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Erfahrungen in der ärztlichen Fortbildung. Wolfgang Heine-Brüggerhoff. Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen.
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Erfahrungen in der ärztlichen Fortbildung Wolfgang Heine-Brüggerhoff
Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen (1) Der Arzt, der seinen Beruf ausübt, ist verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist
Einführung der Pflicht zur Dokumentation ärztlicher Fortbildung • für Vertragsärzte im Jahr 2004 (§ 95 SGB V) durch das Gesundheits-modernisierungsgesetz, • für Klinikärzte im Jahr 2006 (§ 137 SGB V) Festlegung durch den GemBA (SGB V = Sozialgesetzbuch V)
Dokumentation = Fortbildungszertifikat Satzung lt. Beschluss des 107. Deutschen Ärztetages (2004) • Musterfortbildungsordnung der BÄK • Fortbildungsordnung der Landesärzte-kammern
CME Continuing Medical Education = kontinuierliche Fortbildung der in der Medizin tätigen Ärztinnen und Ärzte CPD continuing professional development = kontinuierliche berufliche Entwicklung
CPD-Maßnahmen für Ärzte • Gute Gesprächsführung • Teamarbeit • Lernen aus Auditing (QM) und Forschung (Beherzigung der „spezifischen“ Aspekte der Fortbildung, die für das jew. Fachgebiet oder Schwerpunkt typisch sind)
Fortbildungsalltag in den Landesärztekammern • > 200.000 Anträge auf Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen bundesweit • 10 % Ablehnungen(Pharmasponsoring, geldwerte Vorteile, „unwissenschaftliche“ bzw. nicht medizinische Fortbildungsinhalte).
Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen (Niedersachsen) 18 Anträge E-Learning 2 Anträge E-Learning 39 Anträge E-Learning (bis 30.04.07) Ablehnungen: knapp 2 %
Teilnehmerzahlen • Langeooger Fortbildungswochen - 1.800 Teilnehmer • Strahlenschutzkurse für Ärzte - 150 Teilnehmer • Kursweiterbildung Allgemeinmedizin - 35 Teilnehmer • Suchtmedizinische Grundversorgung - 35 Teilnehmer • Verkehrsmedizinische Begutachtung - 40 - 80 Teilnehmer • Curriculum Ernährungsmedizin- 80 Teilnehmer
Schwangerschaftskonfliktberatung zum § 218- 40 - 80 Teilnehmer • Fortbildungsreihe für Betriebsmediziner- 80 Teilnehmer • Sonographiekurs / Abdomen- 40 Teilnehmer • Kompaktkurs Intensivmedizin- 20 Teilnehmer • Kurse für Transfusionsverantwortliche und –beauftragte - 25 Teilnehmer usw...
Besuch anerkannter ärztlicher Fortbildungen bundesweit jew. zuständige Ärztekammer Veranstaltung / Veranstalter Teilnehmer Elektronischer Informationsverteiler (EIV) Fortbildungspunkte
Kategorien Lernerfolgskontrolle: 1 Zusatzpunkt in den Kategorien A und C
Qualitativ hochwertige Fortbildung • Maßnahmen zum Kompetenzerhalt und zur Kompetenzentwicklung(problem- u. praxisorientiertes Lernen in kleinen Gruppen – wie Qualitätszirkel) • Selbststudium (unabhängig von Zeit u. Ort) • Interaktive Lernprogramme • „blended-learning-Konzeption“(Präsenzveranstaltungen im Wechsel mit elektronisch gestützten Fortbildungs-einheiten)
Wichtige Fragen zur ärztlichen Fortbildung • Was kann Fortbildung bewirken? • Wie erkennt der Arzt seinen individuellen Fortbildungsbedarf? • Wie wirkt sich Fortbildung auf die Patientenversorgung aus? • Wie kann Kompetenz im Alltag erhalten bleiben?
Symbiose von Qualitätssicherungs- und Fortbildungsmaßnahmen = Basis für Kompetenzentwicklung und –erhalt. deshalb ...
Alle ärztlichen Fortbildungs-veranstaltun-gen müssen evaluiert werden!!