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Hochschule Harz Dr. Manfred Miller Einführung in die BWL . Studiengang „Europäisches Verwaltungsmanagement“, 1. Semester (WS 01/02). Wissenschaftliche Einordnung der Betriebswirtschaftslehre - Grundbegriffe. Was ist Wissenschaft?
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Hochschule HarzDr. Manfred MillerEinführung in die BWL Studiengang „Europäisches Verwaltungsmanagement“, 1. Semester (WS 01/02)
Wissenschaftliche Einordnung der Betriebswirtschaftslehre - Grundbegriffe Was ist Wissenschaft? • Ein System von methodisch gesicherten objektiven Sätzen über einen Gegenstandsbereich Was sind Methoden? • Methoden sind Regeln der wissenschaftlichen Arbeit Wissenschaftliches Arbeiten verlangt methodisches Vorgehen, um • um die intersubjektive Nachprüfbarkeit zu ermöglichen und • um Zufälligkeiten und planloses Suchen zu vermeiden • Theorien sind empirisch oder deduktiv gewonnene, zusammenfassende Darstellungen gesicherter Erkenntnisse
Wissenschaftliche Einordnung der Betriebswirtschaftslehre - Methodologie • Jede Wissenschaft strebt die Umwandlung von Hypothesen in Theorien an. In der BWL geht es um Hypothesen über betriebliche Zusammenhänge (Erklärungsmodelle) • Bevor einzelne Methoden bewusst ausgewählt werden, sollte für jede Wissenschaft geklärt werden, welches Erkenntnis- und Erfahrungsobjekt zu untersuchen ist in der BWL sind dies die „wirtschaftenden Betriebe“(ökonomisches Prinzip) • Probleme können sich zwangsläufig bei der Übertragung auf andere Felder (Verwaltungsökonomie) bzw. bei der Ergänzung durch neue Ansätze wie dem „Ökologisch-sozialen Ansatz“ ergeben
Wissenschaftliche Einordnung der BWL - Methodenstreit Der Streit um den Erkenntnis- bzw. Erfahrungsgegenstand • Weyermann und Schönitz wollten eine Lehre vom kapitalistischen Privatunternehmen als Bestandteil der Nationalökonomie konzipieren, während Schmalenbach die BWL als rein technologisch orientierte Kunstlehre ansah, die lediglich Führungsinstrumente vermitteln sollte • Rieger propagierte die Orientierung an der Rentabilität, Schmalenbach ging es um den optimalen technischen Ablauf des Produktionsprozesses (Wirtschaftlichkeit) • Gutenbergs Schwerpunktsetzung bei der Produktivität (Kombination der Produktionsfaktoren), insbesondere die Geltung des Ertragsgesetzes und der aufgestellten Produktionsfunktionen) stand im Gegensatz zu Riegers Rentabilitätsüberlegungen und Schmalenbachs Wirtschaftlichkeitsüberlegungen
Wissenschaftliche Einordnung der BWL im System der Wissenschaften
Gegenstände der BWL • Als Teil der Wirtschaftswissenschaften beschäftigt sich die BWL mit dem „mikroökonomischen“ Verhalten von Menschen in Betrieben • Der Erfahrungsgegenstand der BWL ist der Betrieb, der Erkenntnisgegenstand ist das ökonomische Prinzip • Die BWL kann in eine Allgemeine BWL (ABWL) und spezielle Betriebswirtschaftslehren unterteilt werden
Ansätze der BWL - Systemtheorie • Ein aus Elementen und evtl. Subsystemen sowie Beziehungen zwischen diesen Elementen bestehendes Ganzes wird als System bezeichnet • Die Übertragung der Systemtheorie auf die BWL ist u.a. Hans Ulrich zu verdanken (1968: „Die Unternehmung als produktives soziales System“) • Ähnlich der Kybernetik (Regelungslehre) sollten in dem System „Unternehmung“ deren Elemente so gesteuert werden (z.B. durch „Controlling“), dass das System nicht aus dem Gleichgewicht (z.B. Liquidität) gerät • Diese Sichtweise geht nicht von den Entscheidungen (vgl. entscheidungsorientierter Ansatz) im Betrieb, sondern von den Aktionseinheiten und deren Kommunikation aus.
