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Aus- und Fortbildung

Aus- und Fortbildung. Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz (Ausgabe 2002). Allgemeines. Verantworlich- keiten. Allgemeines. Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung. Die FwDV 7 gilt für Ausbildung Fortbildung Einsatz Außerdem sind zu beachten UVV Feuerwehren

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  1. Aus- und Fortbildung Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz (Ausgabe 2002) Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  2. Allgemeines Verantworlich- keiten Allgemeines Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung Die FwDV 7 gilt für • Ausbildung • Fortbildung • Einsatz Außerdem sind zu beachten • UVV Feuerwehren • Prüf- und Zulassungsrichtlinien sowie technische Regeln • technische Unterlagen der Hersteller Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Bedeutung des Atemschutzes Anforderungen Einschränkung Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  3. Allgemeines Verantworlich- keiten Bedeutung des Atemschutzes Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung geeignete Atemschutzgeräte sind zu tragen bei möglicher Gefährdung durch • Sauerstoffmangel • Einatmen gesundheitsgefährdender Stoffe (Atemgifte) Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Bedeutung des Atemschutzes Anforderungen Einschränkung Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  4. Allgemeines Verantworlich- keiten Anforderungen an Atemschutzgeräteträger Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • 18. Lebensjahr vollendet • körperliche Eignung (G 26) • Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger • regelmäßige Teilnahme an Fortbildungs-veranstaltungen und Wiederholungsübungen • gesund sein und sich einsatzfähig fühlen Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Bedeutung des Atemschutzes Anforderungen Einschränkung Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  5. Allgemeines Verantworlich- keiten Einschränkungen Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung kein Einsatz unter Atemschutz • wenn allgemeine Anforderungen nicht erfüllt • bei Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie der Maske • bei mangelndem Dichtsitz aufgrund der Kopfform oder tiefer Narben • bei Gefährdung der sicheren Funktion oder Verletzungsgefahr durch Schmuck (z.B. Ohrschmuck) Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Bedeutung des Atemschutzes Anforderungen Einschränkung Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  6. Allgemeines Verantworlich- keiten Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • Träger der Feuerwehr als Unternehmer für die Sicherheit bei der Verwendung von Atemschutz-geräten verantwortlich • Leiter der Feuerwehr unterstützt den Träger bei der Duchführung des Atemschutzes • Aufgaben können an Beauftragte übertragen werden Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Leiter des Atemschutzes Ausbilder für AGT verantwortliche Führungskraft Atemschutz- geräteträger Gerätewart Atemschutz- gerätewart Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  7. Allgemeines Verantworlich- keiten Leiter des Atemschutzes Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung Aufgaben • Beraten des Leiters der Feuerwehr im Aufgabenbereich Atemschutz • Kontrolle der persönlichen Atemschutznachweise • Überwachen des Aufgabengebietes Atemschutz einschließlich der Aus- und Fortbildung Voraussetzung • Atemschutzgeräteträger • Gruppenführerausbildung Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Leiter des Atemschutzes Ausbilder für AGT verantwortliche Führungskraft Atemschutz- geräteträger Gerätewart Atemschutz- gerätewart Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  8. Allgemeines Verantworlich- keiten Ausbilder für Atemschutzgeräteträger Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung Aufgaben • Durchführen der Aus- und Fortbildung im Atemschutz Voraussetzung • Ausbildung als Ausbilder für Atemschutzgeräteträger Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Leiter des Atemschutzes Ausbilder für AGT verantwortliche Führungskraft Atemschutz- geräteträger Gerätewart Atemschutz- gerätewart Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  9. Allgemeines Verantworlich- keiten Verantwortliche Führungskraft im Einsatz Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung Aufgaben • Sicherstellen der Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz • Sicherstellen der Atemschutzüberwachung Voraussetzung • Ausbildung als Gruppenführer • möglichst Atemschutzgeräteträger, mindestens Kenntnisse über Atemschutzeinsatz Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Leiter des Atemschutzes Ausbilder für AGT verantwortliche Führungskraft Atemschutz- geräteträger Gerätewart Atemschutz- gerätewart Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  10. Allgemeines Verantworlich- keiten Atemschutzgeräteträger Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung Aufgaben • Gerätesichtprüfung, Kurzprüfung • während Einsatz regelmäßig Luftvorrat prüfen • Beginn und Ende des Einsatzes bei verantwortlicher Führungskraft melden • nach Gebrauch Wartung veranlassen • festgestellte Mängel melden Der Atemschutzgeräteträger hat der zuständigen Führungskraft mitzuteilen, wenn er sich nicht zum Tragen von Atemschutz in der Lage fühlt. Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Leiter des Atemschutzes Ausbilder für AGT verantwortliche Führungskraft Atemschutz- geräteträger Gerätewart Atemschutz- gerätewart Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  11. Allgemeines Verantworlich- keiten Gerätewart Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung Aufgaben • Überwachen, Lagern und Verwalten von Atemschutzgeräten • Terminüberwachung • Veranlassen von Geräteprüfungen • Führen des Gerätenachweises Voraussetzung • Ausbildung als Gerätewart Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Leiter des Atemschutzes Ausbilder für AGT verantwortliche Führungskraft Atemschutz- geräteträger Gerätewart Atemschutz- gerätewart Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  12. Allgemeines Verantworlich- keiten Atemschutzgerätewart Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung Aufgaben • wie Gerätewart und zusätzlich • Prüfen, Warten und Instandsetzen von Atemschutzgeräten • Mitwirken bei der Aus- und Fortbildung im Atemschutz Voraussetzung • Ausbildung als Atemschutzgerätewart Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Leiter des Atemschutzes Ausbilder für AGT verantwortliche Führungskraft Atemschutz- geräteträger Gerätewart Atemschutz- gerätewart Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  13. Allgemeines Verantworlich- keiten Einteilung der Atemschutzgeräte Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung Atemschutzgeräte Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Filtergeräte (abhängig von der Umgebungsatmosphäre Isoliergeräte (unabhängig von der Umgebungsatmosphäre Atemanschluss mit Filter Atemanschluss mit Luftversorgungssytem Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  14. Allgemeines Verantworlich- keiten Aus- und Fortbildung Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger • gemäß FwDV 2/1 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren) • an anerkannter Ausbildungsstätte Ziele • Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz • Gewöhnung an erschwerte Einsatzbedingungen • Verhalten nach Einsatzgrunsätzen • fehlerfreie Handhabung der Geräte Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Ausbildungs- inhalte Fortbildung Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  15. Allgemeines Verantworlich- keiten Ausbildungsinhalte Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • Handhabung der Geräte • Gewöhnung • Orientierung • körperliche Belastung • psychische Belastung • Üben von Einsatztätigkeiten • Notfalltraining Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Ausbildungs- inhalte Fortbildung Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003 info

