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Sind Landwirte bereit, kirchliche Wertvorstellungen von Landwirtschaft durch Auflagen in Pachtverträgen zu akzeptieren?. Zielsetzung
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Sind Landwirte bereit, kirchliche Wertvorstellungen von Landwirtschaft durch Auflagen in Pachtverträgen zu akzeptieren? Zielsetzung Es soll untersucht werden, welche Möglichkeiten bestehen, durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Verpächter und Pächter einen Beitrag zur nachhaltigen Landwirtschaft zu leisten, auch wenn keine gemeinsame Idee vorliegt. Das deutsche Vertragsrecht stellt einen möglichen Lösungsweg dar, da bis auf wenige unabdingbare Bestimmungen Vertragsfreiheit besteht. Hypothese: Landeigentümer und Landnutzer können durch vertragliche Regelungen zur Nachhaltigkeit beitragen, ohne dass staatliche Eingriffe notwendig werden. Für die Vertragsparteien könnte dieser Weg schon deswegen interessant sein, weil er ihnen einen größeren Handlungsspielraum eröffnet, als es üblicherweise staatliche Vorgaben zulassen. Wenige Beispiele liefern biologisch-dynamisch wirtschaftende Betriebe, die bisweilen auch noch die Verbraucher einbinden. Als Bindeglied dieser, teilweise auch juristisch sehr komplexen Arrangements, dient meistens die Steiner´sche Soziallehre - sozialer und landwirtschaftlicher Organismus - weshalb der Verbreitung dieses Typus Grenzen gesetzt seien dürften (Kögl (2006) Landwirtschaftliche Betriebe unter gemeinnütziger Trägerschaft; Roeckl, C. (2004) Neue Organisationsmodelle für landwirtschaftliche Betriebe; Steiner, R. (1924) Geisteswissenschaftliche Grundlagen zum Gedeihen der Landwirtschaft). Material und Methode: Da über die individuelle Ausgestaltung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen zwischen Privatpersonen bisher wenig bekannt ist, ist es vorteilhaft zunächst solche Pachtbeziehungen zu untersuchen, bei denen wenigstens bei einem der Partner ein Interesse an einer derartigen Untersuchung vermutet werden konnte. Da beide große Kirchen sich schon wiederholt zu Fragen der Nachhaltigkeit - mit direktem Bezug zur Landwirtschaft- geäußert hatten, konnten die Evangelisch-Lutherischen Landeskirchen Mecklenburgs und Bayerns für eine Unterstützung gewonnen werden. Es wurden 527 landwirtschaftliche Kirchenpächter in Bayern (n=206) und Mecklenburg (n=321) befragt, ob sie bereit sind 6 zusätzliche hypothetische Auflagen in ihren Pachtverträgen zu akzeptieren. Mittels ordinaler Regression sollen die Eigenschaften der Betriebe identifiziert werden, die zu einem hohen Grad an Zustimmung zu diesen Auflagen führen. In einer weiteren Studie wurden 60 Gemeindepastoren in Mecklenburg befragt, welche Meinung sie zu einer vertraglichen Bindung der Kirchenpächter an Nachhaltigkeitsziele haben. Landwirtschaftlich genutztes Eigentum der Evangelischen und der Katholischen Kirche in Deutschland "Landwirtschaft ist der Bereich ökonomischen Handelns der Menschen, in dem ihre Rückgebundenheit in die Natur am deutlichsten spürbar (…) ist. Die Gestaltung der Landwirtschaft hat bei der Umsetzungdes Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung eine Schlüsselrolle.“ Ernährungssicherung und Nachhaltige Entwicklung Eine Studie der Kammer der EKD für Entwicklung und Umwelt, EKD-Texte 67, 2000. „Grundlegende Voraussetzung für eine nachhaltige Landwirtschaft ist ein breiter gesellschaftlicher Bewusstseinswandel im Umgang mit Lebensmitteln. Hierzu kann der christliche Glaube vielfältige Impulse geben“.…. Neuorientierung für eine nachhaltige Landwirtschaft EKD und DBK, Gemeinsame Texte Nr. 18, 2003 . „Die Kirchen (…) nehmen ihre Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung wahr, wenn sie ihre (…) landwirtschaftlichen Flächen in Kirchenbesitz konsequent naturverträglich bewirtschaften und Pachtvertrage mit Dritten indiesem Sinne überprüfen.“ Umkehr zum Leben -Nachhaltige Entwicklung im Zeichen des Klimawandels. EKD 2009 . Bayern (n=206) Mecklenburg (n=321) Betriebsdaten und Pachtflächen in der Stichprobe Pastor: „Die Nachhaltigkeit ist ein wichtiges wirtschaftliches und gesellschaftliches Thema; die entscheidenden Personen (…) sind jedoch Laien.“ Landwirt: „Die Kirche als Landverpächter sollte keine Agrarpolitik mit Flächenvergabe zu betreiben. Agrarpolitik ist Sache der staatlichen Autorität“ Landwirt: „ Es gibt ausreichend Regeln, Gebote und Verbote, die die Landwirtschaft reglementieren.“ Pastor: „Ich möchte die Pächter nicht verärgern“ Pastor: „Dat (Kirchenland) kricht die LPG, dat war immer so!“ Landwirt „Leider ist der Kirchgemeinderat nicht kompetent genug bei der Verpachtung von Flächen , da ihm der Bezug zur Landwirtschaft fehlt“ a) Parameter ist redundant Prof. Dr. Hans Kögl, Dipl.-Ök. Lars Fiedler hans.koegl@uni-rostock.de , lars.fiedler@uni-rostock.de Institut für Management Ländlicher Räume| Landwirtschaftliche Betriebslehre und Management| Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät,Universität Rostock, Justus- von- Liebig-Weg 7| 18059 Rostock, Germany