Ansätze der BWL - Entscheidungstheorie • Mit dem entscheidungstheoretischen Ansatz sollen Aussagen über das Zustandekommen optimaler Entscheidungen getroffen werden. Es lässt sich eine deskriptive Richtung („wie wird in der Realität entschieden) und eine normative Richtung („wie sollte entschieden werden“) • Der Ansatz geht auf Heinen zurück, nach dessen Meinung nicht die Kombination von Produktionsfaktoren das Wesentliche in Betrieben ist, sondern die Entscheidungen • Die Entscheidungslogik, die sich zunehmen zur Spielttheorie weiterentwickelt, möchte dem Unternehmer die Ziele seitens der BWL vorgeben; die pragmatische Entscheidungstheorie will sie den Betrieben selbst überlassen
Ansätze der BWL - evolutionstheoretischer Ansatz • Dieser (aktuelle) Ansatz geht auf die allgemeine Evolutionstheorie Darwins zurück und betrachtet die Prämissen von Entscheidungen nicht mehr als konstant, sondern als dynamisch bzw. veränderbar • Organisationen sollen daher nicht mehr alle 10 Jahre einer Reorganisation unterworfen werden, sondern sollen laufend und antizipativ an die Umwelt angepasst werden (Organisationsentwicklung) • Bezeichnend für diesen Ansatz ist die Akzeptanz chaotischer und kreativer Prozesse • Daher gewinnen Prozessoptimierung, Krisenmanagement bzw. Produktzyklen eine immer größere Rolle (Paradigmenwechsel) gegenüber der bisherigen Strukturoptimierung
Ansätze der BWL - situativer Ansatz • Nach diesem Ansatz gibt es die optimale Organisationen, Planungen bzw. Führungsstile nur sehr bedingt; es muss statt dessen bei jeder Entscheidung die Situation berücksichtigt werden • Da versucht wird, sog. Wenn-Dann-Aussagen unter Berücksichtigung einer Situation zu treffen, können die meist multivariaten Modelle sehr komplex werden • Insbesondere die „Mintzberg-Konfiguration“ und das „Sieben-S-Modell“ berücksichtigt die Erkenntnisse des situativen Ansatzes
Ansätze der BWL - situativer Ansatz, 7-S-Modell Quelle: http://www.orga.uni-sb.de/lehre/seminar/9798 (Abruf 19.9.2001)
Ansätze der BWL - situativer Ansatz (Mintzberg-Konfiguration) Quelle: http://www.analytictech.com/mb021/five.htm (19.9.2001)
Ansätze der BWL - ökologisch-sozialer Ansatz • Dieser Ansatz aus den neunziger Jahren geht davon aus, dass die Folgen des betrieblichen Wirtschaftens für die natürliche Umwelt und für die Menschen von der BWL zu berücksichtigen ist; vor allem sind die externen Effekte zu berücksichtigen • Der vermeintliche Gegensatz von Ökologie und Ökonomie soll aufgehoben werden • Grundlegend sind Arbeiten des Freiburger Öko-Instituts zur Humanisierung der Arbeit sowie zur Bewertung der Ressourcen (Öko-Bilanz) • Organisatorisch drückt sich dies in der Einrichtung von Umweltschutzbeauftragten sowie Ethik-Abteilungen aus
Modelle in der BWL - Begriff des Wirtschaftens • Der Begriff des Wirtschaftens: Jeder Mensch ist auf vielfältige Weise mit dem Phänomen des Wirtschaftens verbunden • Unternehmer • Arbeitnehmer • Konsument • Sparer • Rentner • Hausfrau • Student • Ist die Wirtschaft unser Schicksal oder unsere Chance ???