  16. Allgemeines Verantworlich- keiten Fortbildung Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • jährliche Durchführung von • Unterweisung im Atemschutz • Belastungsübung (Atemschutzstrecke) • Einsatzübung in einer taktischen Einheit (kann entfallen bei entsprechender Einsatztätigkeit) • bei Nichtabsolvieren der jährlichen Übungen kein Einsatz mehr als Atemschutzgeräteträger • zusätzliche Ausbildung für CSA-Träger erforderlich Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Ausbildungs- inhalte Fortbildung Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  17. Allgemeines Verantworlich- keiten Allgemeine Einsatzgrundsätze Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich. • Atemschutzgeräte außerhalb des Gefahrenbereiches an- und ablegen. • Einsatzkurzprüfung vor dem Einsatz • Ruhepause zwischen zwei Atemschutzeinsätzen • Flüssigkeitsverlust durch Getränke auszugleichen • bei Einnahme von Speisen und Getränken Hygiene beachten Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Isoliergeräte vor dem Einsatz Isoliergeräte Einsatz 1 Isoliergeräte Einsatz 2 Sicherheitstrupp Filtergeräte Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  18. Allgemeines Verantworlich- keiten Einsatzgrundsätze - Isoliergeräteauf der Anfahrt / vor dem Einsatz Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • gegenseitige Unterstützung beim Anlegen des Geräts • innerhalb des Trupps gleiche Geräte verwenden • Gerätearretierung im Mannschaftsraum erst bei Fahrzeugstillstand lösen • Geräte mit weniger als 90 % des Nenn-Fülldrucks sind grundsätzlich nicht einsatzbereit • jeder Atemschutztrupp ist grundsätzlich mit Funkgerät auszustatten Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Isoliergeräte vor dem Einsatz Isoliergeräte Einsatz 1 Isoliergeräte Einsatz 2 Sicherheitstrupp Filtergeräte Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  19. Allgemeines Verantworlich- keiten Einsatzgrundsätze - Isoliergerätewährend des Einsatzes 1 Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • immer truppweise vorgehen (Ausnahme; enge Schächte und Behälter) • Truppführer überwacht Einsatzbereitschaft des Trupps und kontrolliert Behälterdrücke • für Rückweg doppelte Atemluftmenge wie für Hinweg einplanen • Einsatzdauer richtet sich nach der Einsatzkraft mit dem höchsten Atemluftverbrauch Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Isoliergeräte vor dem Einsatz Isoliergeräte Einsatz 1 Isoliergeräte Einsatz 2 Sicherheitstrupp Filtergeräte Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  20. Allgemeines Verantworlich- keiten Einsatzgrundsätze - Isoliergerätewährend des Einsatzes 2 Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • Atemschutzüberwachung beachten • bei abgebrochener Funkverbindung muss Sicherheits-trupp nachrücken, bis Verbindung wieder möglich ist; sofort neuen Sicherheitstrupp bereitstellen • beim Vorgehen ohne Schlauchleitung Sicherung des Trupps durch Feuerwehrleine (Funkgeräte oder Wärmebildkameras sind keine geeigneten Mittel zum Sichern des Rückweges) • nach Unfällen Atemschutzgeräte sicherstellen und Betriebszustand protokollieren Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Isoliergeräte vor dem Einsatz Isoliergeräte Einsatz 1 Isoliergeräte Einsatz 2 Sicherheitstrupp Filtergeräte Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  21. Allgemeines Verantworlich- keiten Einsatzgrundsätze - IsoliergeräteSicherheitstrupp Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • an jeder Atemschutzeinsatzstelle mindestens ein Sicherheitstrupp - Ausnahme nur, wenn Gefährdung der Atemschutztrupps weitestgehend ausgeschlossen oder Rettung ohne PA möglich • bei Bedarf (erschwerte Bedingungen, mehrere Zugänge) Stärke und Anzahl der Sicherheitstrupps erhöhen • Sicherheitstrupp muss einsatzbereit mit geeignetem Atemschutzgerät bereitstehen • Sicherheitstrupp bei Bedarf mit zusätzlichen Hilfsmitteln ausstatten (z.B. Rettungstuch, Rettungs-PA) Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Isoliergeräte vor dem Einsatz Isoliergeräte Einsatz 1 Isoliergeräte Einsatz 2 Sicherheitstrupp Filtergeräte Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003 info

