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Österreichisch-Ungarisches Regionale Koordinationsforum. Körmend, 7.11.2012. Regierungserlass Nr. 1023/2011(11.2.) über Aufgaben im Zusammenhang mit der Regelung des rechtlichen Hintergrunds der grenzüberschreitenden Entwicklungen.
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Österreichisch-UngarischesRegionaleKoordinationsforum Körmend, 7.11.2012
Regierungserlass Nr. 1023/2011(11.2.) über Aufgaben im Zusammenhang mit der Regelung des rechtlichen Hintergrunds der grenzüberschreitenden Entwicklungen • Untersuchung der Grenzabschnitte und der vorzubereitenden Rahmenvereinbarungen • Beseitigung der rechtlichen Hindernisse der grenzüberschreitenden Entwicklungen
Status des Abschlußes der Rahmenvereinbarungen über die grenzüberschreitenden Entwicklungen mit den Nachbarnstaaten • SLOVAKIA – RahmenvereinbarungwurdeimFebruar 2012 unterzeichnet/ 29 bestehenden und 61 neuGrenzübergangsstellen • KROATIEN – VerhandlungensindimLaufe 7 bestehende und 37 neueGrenzübergangsstellen • RUMÄNIEN – Entwurf der Rahmenvereinbarungwurde der rumänischenSeitezwecksStellungnahmezugeschickt 64 Grenzübergangsstellen • UKRAINE /SERBIEN (non-EU, non-Schengen Staten) – Entwurf der Rahmenverienbarungwurdeübergeben Je 21 bestehendeGrenzübergangsstellen • SLOVENIEN – Entwurfder Rahmenvereinbarungwurdezugeschickt 27 bestehende und 1 neueGrenzübergangsstellen • AUSTRIA – Entwurf der RV wurdezwecksStellungnahmeübergeben 62 bestehende und 1 neueGrenzübergangsstellen
Österreichische rechtlichen Grundlagen Bundes-Verfassungsgesetz: Kompetenz der Länder zu Abschluß von Staatsverträgen Artikel 16 (1) Die Länder können die Angelegenheiten, die in ihren selbständigen Wirkungsbereich fallen, Staatsverträge mit an Österreich angrenzenden Staaten oder deren Teilstaaten abschließen. Grenzkontrollgesetz: Zwischenstaatliche Vereinbarungen § 14.(1) Sofern die Bundesregierung zum Abschluß von Regierungsübereinkommen ermächtigt ist, kann sie unter Beachtung auf die öffentlichen Interessen zwischenstaatliche Vereinbarungen abschließen, durch die Grenzüber-gangsstellen geschaffen werden.
Rahmenvereinbarung zwischen der Regierung von Ungarn und der Regierung der Republik Österreich über die Entwicklung der grenzüberschreitenden Straßenverbindungen • Die Vereinbarung bezieht sich auf den Ausbau der grenz-überschreitenden Straßen-verbindungenund den Charakter des Verkehrs • Über den Neubau von Schnell-verkehrsstraßenverbindungen,sowie mehr als 30 Meter langen Brücken werden separateVereinbarungen abgeschlossen. • Im Verzeichnis der Vereinbarungsinddie geplanten und bereitsstehenden ungarisch-österreichische Staatsgrenze führenden Straßen-verbindungen enthalten.
M85 Sopron - A3 Klingenbach • An dreiStellensind NATURA 2000 zufindeneineneueStraßenführungsollfestgelegtwerden • Die Machbarkeitstudie und Gehehmigungsverfahren • 2012-20 • Bauarbeiten 2021-24 • Demösterrechischen Partner wurdeimSeptember 2012 einMoUüber die Vorbereitung und Realisierung der Verbindung der ungarischen Kraftfahrstraße M85 und der österreichischen Autobahn A3)übergeben
B61a Oberpullendorf – M87 Kőszeg • Trassenführung Richtung Szombathely-Kőszeg wird neu festgelegt • Grenzübergangsstelle Kőszeg-Klostermarienberg • Erstellung der Machbarkeitstudie ist im Laufe
Der Studienplan ist im Januar 2010 abgeschlossen.Die Ausführbarkeitsstudie enthält zwei Versionen. Die Barriere an der ungarischen Grenze sind noch vorhanden.
RegionalesOperationellesProgrammGrenzabschnittÖsterreich-UngarnRegionalesOperationellesProgrammGrenzabschnittÖsterreich-Ungarn Straße74183. (Alsószölnök- Staatsgrenze) Straße87109. (Rönök-Staatsgrenze) Straße87108. (Nemesmedves-Staatsgrenze) Straße8505. (Mosonszolnok-Albertkázmér- puszta-Staatsgrenze)
István L. SZABÓ Hauptabteilungsleiter MinisteriumfürNationaleEntwicklungHauptabteilungfürInternationaleBeziehungen