Modelle in der BWL - Wohlstandsfaktoren • Wohlstandsfaktoren sind: • Potenzial an menschlichen und natürlichen Ressourcen • Nutzung einer produktivitätsfördernden Arbeitsteilung (international, national, regional, betrieblich, personell) • Niveau der Mechanisierung und Automatisierung in den Produktionsprozessen • Standardisierung von Werkstoffen und Produkten • Entwicklungsrate des technisch-wissenschaftlichen Fortschritts • Effizienz des Wirtschaftssystems, das die unzähligen Gestaltungskräfte optimal anreizt und koordiniert • Motor der Wirtschaft ist der Mensch mit seinen (unerfüllten) Wünschen (= Bedürfnissen) • Wirtschaften kann also als das Disponieren über knappe Güter definiert werden, die direkt oder indirekt geeignet sind, menschliche Bedürfnisse zu befriedigen
Modelle in der BWL - Wirtschaftsgüter I • Input- und Outputgüter • Beurteilungskriterium: Stellung innerhalb des Wirtschaftsprozesses • Inputgüter werden zur Produktion anderer Güter benötigt • Outputgüter sind das Ergebnis (z.B. Nahrungsmittel) • Produktions- und Konsumgüter • Bedürfnisbefriedigung erfolgt direkt über den Output (z.B. Schuhe als Konsumgüter) oder indirekt über den Output an Produktionsgütern (z.B. Maschinen, die als Input für die Herstellung von Konsumgütern eingesetzt werden) • Verbrauchs- und Gebrauchsgüter • Verbrauchsgüter werden konsumtiv eingesetzt, gehen nach dem Einsatz also verloren (z.B. Material, Energie) • Gebrauchsgüter werden produktiv, d.h. wiederholt, eingesetzt (z.B. Auto)
Modelle in der BWL - Wirtschaftsgüter II • materielle und immaterielle Güter • Unterscheidung physikalisch • immaterielle Güter sind z.B. Dienstleistungen, Lizenzen usw. • Real- und Nominalgüter • diese Unterscheidung macht nur in einer Geldwirtschaft Sinn • Nominalgüter sind stets immateriell (Geld bzw. Rechte darauf) • freie Güter • fehlende Knappheit bzw. Preis • Beispiele waren früher: Luft und Wasser
Modelle in der BWL - Handicaps des Wirtschaftens • unvollkommene Information • Optimum nur bei gegebenem Informationsstand erreichbar • Information kann unter Kosten-/Nutzen-Aspekten optimiert werden • Bewertung eines Handlungsergebnisses (Aufwand, Ertrag) ist idR nur über den Markt möglich • Formel „Ertrag - Aufwand = Gewinn“ kann im öffentlichen Bereich nicht verwendet werden • das ökonomische Prinzip läuft auf Gewinnmaximierung hinaus; unter Umständen verliert jedoch der Preis seine Funktion als Knappheitsindikator (Monopole); ferner werden nicht alle Güter gehandelt (Kollektivgüter) • im Ergebnis handelt der Einzelne u.U. nicht zwangsläufig gesamtwirtschaftlich vorteilhaft
Modelle in der BWL - Arbeitsteilung • Betriebe und Haushalte sind Träger des arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesses: • was soll produziert werden? • wie soll produziert werden? • für wen soll produziert werden? • Dabei umfasst das marktwirtschaftliche Ordnungssystem eine auf dem Prinzip der Arbeitsteilung beruhende Geldwirtschaft mit prinzipiell freien Märkten und staatlicher Aktivität • Die produktivitätsfördernde Wirkung der Arbeitsteilung hat bereits 1776 Adam Smith in seinem berühmten Stecknadelbeispiel beschrieben • Die Arbeitsteilung führt zwangsläufig zur Tauschwirtschaft, da die über den Eigenbedarf hinausgehende Produktion von Gütern nur dadurch einen Nutzen für den Produzenten bringt, dass sie gegen andere benötigte Güter eingetauscht werden • Dabei spielt das Geld eine so erhebliche Rolle, dass man von einer Geldwirtschaft spricht
Modelle in der BWL - Geldwirtschaft • Das Geld verkörpert in der modernen Wirtschaft zwei Funktionen. Es ist: • Recheneinheit = Wertmesser • Tauschmittel = Zahlungsmittel • Ohne Geld müsste bei jedem Geschäft der Wert ermittelt werden (die Austauschverhältnisse würden vervielfacht) • „Zigarettenwährung“, Transferrubel usw. bleiben noch auf der Stufe des Naturaltausches • In der modernen Wirtschaft fallen beide Geldfunktionen zusammen; Geld ermöglicht das Erfüllen von Verpflichtungen, ohne Realgüter einsetzen zu müssen
Modelle in der BWL - Angebot und Nachfrage • Die Geldwirtschaft ist die Existenzvoraussetzung für wirtschaftliche Transaktionen mittels Verträgen • Sind sind in der Marktwirtschaft das Resultat aus dem Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage auf Märkten: • Konsumgütermärkte • Investitionsgütermärkte • Rohstoffmärkte • Arbeitsmärkte • Finanzmärkte • Informationsmärkte
Modelle in der BWL - Marktwirtschaft • Märkte werden dezentral über den Preis gesteuert • Marktwirtschaftliche Systeme existieren jedoch nicht in einem staatsfreien Raum • Es müssen marktwirtschaftliche Grundprinzipien gegeben sein: • freie wirtschaftliche Betätigung (einschl. freier Berufswahl und -ausübung) • Vertragsfreiheit • freie Preisbildung auf den Märkten • Anerkennung und Sicherung des privaten Eigentums Wo liegt jeweils die Grenze ???