  22. Allgemeines Verantworlich- keiten Einsatzgrundsätze - Filtergeräte Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • nur bei ausreichendem Luftsauerstoff einsetzen • Filtergeräte nicht einsetzen, wenn • Art und Eigenschaften der Atemgifte unbekannt • Filter keinen Schutz gegen Art oder Konzentration der Atemgifte bietet • bei starker Flocken- oder Staubbildung • im Zweifelsfall Isoliergeräte benutzen • Gasfilter nur einsetzen, wenn Gase bzw. Dämpfe bei Filterdurchschlag riech- oder schmeckbar sind • benutzte Filter nach dem Einsatz unbrauchbar machen Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Isoliergeräte vor dem Einsatz Isoliergeräte Einsatz 1 Isoliergeräte Einsatz 2 Sicherheitstrupp Filtergeräte Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  23. Allgemeines Verantworlich- keiten Atemschutzüberwachung Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • immer durchzuführen bei Einsätzen und Übungen mit Isoliergeräten • Unterstützung der Trupps bei der Kontrolle der Behälterdrücke • Registrierung des Atemschutzeinsatzes • Einheitsführer ist verantwortlich, andere geeignete Personen können zur Unterstützung herangezogen werden • geeignete Hilfsmittel sollen zur Verfügung stehen Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Registrierung Notsignalgeber Notfall- meldung Dokumentation Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  24. Allgemeines Verantworlich- keiten AtemschutzüberwachungRegistrierung Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung Die Registrierung soll enthalten • Namen der Einsatzkräfte / Funkrufnamen • Uhrzeit (und Druck) • beim Anschließen der Geräte • bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit • bei Erreichen des Einsatzziels • bei Beginn des Rückzugs • Datum und Einsatzort • Art des Gerätes Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Registrierung Notsignalgeber Notfall- meldung Dokumentation Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  25. Allgemeines Verantworlich- keiten Notsignalgeber Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • erleichtern das Auffinden bei der Suche verunfallter Atemschutzgeräteträger durch optische und/oder akustische Signale • sollte jede Einsatzkraft unter Atemschutz tragen Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Registrierung Notsignalgeber Notfall- meldung Dokumentation Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  26. Allgemeines Verantworlich- keiten Notfallmeldung Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung abzusetzen über Funk von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern: mayday; mayday; mayday hier <Funkrufname> <Standort> <Lage> mayday - kommen! Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Registrierung Notsignalgeber Notfall- meldung Dokumentation Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  27. Allgemeines Verantworlich- keiten Dokumentation Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • persönlicher Atemschutznachweis ist zu führen (kann auch zentral geführt werden) • hier werden dokumentiert • Untersuchungstermine (G 26) • Aus- und Fortbildung • Unterweisungen • Einsätze • Gerätenachweis ist durch Atemschutzgerätewart zu führen Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Registrierung Notsignalgeber Notfall- meldung Dokumentation Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  28. Allgemeines Verantworlich- keiten Instandhaltung von Atemschutzgeräten Einteilung der Atemschutzger. Aus- und Fortbildung • Atemschutzgeräte sind • pfleglich zu behandeln • sorgfältig zu warten • regelmäßig zu prüfen • Atemschutzgeräte und Druckbehälter dürfen nur transportiert werden • in den dafür vorgesehenen Halterungen • in nach Gefahrgutrecht geeigneten Transportbehältern oder - kisten • bei ausreichender Ladungssicherung gemäß StVO Einsatz- grundsätze Atemschutz- überwachung Instandhaltung Transport Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  29. ENDE Präsentation erstellt: 37.23 Groß Layout: J. Seippel/O. Dresel Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003

