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Pensionspferde im Stall. Bart Krenger Rechtsanwalt Hinwil . www.pferd -und- recht.ch. Pensionspferde im Stall Rechte und Pflichten. Entstehung durch Gesetz und Vertrag Was im Vertrag nicht geregelt ist,
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Pensionspferde im Stall Bart Krenger Rechtsanwalt Hinwil . www.pferd-und-recht.ch
Pensionspferde im StallRechte und Pflichten Entstehung durch Gesetz und Vertrag • Was im Vertrag nicht geregelt ist, • wird durch gesetzliche Bestimmungen, die der Abschluss des Vertrages automatisch anwendbar macht, geregelt.
Pensionspferde im StallVertragsabschluss Vertrag: • Einigung über wesentliche Punkte einer rechtlichen Beziehung • Mündlich oder schriftlich Mündlich heisst • nicht: «kein Vertrag» • nicht: Freiheit, nach belieben Tun und Lassen wie man will • meistens: ausser Preis nichts vertraglich geregelt, Rest kommt aus Gesetz – und passt eventuell nicht
Pensionspferde im StallHinterlegungsvertrag rechtliche Einordnung • Pensionsvertrag ist Hinterlegungsvertrag nicht Miete • Gesetzliche Regelung in Artikel 472 ff OR • Beteiligte: • Pensionär (Hinterleger) • Stallinhaber (Aufbewahrer) • Pferd (hinterlegte Sache)
Pensionspferde im StallPflichten des Stalles • sichere Aufbewahrung, zwei Aspekte • Sicherheit für das Pferd, je nach Haltung differenziert • Sicherheit für «Umgebung» • fachgerechter Unterhalt • Fütterung • Einstreue, Pflege, im Notfall Beizug Tierarzt etc. • Rückgabe in gutem Zustand, kann jederzeit verlangt werden
Pensionspferde im StallPflichten des Pensionärs • Bezahlungdes Pensionspreises • EventuellLeistung von Schadenersatz bei Beschädigung des Stalles und der Einrichtungen
Pensionspferde im StallPflichten des Pensionärs Sicherungdes Pensionspreises Retentionsrecht: Artikel 895 Absatz 1 ZGB «Bewegliche Sachen und Wertpapiere, die sich mit Willen des Schuldners im Besitze des Gläubigers befinden, kann dieser bis zur Befriedigung für seine Forderung zurückbehalten, wenn die Forderung fällig ist und ihrer Natur nach mit dem Gegenstande der Retention in Zusammenhang steht.»
Pensionspferde im StallPflichten des Pensionärs Retentionsrecht: Handhabung nicht einfach: • Verschafft kein Recht zum Verkauf • Verwertung mittels Pfändung und öffentlicher Versteigerung • Bewegen des Pferdes ist Problem • Kosten laufen weiter, «Pferd frisst seinen Wert auf»
Pensionspferde im StallKündigung Häufiges Thema für Streit! Gesetzliche Regelung Artikel 475 / 476 OR, gesetzlich zwingend: • Pensionär kann Pferd jederzeit abholen, muss Kündigungsfrist nicht einhalten • Wegnahme ist Beendigung des Vertrages • Pensionspreis geschuldet nur solange Pferd im Stall • Stall an vereinbarte Kündigungsfrist gebunden
Pensionspferde im StallKündigung Konsequenz aus Sicht des Stalles: • Keine Kündigungsfrist in den Pensionsvertrag! • Ohne vereinbarte Kündigungsfrist gilt wenigstens gleiches Recht für Stall und Pensionär
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles Diverse Haftungsgründe: • Vertragliche Haftung • aus Hinterlegungsvertrag gegenüber Pensionär • Gesetzliche, ausservertragliche Haftung • aus Verschulden (OR 41) gegenüber Dritten und Pensionär • als Tierhalter (OR 56) gegenüber Dritten und gegenüber Pensionär • als Geschäftsherr (OR 55) gegenüber Dritten und Pensionär • als Werkeigentümer (OR 58) gegenüber Dritten und Pensionär • Eventuell mehrere Haftungsgründe gleichzeitig gegeben
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles Unterschiede der Haftungsgründe: • Verjährungsfristen: • Vertragliche Haftung: 10 Jahre ab Zeitpunkt Vertragsverletzung (OR 127) • Gesetzliche Haftung: 1 Jahr ab Kenntnis Schaden und Schädiger (OR 60) • Beweisthema und Beweislast
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles Haftung aus Hinterlegungsvertrag: • Vertragshaftung • Haftung für die Verletzung der vertraglichen Pflichten Beispiele: • entlaufenes Pferd stürzt zu Tode • Kolik wegen verdorbenem Futter • «Rauferei» von Pferden wegen schlechter Einzäunung
Ausservertragliche HaftungHaftung aus Verschulden OR Artikel 41 Absatz 1: «Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.»