Modelle in der BWL - Schema der gesamtwirtschaftlichen Güter- und Geldströme Man unterscheidet zwischen Realgüterströmen und Geldströmen (Nominalgüterströmen). Darauf beruhen die bekannten Zwei-Sektoren-Modelle:
Unabhängige Bestimmungsfaktoren sind Kombination von Produktionsfaktoren (Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe) Prinzip der Wirtschaftlichkeit Prinzip des finanziellen Gleichgewichts Abhängige Bestimmungsfaktoren sind Autonomieprinzip erwerbswirtschaftliches Prinzip Prinzip des Privateigentums (Alleinbestimmung) Modelle in der BWL - vom Wirtschaftssystem abhängige und unabhängige Bestimmungsfaktoren
Modelle in der BWL - das ökonomische Prinzip I • Bei Güterknappheit erscheint es rational (= vernünftig), stets so zu handeln, dass • mit einem gegebenem Aufwand an Wirtschaftsgütern ein möglichst hoher Ertrag (= Nutzen) erzielt wird (= Maximumprinzip) • der nötige Aufwand, um einen bestimmten Ertrag zu erzielen, möglichst gering gehalten wird (= Minimumprinzip) • ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag realisiert wird (= Extremumprinzip) Beispiel: StudentIn und Examensvorbereitung
Modelle in der BWL - das ökonomische Prinzip II • Wirtschaftlich optimal handeln heißt also nichts anderes, als Extremwerte zu realisieren, und zwar generell im Sinne eines möglichst günstigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag • Aufwand kann dabei mit Kosten gleichgesetzt werden, Ertrag mit Leistung. Man spricht dann von einer Kostenminimierung bzw. Ertragsmaximierung • das ökonomische Prinzip darf nicht mit dem Begriff der Wirtschaftlichkeit verwechselt werden. Diese stellt eine einfache Kennzahl ohne Aussage dar, ob das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag auch optimal ist • Wirtschaftlichkeit = Ertrag (Leistung) ./. Aufwand (Kosten) • Rentabilität = Verhältnis zwischen Gewinn und eingesetztem Kapital
Geschichte der BWL I • Die BWL ist eine junge Wissenschaft. Von einer methodischen Fundierung kann erst ab ca. 1900 gesprochen werden • geschichtliche Wurzeln • Buchungsbelege auf Tontafeln finden sich bereits ab ca. 3000 v.Chr. • in der Zeit von 1300 bis 1600 finden sich verkehrs- und rechnungstechnische Anleitungen • die systematische Handelswissenschaft beginnt mit Jacques Savary (1676: Der vollkommene Kauff- und Handelsmann) • 1898 Gründung der Handelshochschulen in Leipzig, St. Gallen, Aachen und Wien
Geschichte der BWL II • Johann Friedrich Schär: Allgemeine Handelsbetriebslehre (1911) • Heinrich Niklisch (1876-1946): Allgemeine kaufmännische Betriebslehre • Niklisch gilt als der bekannteste Vertreter der ethisch-normativen Wissenschaft • ihr Anliegen ist es, Normen für wirtschaftliches Handeln aus allgemeingültigen ethischen Grundwerten abzuleiten und daraus Gestaltungsempfehlungen zu entwickeln • Eugen Schmalenbach: Grundlagen dynamischer Betriebsführung (1920) • Erich Gutenberg: Produktion (1951) • Die Vormachtstellung des Rechnungswesens wird gebrochen • Gutenberg lenkt den Blick auf die Vorgänge der betrieblichen Leistungserstellung • Gutenberg lehnt Gebrauchsanweisungen und Regeln für die Praxis ab; Aufgabe der BWL sei es, die Logik aufzuspüren und zu durchdringen
Öffentliche und private Betriebe - Managementsysteme öffentlicher Verwaltungen Managementsytem = Satz von Manage-mentfunktionen x = f (v1, ..., vn) Ziel-setzung Programmie-rung Budge-tierung Organi-sieren Personal Evalua-tion Input Output Sachfunktion Problembewältigung / Informationsverarbeitung Stimulus / Reaktion / Mittel - Zweck Güterprozesse Recht / Geld / Information / Realleistung Zahlungsströme