  30. In der Aus- und Fortbildung müssen insbesondere folgende Tätigkeiten geübt werden Handhabung der Atemschutzgeräte • Atemschutzgeräte anlegen, in Betrieb nehmen, Ablegen und Wechseln von Druckbehältern • Durchführen der Einsatzkurzprüfung Gewöhnung • Tragen von Atemanschlüssen ohne und mit Gerät Orientierung • Begehen von abgedunkelten und mit Hindernissen versehenen Objekten • Absuchen von verrauchten und abgedunkelten Objekten körperliche Belastung • schnell gehen, Tragen von Lasten, Begehen und Besteigen von Hindernissen und Leitern • Einsteigen in Behälter und enge Schächte psychische Belastung • sich verhalten bei Lärm • sich verhalten bei plötzlich auftretenden unvorhersehbaren Ereignissen und bei Fehlern an Geräten Übung von Einsatztätigkeiten • Suchen und Retten von Personen, Einsteigen über Leitern, Bergen von Gegenständen • Vornehmen von Strahlrohren mit Schlauchleitungen, In-Stellung-Bringen von Ausrüstungsgegenständen • Ausführen technischer/handwerklicher Arbeiten ohne Sicht, Abgeben von Meldungen über Funk Eigensicherung • Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung • Handhaben von kontaminiertem Gerät, Schutzkleidung und Körperoberflächen • sich Verhalten bei Eigengefährdung auch unter psychischer Belastung • Beachten der Maßnahmen der Atemschutzüberwachung Notfalltraining • Suchen, Befreien und In-Sicherheit-bringen von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern • Abgeben von Notfallmeldungen Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003 zurück

  31. Sicherheitstrupp Der Sicherheitstrupp ist ein mit Atemschutzgeräten ausgerüsteter Trupp, dessen Aufgabe es ist, bereits eingesetzten Atemschutztrupps im Notfall unverzüglich Hilfe zu leisten.Sicherheitstrupps können auch mit zusätzlichen Aufgaben betraut werden, solange sie in der Lage sind, jederzeit ihrer eigentlichen Aufgabe gerecht zu werden und der Einsatzerfolg dadurch nicht gefährdet ist.Anmerkung des Verfassers:Es gibt keine Regelung, die es pauschal erlaubt, im Falle einer Menschenrettung von den Feuerwehr-Dienstvorschriften abzuweichen, d.h., dass auch bei Menschenrettung grundsätzlich ein Sicherheitstrupp gestellt werden muss.Abweichungen hiervon können nur im Einzelfall nach Prüfung der Umstände erfolgen, wobei die Abwägung von Gefährdung der Einsatzkräfte und der zu rettenden Personen sowie der Erfolgsaussicht hierbei eine entscheidende Rolle spielen muss (vgl. UVV Feuerwehren §§ 17 und 27). Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23 Groß / Stand: 5/2003 zurück

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