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Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan. Im Rahmen des Seminars „Grundlagen der Stadtentwicklung“ Christian Müller- Kattwinkel Falco Frentzen. Bauleitplanung im Gesetz (1). §1 Baugesetzbuch: Sicherung der Umwelt und Lebensbedingungen schützen
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Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan Im Rahmen des Seminars „Grundlagen der Stadtentwicklung“ Christian Müller- Kattwinkel Falco Frentzen
Bauleitplanung im Gesetz (1) • §1 Baugesetzbuch: Sicherung der Umwelt und Lebensbedingungen schützen • Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). • Ziel: Nachhaltige Städtebauliche Entwicklung
Bauleitplanung im Gesetz (2) • Flächennutzungsplan: -Festlegung des Nutzungszwecks eines bestimmten Gebiets • Bebauungsplan: -Festlegung von gestalterischen Vorschriften. (Art und Maß) • FNP und B-Plan als regulative Instrumente, d.h.: keine Auslegung möglich
Bauleitplanung im Gesetz (3) Problematische Faktoren hier: • Aussiedlerheime • Erschließung • Lärm durch Verkehrsknotenpunkte • Grünfläche • Veränderungssperre (Entsch. der Stadt) • Anzahl der Eigentümer (40)
Bauleitplanung im Gesetz (4) • Regulative Instrumente sind nur ein Teil des Instrumenten-Mix • Akteursinteressen sind unterschiedlich • Persuasive Instrumente bauen auf Überzeugung • Mittelweg: Städtebaulicher Vertrag (Dialog und Vereinbarung)
Fragen • Gibt es Kompensationsmöglichkeiten bzg. Umweltfragen und Eigentumsfragen ? • Lassen sich Prozessabläufe standardisieren ? • Wie lässt sich die Kommunikation der Akteure untereinander erleichtern ? • Gibt es einen Koordinator ?
Fallbeispiel Innere Elben, Freiburg
Gliederung in drei Verfahrensphasen
1. Verfahren – Beginn: 1980; Ende: Mai 2005 - Aufstellung eines Flächennutzungsplans - Aufstellungsbeschluß, Beteiligung von Bürgern - Veränderungssperre für Teilbereiche des Plangebietes - Verlängerung der Veränderungssperre
2. Verfahren – Beginn: Mai 1998; Ende: Juli 2005 - Städtebaulicher Vertrag (Refinanzierungsmaßnahmen) - Beschluß auf Änderung + Auslage des Flächennutzungsplanes - Billigung + Auslage des Bebauungsplanentwurfs, sowie des städtebaulichen Vertrages
3. Verfahren – Beginn: März 2006; Ende: Juli 2006 - Änderung des Flächennutzungsplans und des Umweltberichts - Entscheidung über Stellungnahmen - Satzungsbeschluß (B-Plan + örtliche Bauvorschriften)
Zeitraum gesamt: 1980 – 2006, somit 26 Jahre!!! Generell gilt eigentlich: Vom Aufstellungs- bis Satzungsbeschluß eines Planes benötigt man mindestens ein Jahr, meist sind es aber drei bis vier Jahre
Akteure an den Prozessen (soweit erkennbar) - diverse Planungsämter (darunter das Stadtplanungsamt, Grünflächenamt, Straßen-verkehrsamt, etc.) - Anwohner im näheren Umfeld - Campingplatzbesitzer - Kirche (Eigentümer mit dem größten Anteil) - Landwirte - sonstige Eigentümer
Schwierigkeiten für die Planung: 1. Hauptproblematik: ca. 40 Eigentümer 2. Imissionen (Lärm, Luftverschmutzung) 3. vorhandene Nutzungen (Campingplatz, Aussiedlerheim) 4. Vorsehen von insgesamt 10 % Sozialwohnungen 5. Erschließung
Fazit insgesamt: - Verfahren beschleunigt sich nach Einigung mit Eigentümern rapide - Nutzungen können gezielt zeitlich begrenzt festgeschrieben werden (z.B. Aussiedlerheim bis 2013) - Bilanzierung erfordert eventuell Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen - Erschließung ist mit Abstand der größte Kostenfaktor - Grundstücke gewinnen infolge von festgeschriebenen Planungen drastisch an Wert - Eigentümer tragen zwar erst das Risiko, machen aber letzten Endes den Gewinn (erzielen Mehrwert) - Stadt/Kommune macht über den „zweiten Weg“ Gewinn (Steuern) - trotz demographischen Wandels und Überangebots an Wohnraum gilt: Ausweisung von Bauland ist notwendig!