Ausservertragliche HaftungHaftung als Tierhalter OR Artikel 56 Absatz 1: «Für den von einem Tier angerichteten Schaden haftet, wer dasselbe hält, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet habe, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.»
Ausservertragliche HaftungHaftung als Tierhalter Voraussetzungen: • sachlich • Schaden • Selbständige Aktion des Tieres • Kausalzusammenhang • Keine Befreiung durch Sorgfaltsbeweis • persönlich • Haltereigenschaft
Ausservertragliche HaftungHaftung als Tierhalter Wer ist Tierhalter eines Pensionspferdes, der Eigentümer, der Stall oder gar ein Mieter? Antwort schwierig, uneinheitliche Rechtsprechung Bundesgericht: • Wer tatsächlich „Gewalt“ über Tier hat, wer Sorgfaltspflicht erfüllen kann • Beispiel Globus • Während der Zeit, in welcher Eigentümer des Pensionspferdes nicht im Stall ist, ist Stall als Tierhalter anzusehen, eventuell zusätzlich zum Eigentümer.
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles Haftung als Geschäftsherr Artikel 55 OR: «Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den seine Arbeitnehmer oder Hilfspersonen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen verursacht haben, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.»
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles Haftung als Geschäftsherr Voraussetzungen: Sachlich: • Schaden • «geschäftliche Verrichtung» des Angestellten • Kausalzusammenhang • Keine Befreiung durch Sorgfaltsbeweis (Sorgfalt in Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Hilfsperson Persönlich • Geschäftsherreneigenschaft
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles Haftung als Werkeigentümer Artikel 58 OR: «Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen.»
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles Voraussetzungen der Haftung als Werkeigentümer Sachlich: • Schaden • Werkmangel • Kausalzusammenhang Persönlich • Eigentümereigenschaft – Mieter haftet nicht aus OR 58 Beispiele: • Nagel in Hallenboden oder Trainingsbahn verletzt Pferd • Falsche Konstruktion eines Hallentores führt zu Verletzung eines Pferdes
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles Umgang mit Haftung Versicherung • Abwälzen des Risiko • trotz Schaden nichts bezahlen, trotz Haftung kein finanzieller Nachteil Ausschluss der Haftung
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles Versicherung Arten: • Privathaftpflichtversicherung • Betriebshaftpflichtversicherung • Unfallversicherung • Obligatorische (Personal + allfällige Helfer) • Freiwillige • Sachversicherungen • Elementarschaden • eventuell für Pferde
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles Versicherung Wichtig • Deckungsumfang genau prüfen, oft werden Illusionen verkauft! • Achtung auf Deckungsausschlüsse Beispiel: • Ausschluss des Obhutschadens, die Verletzung eines Pensionspferdes wird von der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles Ausschluss der Haftung, für Risiken ohne Versicherungsdeckung Nötig in folgenden Vertragsverhältnissen: • Pensionsvertrag • Ausbildungsvertrag für Pferde
Pensionspferde im StallHaftung des Stalles Ausschluss Beispiel aus dem Pferdepensionsvertrag: Die Haftung des Stalles und seines Personals für die Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung des eingestellten Pferdes oder der dazugehörigen eingebrachten Sachen (Sattelzeug etc.) wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt für die vertragliche wie gesetzliche Haftung und auch für den Fall, dass der Pensionsgeber oder dessen Hilfspersonen im Auftrag des Pensionärs das Pferd reiten, longieren, sonst wie bewegen oder transportieren.