90 likes | 199 Views
Aufbau des Schulwesens. Schulen. Schulaufsicht. Schulträger. Begriffe I (Schulen). Schularten Schulstufen. Schultypen. Schularten. Hauptschule. Realschule. Gymnasium. Grundschule. Schulstufen. Sekundarstufe II. Gy. Sekundarstufe I. RS. HS/WRS. Primarstufe=Grundschule.
E N D
Aufbau des Schulwesens Schulen Schulaufsicht Schulträger
Begriffe I (Schulen) • Schularten • Schulstufen. • Schultypen.
Schularten Hauptschule Realschule Gymnasium Grundschule
Schulstufen Sekundarstufe II Gy SekundarstufeI RS HS/WRS Primarstufe=Grundschule
Schultypen Hauptschule Realschule Technisches- Wirtschafts- Grundschule
Schulträger I • Träger äußerer Schulangelegenheiten • Gemeinden, Landkreise, Schulverbände • Errichtung, Unterhaltung und Pflege • Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln • Festlegung von Schulbezirken und Namensgebung
Schulträger II • Träger innerer Schulangelegenheiten • Land Baden-Württemberg • Planung, Leitung, Ordnung und Förderung des Schulwesens • Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht
Die Schule als nicht rechtsfähige öffentliche Anstalt • Kein Selbstverwaltungsrecht. • Unterliegt der Dienstaufsicht. • Unselbständiges Organ (Klagen sind gegen Schulträger gerichtet).