Öffentliche und private Betriebe - Merkmale öffentlicher Betriebe • Öffentlicher Betrieb = Gebilde, das öffentliche Aufgaben erfüllt • Öffentliche Betriebe verdanken ihre Existenz der Übertragung öffentlicher Aufgaben • öffentliche Aufgaben werden von außerhalb durch Gesetzgebung usw. formuliert • üblicher Ablauf dabei: Gremien nehmen öffentliche Interessen auf, entwickeln daraus politische Ziele, formulieren konkrete Maßnahmen, die dem Erreichen der politischen Ziele förderlich sind
Öffentliche und private Betriebe - Definition Betriebe private Betriebe = private Unter-nehmen Öffentliche Betriebe öffentliche Verwal-tungen = Verwal-tungsbetriebe = Behörden öffentliche Unternehmen
Öffentliche und private Betriebe - Kreislaufprozesse Finanzierung = Bereitstellung finanzieller Mittel Absatz = Leistungs-verwertung Produktion = Leistungserstel-lung = Kombi-nation der Pro-duktionsfaktoren Beschaffung der Produk-tionsfaktoren (u.U. Rückfluss finanzieller Mittel)
Betriebstypen und ihre wichtigsten Merkmale I (nach Fischer 1991, S. 11)
Betriebstypen und ihre wichtigsten Merkmale II (nach Fischer 1991, S. 11)
Portfolio-Analyse zur Planung öffentlicher Aufgaben(Weber 1988, S. 183) hoch definierte Aufgaben an Private übertragen Aufgaben verstärkt wahrnehmen Langfristiger Leistungs-bedarf schnell privatisieren Leistungen reduzieren niedrig Notwendigkeit öffent-licher Leistungs-erstellung niedrig
Produktion öffentlicher Leistungen / Güter Budget / Steuern Konsens / Wahlen • politische Bedarfs- und Mengen-bestimmung • Einsatz der Produktionsfaktoren durch bürokratische Organisation • Abgabe der Leistung nach Zweck und Zulässigkeit Abgabe von Leistungen Gebote / Verbote Dienstleistungen / Informationen Einsatz von Pro-duktionsfaktoren Personal Sachmittel dispositiver Faktor hoheitlicher Akt Gebühren / Entgelte öffentlich-rechtlicher Vertrag Kombination von Produktionsfak-toren Aufwand Ziel-funktion Problem-lösungen • keine optimale Produktmengenbestimmung • keine Grenzkosten-Preis-Regel • keine Minimalkostenkombination / Faktorvariation monetäre Leistungen Realleistungen
Der Betrieb als wirtschaftliche und rechtliche Einheit - Überblick • Unternehmen sind in ihren Entscheidungen nicht frei; sie müssen sich an ihrer Umwelt orientieren • Knappheit der Ressourcen • geografische und klimatische Gegebenheiten • Stand der Technik • soziale und kulturelle Entwicklung • Wirtschaftssystem • politische und rechtliche Situation des Landes • somit gehören zu den Rahmenbedingungen • Wirtschaftsrecht • Steuern • wirtschaftliche Rahmenbedingungen • ökologische Rahmenbedingungen
Der Betrieb als wirtschaftliche und rechtliche Einheit - Rechtsquellen Privat- bzw. Zivilrecht • Bürgerliches Recht, z.B. • BGB und EGBGB • ErbbauVO • EheG • WEG • Arbeitsrecht, z.B. • BGB • GewO • LFZG • KSchG • AZO • TVG • BetrVG • BUrlG • Handels- und Wirtschaftsrecht z.B. • HGB • AktG • GmbHG • ScheckG • PatG • GWB • UWG
Der Betrieb als wirtschaftliche und rechtliche Einheit - Rechtssubjekte und Rechtsobjekte Rechtsobjekte Rechtssubjekte (rechtsfähig) (Gegenstände) körperliche (Sachen) unkörperliche natürliche Personen (Menschen) juristische Personen (e.V., AG, GmbH) Tiere Gesamthands-gemeinschaften kraft Gesetzes, z.B. Erben-gemeinschaften kraft Vertrags, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
