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NEUERUNGEN IM BILDUNGSWESEN Bozen, 23.11.2007. Gesetzentwurf: Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe. Allgemeine Bildungsziele des Bildungswesens Spezifische Bildungsziele der Reform von Kindergarten und Unterstufe Bildungsrecht/Bildungspflicht
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Gesetzentwurf: Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe • Allgemeine Bildungsziele des Bildungswesens • Spezifische Bildungsziele der Reform von Kindergarten und Unterstufe • Bildungsrecht/Bildungspflicht • Reform des Kindergartens • Neuerungen bei den Grund- und Mittelschulen • Rahmenrichtlinien – Curricula • Unterrichtszeit • Organisation der Bildungstätigkeit • Bewertung • Schlussbestimmungen
Gesetzentwurf: Bestimmungen im Bereich Bildung • Neue Zusammensetzung des Landesschulrates • Neue Regelungen für die Ranglisten • Zusatzstellenplan • Bewertungstabelle • Verlängerungen – Bestätigungen – didaktische Kontinuität • Aufstockung Stellen Integration – vertikale Lehrstühle • Gleichstellung von Kindergärten und Privatschulen • Maßnahmen zur Schulfürsorge • Berufsbildung: Neue Fachrichtungen , vierte Klassen, Berufsmatura
Aufholen von Lernrückständen • Ministerialdekret Nr. 80 vom 03.10.2007 – Verordnung Nr. 92 vom 05.11.2007 • Aufholkurse nach erstem Semester – Kurse im Sommer • Eltern können selbst für Aufholen Sorge tragen • Kurse im Juni und Ende August • Organisatorische Fragen: Bezahlung, zeitliche Ansetzung • Auch Externe können einbezogen werden • Entscheidung nach Sommerkursen über Prüfungen
Erhöhung der Schulpflicht – Neue Biennien der Oberschulen • Finanzgesetz 2007, Art. 622 - Ministerialdekret Nr. 139 vom 22.08.2007 • Ab 2007/2008 Schulpflicht für 10 Jahre • In Schule, Berufsschule und Lehre • Bildungspflicht bis 18. Lebensjahr bleibt aufrecht • Neue Lehrpläne und Bildungsstandards – gelten für alle • Vier Schwerpunkte für Lehrpläne: Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaft und Technologie, Geschichte – Sozialwissenschaften • Schlüsselkompetenzen • Erprobung in den Schuljahren 2007/2008 und 2008/2009 • Reform der Handelsoberschulen und Lehranstalten ab nächstem Schuljahr
Neue Außendienstregelung – Umwandlung in Begleitgeld bei Außendiensten mit Schülern/innen Landesgesetz Nr. 6 vom 23.07.2007 Art. 37 - Haftpflicht - und Rechtsschutzversicherung Sprachenzentren – Stand der Organisation