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Reform des Begutachtungssystems der DFG: Einführung von Fachkollegien. Karl Heinz Ilk Institut für Theoretische Geodäsie Universität Bonn. Bisheriges System der Begutachtung und Bewertung:. Begutachtung durch gewählte Fachgutachter(innen) (gegliedert nach Fachausschüssen)
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Reform des Begutachtungssystems der DFG:Einführung von Fachkollegien Karl Heinz IlkInstitut für Theoretische GeodäsieUniversität Bonn
Bisheriges System der Begutachtung und Bewertung: • Begutachtung durch gewählte Fachgutachter(innen) (gegliedert nach Fachausschüssen) • unterstützt durch Sondergutachter(innen) • Schlussbegutachtung: Fachausschussvorsitzender • endgültige Entscheidung durch Hauptausschuss
Ziele des reformierten Systems der Begutachtung und Bewertung: • Zentrale Stellung der gewählten Gutachter (Fachkollegiaten) soll gestärkt werden • Die Fachkollegiaten nehmen die Rolle der Fachausschussvorsitzenden wahr • Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit der Anträge soll erhöht werden • Struktur der Fachkollegien soll zeitgemäßer gestaltet werden • Erfahrungen der Fachkollegien soll in Strategieüberlegungen der DFG einmünden • Zuständigkeit des Hauptausschusses soll auf den Senat der DFG übergehen • Vorschlagsrecht für die Fachkollegien soll erweitert werden; Wahlrecht soll erweitert werden
Reformiertes System der Begutachtung und Bewertung: • Wissenschaftliche Bewertung aller Anträge auf Forschungsförderung soll in der Verantwortung der Fachkollegien liegen, • unterstützt durch Gutachter(innen), • Begutachtungsverfahren werden von der Geschäftsstelle vorbereitet und koordiniert, • Fachkollegien geben sich eine Geschäftsordnung, die vom Senat genehmigt wird, • Fachkollegien können das Bewertungsverfahren in bestimmten Grenzen modifizieren
Arbeitsweise: • Amtszeit der Fachkollegien: 4 Jahre, Wiederwahl einmal möglich, Vorsitzender und stellvorsitzender Vorsitzender • Wahrnehmung der Aufgaben: Sitzungen, schriftliches Verfahren, • Mehrere Fachkollegien können gemeinsam tagen oder sich in Gruppen aufteilen (Wahl eines Sprechers), • Sachverständige, die nicht Mitglied der Fachkollegien sind, können eingeladen werden • Geschäftsstelle lädt zu den Sitzungen ein und schlägt die Tagesordnung vor (in Absprache mit dem Sprecher), • Fachkollegien geben sich eine Geschäftsordnung, die vom Senat genehmigt wird, • Beschlüsse sollten einvernehmlich sein (sonst Mehrheit).
Schriftliches Begutachtungsverfahren: • Geschäftsstelle prüft den Antrag unter formalen Aspekten, • Geschäftsstelle wählt Gutachter (1 oder 2) aus: fachliche Eignung, Ausschluss von Befangenheit, Arbeitsbelastung • Mitglieder der Fachkollegien haben die Möglichkeit, sich vertraulich über Anträge und Gutachter zu informieren, • Gutachter erstellen Voten über Umfang der Förderung, • Geschäftsstelle entwirft Entscheidungsvorschlag, • Prüfung durch die Fachkollegien (oder einzelner Fachkollegiaten): • fachliche Zuständigkeit, Beteiligung weiterer Fachkolegien • angemessene Auswahl der Gutachter durch die Geschäftsstelle, • Ausschluss von Befangenheiten, • Qualität des Antrages und der Gutachten, • Priorität der Förderungswürdigkeit, • Angemessenheit des Entscheidungsvorschlages der Geschäftsstelle, • Empfehlung des Fachkollegiums an das Entscheidungsgremium (Bewilligungsausschuss für die Allgemeine Forschungsförderung – BAAFF).
Entscheidungsverfahren ohne Diskussion im Fachkollegium: • Geschäftsstelle prüft den Antrag unter formalen Aspekten, • Geschäftsstelle wählt Gutachter (1 oder 2) aus: fachliche Eignung, Ausschluss von Befangenheit, Arbeitsbelastung • Eindeutige Entscheidung der Gutachter (“glatte Fälle”), • Antrag wirft keine Grundsatzfragen auf, • Geschäftsstelle entwirft Entscheidungsvorschlag, • Prüfung durch einzelnen Fachkollegiaten, • Empfehlung des Fachkollegiaten an das Entscheidungsgremium.
Weitere Entscheidungsverfahren Entscheidungsverfahren 2:Hauptausschuss/BAAFF hat den Präsidenten ermächtigt, in bestimmtenFällen über eindeutige Anträge ohne Beteiligung des Entscheidungsgremiums zu entscheiden. Mündliches Verfahren (Bewertung von Anträgen durch Gutachtergruppen(ähnlich Entscheidungsverfahren 1)
Fachkollegien Geowissenschaften (Fachreferenten): • Geologie und Paläontologie (8; Brathauer, Dürr), • Geophysik und Geodäsie (4; Brathauer, Lüniger), • Geochemie, Mineralogie und Kristallographie (5; Faulhaber, Lüniger), • Atmosphären- und Meeresforschung (8; Faulhaber, Kowol-Santen), • Geographie (5; Karte), • Wasserforschung (5; Weber),
Persönliche Erfahrungen bisher: • Wichtigstes Kriterium: Qualität des Antrags, zwei positive Gutachtervoten, • Zahl der referierten wissenschaftlichen Beiträge in angesehenen internationalen Zeitschriften gewinnt zunehmend an Bedeutung, • Relation Alter/Publikationszahl des Antragstellers muss stimmen (Ingenieurfächer haben hier größere Schwierigkeiten als andere Disziplinen), • Problematik der 30%-Quote! • Problematisch in der Geodäsie: ganze BAT IIa – Stellen, • Generelles Problem der Geodäsie im Vergleich zu den anderen Fachkollegien: Identifikationsproblem als Geowissenschaft, Lange Promotionszeiten