine Zugangskontrollen durch Arbeitgeber, keine Beobachtung • Mitarbeiter sind zur Wahl unter Berücksichtigung betrieblicher Belange unter Entgeltfortzahlung freigestellt

  22. Feststellung des Wahlergebnisses • betriebsöffentliche Stimmauszählung • Ergebniserrechnung nach anzuwendendem Wahlverfahren • besondere Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts

  23. Veröffentlichung des Wahlergebnisses • erfolgt durch Aushang nach Wahlannahme durch gewählte Kandidaten • setzt die Anfechtungsfrist nach § 19 BetrVG in Gang

  24. Konstituierende Sitzung • Erste Sitzung des neu gewählten Betriebsrats • Einladung durch Wahlvorstand • wählt Vorsitzenden und Stellvertreter • bleibt im Hintergrund, bis Amtszeit des alten BR endet • Wahlergebnis wird AG mitgeteilt

  25. V. Arbeitgeberseite Gestaltungsmöglichkeiten

  26. VI. Grenzen der Einflussnahme

  27. Begrenzung durch § 119 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG • bedenke: Betriebsfrieden • bedenke: Vorbelastung für spätere Zusammenarbeit

  28. VI. Wahlanfechtung und Rechtsschutz

  29. Wahlanfechtung nach § 19 BetrVG • 2-Wochen-Frist ab Aushang des Wahlergebnisses • antragsberechtigt sind Arbeitgeber, Gewerkschaft oder drei Arbeitnehmer

  30. Prüfungsmaßstab: • Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren • Verstoß nicht behoben • Wahlergebnis hierdurch geändert oder beeinflusst

  31. Wahlanfechtung vor dem Arbeitsgericht • wenige Verfahren, häufig aber Erfolg bei der Anfechtung • oft lange Verfahrensdauer durch die Instanzen • Kompromiss: Bestellung eines neuen Wahlvorstands und Einleitung einer Neuwahl

More Related