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Unterrichtsmaterial zum Thema Flucht und Asyl ab 9. Jahrgang Flüchtlingsrat Schleswig-Holsten

Unterrichtsmaterial zum Thema Flucht und Asyl ab 9. Jahrgang Flüchtlingsrat Schleswig-Holsten. Themen. A) Fluchtursachen B) Fluchtwege C) Europäische Flüchtlingspolitik D) Das Asylverfahren E) Das Leben der Flüchtlinge in SH. Definition Flucht:. A) Fluchtursachen.

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Unterrichtsmaterial zum Thema Flucht und Asyl ab 9. Jahrgang Flüchtlingsrat Schleswig-Holsten

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Presentation Transcript


  1. Unterrichtsmaterial zum Thema Flucht und Asylab 9. Jahrgang Flüchtlingsrat Schleswig-Holsten

  2. Themen A) Fluchtursachen B) Fluchtwege C) Europäische Flüchtlingspolitik D) Das Asylverfahren E) Das Leben der Flüchtlinge in SH

  3. Definition Flucht: A) Fluchtursachen - unfreiwilliges Verlassen eines Landes oder eines Ortes - Ausweichen aus einer nicht zu bewältigenden [Lebens]-Situation

  4. Fluchtursachen gesellschaftlich individuell Umwelt - Kriege - Bürgerkriege - Menschenrechts- verletzungen - staatliche und vom Staat geduldete Gewalt - Armut - frauenspezifische Fluchtgründe - höhere Bildung - besseres Leben - gesundheitliche Versorgung - familiäre Verfolgung - Dürre - Flutkatastrophe - Überschwemmung - Erdbeben - radioaktive Unfälle - vergiftete Gewässer - Wirbelstürme/ Tsunami

  5. B) Fluchtwege • Weltweit über 40 Millionen Menschen auf der Flucht • 80-85 % bleiben innerhalb ihrer Heimatregion Flüchtlinge aus Ruanda in Ost-Zaire Verschiedene Gründe verhindern Weiterreise: Geld, Krankheit, Alter, (kleine) Kinder…

  6. Fluchtmittel: Alle Transportmittel können als Fluchtmittel dienen: Boot, Flugzeug, Fahrrad, zu Fuß, schwimmend, Karren, Auto, Bus, Bahn, kriechend, kletternd...

  7. Gefahren auf dem Fluchtweg März 2009, Mittelmeer: 600 Flüchtlinge auf dem Weg nach Italien. Mindestens ein Boot sank, 300 bis 500 Personen sind ertrunken. (Quelle: FAZ)‏

  8. C) Europäische Flüchtlingspolitik Die Grenzzäune von Ceuta und Melilla (Spanische Exklaven im Norden Marokkos)‏ Zwei Zäune (6 Meter hoch), mit Natodraht, Überwachungskameras, Mikrofonen und Infrarot-Überwachungssystem. Zwischen den Zäunen: Motorrad-Patrouillen der spanischen Polizei.

  9. Frontex • „Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ • Ziel: Flüchtlingsboote in inter- nationalen Gewässern verfolgen und zurückdrängen • 2005: 6,2 - Millionen Euro, 2009: 90 - Millionen Euro • Koordination von nationalen Grenzschützern Foto: Noborder Network

  10. Die Dublin II - Verordnung §§§§ • Zuständigkeit für Asylverfahren • Gültigkeit: EU-Staaten sowie Norwegen, Schweiz und Island • Grundgedanke: Betritt ein Flüchtling den Boden eines EU-Landes, so ist dieses Land allein für die Durchführung des Asylantrag zuständig.

  11. Übernahmeersuchen 2008 und 2009 von Deutschland an die Mitgliedsstaaten: 2008: 6261 2009: 8284 von den Mitgliedstaaten an Deutschland: 2008: 3118 2009: 2859

  12. D) Das Asylverfahren – Entscheidungen §§§§ 1a) Anerkennung als Asylberechtigte/r - nach Art.16a Grundgesetz 1b) Die Anerkennung als Flüchtling - nach § 60 Abs.1 Aufenthaltsgesetz 2) Abschiebungsschutz -nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes 3) Ablehnung des Asylgesuchs §§§§

  13. Verteilung auf die Bundesländer nach einer Quote, dem „Königsteiner Schlüssel“

  14. E) Das Leben der Flüchtlinge in Schleswig-Holstein Erste (offizielle) Station für Flüchtlinge in SH: Landesunterkunftin ehemaliger Kaserne in Neumünster Schleswig-Holstein nimmt ca. 3,3 % der Asylsuchenden in Deutschland auf

  15. Was geschieht in der EAE? • ED-Behandlung, ärztliche Untersuchung • Größere Geldbeträge werden abgenommen • Anhörung BAMF • Wohnverpflichtung Frauenflur in der Landesunterkunft

  16. Das Leben mit der Residenzpflicht „Residenzpflicht“: Landkreis darf ohne behördliche Genehmigung nicht verlassen werden (z.B. von Norderstedt nach Hamburg).

  17. Das Leben der Flüchtlinge - Arbeitsverbot • Generelles Arbeitsverbot im ersten Jahr des Aufenthalts für Flüchtlinge • Nach einem Jahr kann Arbeitserlaubnis beantragt werden, aber “nachrangiger Arbeitsmarktzugang“!

  18. Das Leben in Neumünster - Sachmittel • (Grund-)Versorgung in Form von „Sachmitteln“ • 40 Euro „Taschengeld“ im Monat (Streichung wenn Meldepflicht verletzt wird)‏ • Besuche von Außen: zeitliche Beschränkung, Ausweis an Pforte zeigen • Essen in Kantine, Kochverbot in Zimmern Kantinenküche in Neumünster

  19. Verteilung in die Kommunen • Verteilung in die Kreise und Kommunen innerhalb Schleswig-Holsteins (“Transfer”)‏ • Situation dort sehr unterschiedlich: • Gemeinschaftsunterkünfte • Wohnungen • Container • etc. Unterkunft in Wahlstedt, Sommer 2009

  20. Abschiebungshaft Nach Ablehnung: Aufforderung Deutschland zu verlassen. Abschiebungshaft: - wer nicht freiwillig geht und abgeschoben werden kann, sowie - Flüchtlinge an den Bundesgrenzen Kosten tragen Flüchtlinge, wenn sie wieder einreisen wollen.

  21. Weitere Informationen • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. www.frsh.de • Pro Asyl www.proasyl.de • Vernetzung gegen Abschiebehaft www.abschiebehaft.de • Infos zu den EU-Außengrenzen www.borderline-europe.de Material erstellt von Mamo Baran 2003 Aktualisiert von Enno Schöning und Andrea Dallek 2010

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