Der Betrieb als wirtschaftliche und rechtliche Einheit - Handelsrecht I • Das Handelsrecht gehört zum Privatrecht. Es umfasst die für Kaufleute geltenden Sondervorschriften. Das BGB gilt subsidiär. Man unterscheidet: • Handelsrecht i.e.S., also im Wesentlichen das HGB • Handelsrecht i.w.S., also das Gesellschaftsrecht, das Wertpapierrecht und das Wettbewerbsrecht • Das HGB wurde zuletzt (umfassend) geändert durch BilanzrichtlinienG (BiRiliG) vom 19.12.1985, das die notwendigen Anpassungen an EU-Recht brachte
Der Betrieb als wirtschaftliche und rechtliche Einheit - Handelsrecht II HGB 1. Buch §§ 1-104 Handelsstand 2. Buch §§ 125-237 Handelsgesell-schaft, stille Gesellschaft 3. Buch §§ 238-339 Handelsbücher 4. Buch §§ 343-480 Handelsgeschäfte 5. Buch, §§ 476-905 See-handel Kaufmannseigenschaft und Anwen-dungsgebiet des HGB Handelsregister, Firmenrecht (Na-mensgebung) Recht der Personengesell-schaften (OHG, KG, stille Gesellschaften Buchführung, Bilanzierung Kauf von Wert-papieren, Kom-missionsge-schäfte, Spedi-tions-, Lager- und Frachtgeschäfte
Der Betrieb als wirtschaftliche und rechtliche Einheit - Gesellschaftsrecht I • Das Gesellschaftsrecht umfasst eine ganze Reihe von Einzelgesetzen. Man spricht auch vom Recht der Personenvereinigungen • Der Aufbau dieser Einzelgesetze ist weitgehend gleich • Gründung der Gesellschaft • Rechtsverhältnisse zu Dritten • Aufbau und Organe der Gesellschaft • Rechnungslegung, Gewinn- / Verlustrechnung • Auflösung der Gesellschaft • Änderungen des Gesellschaftsvertrages
Der Betrieb als wirtschaftliche und rechtliche Einheit - Gesellschaftsrecht II Gesellschaftsrecht • HGB • Einzelunterneh-men • stille Gesell-schaft • OHG • KG • Kapitalgesell-schaften • AktG • AG • KGaA GmbHG GmbH GenG Genossen-schaften
Der Betrieb als wirtschaftliche und rechtliche Einheit - Wettbewerbsrecht Das Wettbewerbsrecht umfasst als Teilbereich des Handelsrechts im weiteren Sinne diejenigen Vorschriften, die einen freien Wettbewerb garantieren sollen. Wettbewerbsrecht Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Gesetz gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (Kartellgesetz = GWB) Gesetz über Preisnachlässe (Rabattgesetz)
Der Betrieb als wirtschaftliche und rechtliche Einheit - Arbeitsrecht I • Das Arbeitsrecht ist das Ergebnis einer 100-jährigen Entwicklung; es umfasst alle Rechtsnormen, die sich auf die mit einer unselbstständigen Beschäftigung zusammenhängenden rechtlichen Fragen beziehen • zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und deren Arbeitgeber (= Individualarbeitsrecht = Recht des Arbeitsvertrags) • zwischen den Vertretern oder Zusammenschlüssen der Arbeitnehmer (Betriebsräte, Gewerkschaften) und den Arbeitgebern oder deren Zusammenschlüsse (Kollektivarbeitsrecht) • z.B. Arbeitsbedingungen (37,5-Stundenwoche) • Mindestlöhne • wichtig ist dabei der Schutzgedanke !
Der Betrieb als wirtschaftliche und rechtliche Einheit - Arbeitsrecht II • Überblick über arbeitsrechtliche Vorschriften • Grundgesetz (freie Wahl des Berufs • BGB (Dienstvertrag als individueller Arbeitsvertrag) • GewO (Sondervorschriften zum Schutz der gewerblichen Arbeitnehmer) • HGB • Gesetze für bestimmte Situationen (Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit, Arbeitssicherheit, Arbeitsförderung, betriebliche Altersversorgung, Arbeitnehmererfindungen, Sozialplan) • Gesetze zum Schutz bestimmter Arbeitsgruppen (Mutterschutz, Schutz jugendlicher Arbeitnehmer, Schwerbehinderte, ältere Arbeitnehmer) • Rechtsquellen im Kollektivarbeitsrecht sind • Montan-Mitbestimmungsgesetz • Tarifvertragsgesetz • Betriebsverfassungsgesetz • Mitbestimmungsgesetz