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Folgende Aspekte/Neuerungen sind im Wesentlichen zu beachten:

Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung GESCHICHTE. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 10.02.2005. Folgende Aspekte/Neuerungen sind im Wesentlichen zu beachten:. 1. Einführung.

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Folgende Aspekte/Neuerungen sind im Wesentlichen zu beachten:

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  1. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung GESCHICHTE. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 10.02.2005 Folgende Aspekte/Neuerungen sind im Wesentlichen zu beachten:

  2. 1. Einführung • Die neuen EPA sind normativ-verbindlich für die Abiturprüfung ab 2008. • „1:1-Umsetzung“ in RP, von kleineren restriktiven Einschränkungen abgesehen.

  3. 2. Inhalte und Qualifikationen • Die geforderten Fachlichen Inhalte und Qualifikationen (vgl. Druckversion S. 6 ff. - Internetversion S. 3 ff.) sind problemlos mit dem Lehrplan von RP zu erreichen und einzuhalten. Es wird auf eine breite Streuung der Zeiten, Themen und Dimensionen von Geschichte Wert gelegt.

  4. 3. Kompetenzorientierung • Die EPA Geschichte sind kompetenzorientiertformuliert. Sie differenzieren historische Kompetenz nach den drei Teilkompetenzen Sach-, Methoden- und Urteilskompetenz (S. 6 f. – S. 4). Alle EPA sind zugleich die Bildungsstandards für S II.

  5. 4. Operatoren • Bei der Aufgabenstellung sind die in den EPA aufgelisteten Operatoren (S. 12 ff. – S. 7 f.) zu verwenden.

  6. 5. Halbjahresüberschreitung • Folgende Forderung der EPA (S. 14 – S. 9) ist zu beachten: Eine Prüfungsaufgabe darf sich nicht auf die Inhalte nur eines Kurshalbjahres beschränken (vgl. Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II, [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i. d. F. vom 16.06.2000, § 5 Abs. 4]). Für diese Regelung sind alle fachlichen Inhalte und Qualifikationen relevant, die unter I.1 beschrieben sind, also nicht nur Themen, sondern auch Kategorien und Grundformen historischer Untersuchungen.

  7. 6. Quelle oder Darstellung • Die Unterscheidung der Aufgabenarten basiert auf der fundamentalen erkenntnistheoretischen Differenz zwischen Quellen und Darstellungen (S. 15 ff. – S. 9 ff.)

  8. 7. Materialgrundlage • Da in RP weiterhin eine Materialgrundlage für die Abituraufgaben in Geschichte gefordert wird, scheidet die Aufgabenart Darstellen historischer Sachverhalte in Form einer historischen Argumentation im Abitur aus (vgl. S. 16 – S. 10).

  9. 8. Weitere Anforderungen • Besonders zu beachten sind auch die Aussagen zur Einheit der Prüfungsaufgabe, zur Komplexität in der Aufgabenstellung und zur Beschränkung und Ganzheitlichkeit der Materialgrundlage (vgl. S. 19 ff. – S. 12), ebenso zur formalen Gestaltung der Aufgabenvorschläge (Zeilenzählung beim Textmaterial, Lesbarkeit, angemessene Schriftgröße, Einhalten der 2-Seiten-Grenze bei der Materialgrundlage usw.).

  10. 9. „gut“ und „ausreichend“ • Eine Beschreibung derAnforderungen an eine „gute“ und eine „ausreichende“ Leistungwird beim dezentralen Abitur in RP nicht eingefordert. (S. 23 f. – S. 13 f.)

  11. 10. Prüfungsvortrag / Prüfungsgespräch • Eine Neuerung bei der mündlichen Abiturprüfung ist die Zweiteilung zwischen selbständigem Prüfungsvortrag und Prüfungsgespräch, der auch eine ungefähre Gleichgewichtung in der Bewertung entsprechen soll. (S. 25 – S. 14 f.)

  12. Internet: http://www.kmk.org/doc/beschl/196-13_EPA-Geschichte-Endversion-formatiert.pdf In gedruckter Form über den Luchterhand-Verlag: http://www.luchterhand.de oder über Kundenservice: Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Hermann-Luchterhand-Str. 10, 56566 Neuwied, Tel. 09261/ 969-4000 Regionale Fachberatung Geschichte: http://rfb/bildung-rp.de http://www.niess.infohttp://geschichte-fb-helfrich.bildung-rp.de   Textvorlage: Helfrich, RFB Powerpoint: Nieß, RFB

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