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Allgemeines Schuldrecht und vertragliche Schuldverhältnisse § 1 Das Schuldverhältnis: Entstehung und Pflichtenkatalog. Markus Artz. I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses. 1. Das Schuldverhältnis als rechtliche Sonderverbindung, § 241 Abs. 1 BGB Die Relativität des Schuldverhältnisses
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Allgemeines Schuldrecht und vertragliche Schuldverhältnisse§ 1 Das Schuldverhältnis: Entstehung und Pflichtenkatalog Markus Artz
I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses • 1. Das Schuldverhältnis als rechtliche Sonderverbindung, § 241 Abs. 1 BGB • Die Relativität des Schuldverhältnisses • Abgrenzung zur Qualität sachenrechtlicher Ansprüche und Pflichten
I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses • 2. Die Entstehung von Schuldverhältnissen • a) Begründung durch Rechtsgeschäft (vertragliche Schuldverhältnisse), § 311 Abs. 1 BGB • Zumindest ein Partner muss sich zu einer Leistung verpflichten • Drei Grundtypen • Gegenseitig verpflichtende Verträge • Einseitig verpflichtende Verträge • Unvollkommen zweiseitige Verträge • b) Begründung durch Gesetz (gesetzliche Schuldverhältnisse), §§ 823, 812, 677 • c) Vorvertragliches Schuldverhältnis, §§ 311 Abs. 2 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB • Es bestehen keine Leistungspflichten, lediglich Rücksichtnahmepflichten
I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses • 3. Der Inhalt von Schuldverhältnissen • a) Pflichten • Leistungspflichten, § 241 Abs. 1 BGB • Hauptleistungspflichten • Leistungsbegleitende Pflichten/Nebenleistungspflichten • Weitere Verhaltenspflichten, § 241 Abs. 2 BGB • Pflichten zur Rücksichtnahme/Schutzpflichten
I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses • Bedeutung der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Schutzpflichten • Unterschiedliche Regelungen zum Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und zum Rücktrittsrecht • Leistungspflichten: • §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 • § 323 • Schutzpflichten: • §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 282 • § 324
I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses • a) Pflichten • Synallagmatische Pflichten • Die Hauptleistungspflichten aller entgeltlicher Verträge stehen im Gegenseitigkeitsverhältnis und sind derart miteinander verknüpft (§ 326 Abs. 1 BGB). • Nebenleistungspflichten und Schutzpflichten stehen außerhalb des Synallagmas • Bedeutsam zum Beispiel für die Anwendung von §§ 320 und 273 BGB.
I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses • a) Pflichten • Abgrenzung zur Obliegenheit • Obliegenheit ist rechtliche Verhaltenserwartung, ohne dass der Belastete zu dem Verhalten verpflichtet wäre. • Rechtsordnung knüpft aber Nachteile und Belastungen an die Verletzung solcher Obliegenheiten; Beispiele: § 377 HGB und § 254 BGB
I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses • b) Ansprüche • Ansprüche aus Vertrag und aus Gesetz • Vorrang vertraglicher Ansprüche • Vertrag und Gesetz als Anspruchsgrundlage • Der Vertrag als Grundlage der vertraglichen Erfüllungsansprüche • Alle im Vertrag vereinbarten Leistungspflichten haben den Vertrag, nicht das Gesetz als Anspruchsgrundlage. Man spricht von vertraglichen Erfüllungsansprüchen.
I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses • Formulierungsvorschläge für den Anspruch auf Lieferung der Kaufsache: • Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Pkw aus § 433 Abs. 1 BGB. • Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Pkw aus Kaufvertrag gemäß § 433 Abs. 1 BGB.
I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses • Vertrag und Gesetz als Anspruchsgrundlage • Vorschriften des Gesetzes als Grundlage sonstiger Ansprüche im Vertragsverhältnis • Bestimmte gesetzliche Normen des allgemeinen oder besonderen Schuldrechts als Anspruchsgrundlage für vertragliche Ansprüche • Beispiele: • § 280 BGB • § 311a Abs. 2 BGB • § 437 Nr. 1 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB • § 441 Abs. 4 Satz 1 BGB • § 637 Abs. 1 BGB
I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses • c) Risikozuweisungen • Regelungen zum Gefahrübergang • § 446 und § 447 BGB im Kaufrecht • § 326 Abs. 2 BGB im Allgemeinen Schuldrecht
I. Die Dogmatik des Schuldverhältnisses • 4. Die Beendigung von Schuldverhältnissen • Unterscheidung: • Beendigung durch Rechtsgeschäft, z.B. Kündigung oder Rücktritt • Beendigung durch Gesetz, z.B. Unmöglichkeit, § 275 BGB
II. Die gesetzliche Regelung des Rechts der Schuldverhältnisse Überblick: Die wichtigsten Regelungen des allgemeinen Schuldrechts in der gedanklichen Ordnung der Fallbearbeitung
II. Die gesetzliche Regelung des Rechts der Schuldverhältnisse • Anspruchsgrundlagen: • § 280 Abs. 1 • § 311a Abs. 2 • § 346 Abs. 1 und 2 • § 426 Abs. 1
II. Die gesetzliche Regelung des Rechts der Schuldverhältnisse • Hindernisse für die Entstehung von Ansprüchen: • § 275 Abs. 1 in den Fällen anfänglicher Unmöglichkeit oder anfänglichen Unvermögens der Erbringung der Sachleistung • § 326 Abs. 1 Satz 1 für die Gegenleistung bei anfänglicher Unmöglichkeit
II. Die gesetzliche Regelung des Rechts der Schuldverhältnisse • Fortfall von Ansprüchen: • § 275 Abs. 1 bis 3 bei nachträglich. Unmöglichkeit/Unvermögen • § 326 Abs. 1 Satz 1 für die Gegenleistung bei nachträglicher Unmöglichkeit • § 362 Abs. 1 • § 389
II. Die gesetzliche Regelung des Rechts der Schuldverhältnisse • Inhalt und Umfang von Ansprüchen: • § 243 Abs. 1 und 2 • §§ 249 ff., 254
II. Die gesetzliche Regelung des Rechts der Schuldverhältnisse • Klausurbausteine • §§ 276-278 (vom Schuldner zu vertreten) • §§ 243 Abs. 2 (Konkretisierung von Gattungsschulden) • §§ 293 ff. (Gläubigerverzug)