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Die wirtschaftlichen Gesellschaften in BeLARUS. W. Tanin & A. Belyakova. Die Gesetzgebung, die diese Frage reguliert. Die Verfassung Das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Weißrussland Das Gesetz der Republik Weißrussland über den wirtschaftlichen Gesellschaften
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Die wirtschaftlichen Gesellschaften in BeLARUS W. Tanin & A. Belyakova
Die Gesetzgebung, die diese Frage reguliert • Die Verfassung • Das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Weißrussland • Das Gesetz der Republik Weißrussland über den wirtschaftlichen Gesellschaften • Die Verordnungen und die Dekrete des Präsidenten der Republik Weißrussland
Die Arten der wirtschaftlichen Gesellschaften • Die Aktiengesellschaft • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung • Die Gesellschaft mit der zusätzlichen Verantwortung • Das unitäreUnternehmen
Die Besonderheiten der Aktiengesellschaft • Es gibt zwei Typen der Aktiengesellschaften - geöffnet und geschlossen. • Ein beliebiger Interessent kann die Aktien in der offenen Aktiengesellschaft erwerben • Es ist genug kompliziert, die Aktien in der geschlossenen Aktiengesellschaft zu erwerben - es ist das Einverständnis aller Aktionäre notwendig. • Die Teilnehmer der Aktiengesellschaft bekommen die Dividenden jede Kalenderperiode, die im statutengemäßen Dokument bestimmt ist
Die Aktiengesellschaft • Gilt aufgrund des Statuts • Für die Institution ist es nicht weniger als 100 grundlegende Größen notwendig. • Die minimale Zahl der Teilnehmer - 2, das Maximum der Teilnehmer - 50
Die Gesellschaft mit beschränkter HaftungDie Gesellschaft mit der zusätzlichen Verantwortung • Gilt aufgrund des Statuts • Das Maximum der Teilnehmer - 50 Menschen • Es gibt kein Mindeststammkapital
Das unitäreUnternehmen • Das unitäre Unternehmen ist eine kommerzielle Organisation, die nicht mit dem Eigentumsrecht auf gefestigte für sie mit dem Besitzer das Eigentum verliehen ist. • Ein Gründungsdokument des unitären Unternehmens ist das Statut
Gesellschaft mit ausländischen Investitionen • eine der bisher genannten Rechtsformenmit Privilegien des Investitionsrechts • „AusländischesUnternehmen“ - 100% des Stammkapitals von ausländischenPartnern, "Gemeinsames Unternehmen“ – mit belarussischen Mitgliedern • ausländische Partners am Stammkapital – mindestens20.000USD in entsprechendem Gegenwert in BYR • Das Stammkapital muss zu 50% binnen eines Jahres und zu 50% binnen eines weiteren Jahres zur Verfügung gestellt werden • Jährliche Wirtschaftsprüfung
Die Eröffnung von Repräsentanzenausländischer Unternehmen • kann nur im Namen und im Auftrag des vertretenen ausländischen Unternehmens handeln • die juristische Person und nicht die Repräsentanz wird bei allen Geschäften und Verträgen der Repräsentanz berechtigt und verpflichtet • Tätigkeiten, die in Belarus genehmigungspflichtig sind, dürfen auch von der Repräsentanz nur nach Erhalt einer entsprechenden Genehmigung ausgeübt werden • Für Eröffnung stellt ein ausländisches Unternehmen an das Außenministerium jeweiligen Antrag, stellt Informationen zur Tätigkeit des ausländischen Unternehmens zur Verfügung und Dokumente