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Die alte Waschmaschine Sie haben eine zehn Jahre alte Waschmaschine, bei der noch kein „Aqua-Stop“ eingebaut ist. Just als sie etwas länger außer Haus sind, bricht während dem Waschgang ein Schlauch und das Bad wird völlig überschwemmt. Beträchtliche Mengen von Wasser dringen in die Mauern ein, was dazu führt, dass im darunter liegenden Restaurant die Decke völlig durchweicht wird und schließlich sogar der Verputz herunterfällt. Die Decke muss entfeuchtet und anschließend neu gestrichen werden. Der Restaurantbetrieb muss folglich für drei Wochen eingestellt werden. Der Schaden beträgt 30.000,- €. SchadE BT
Kaufvertrag Barta: Zivilrecht online
Kauf und Tausch • PraktischeBedeutung ...! • Regelung im Gesetz: • Tausch: Austausch "Sache gegen Sache“; §§ 1045 ff ABGB • Kauf : Austausch"Sache gegen Geld“; §§ 1053 ff ABGB • HistorischeEntwicklung: Schenkung Tausch KaufDie unentgeltliche Schenkung ist Wurzel der entgeltlichen Verträge • Kauf = Prototyp entgeltlicher Verträge • Kauf und Tausch sind Konsensualverträge / -kontrakte • Beide Verträge sind formfrei! – Auch der Liegenschaftskauf ? • Abschluss des Kaufvertrags • Kaufvertrags-Perfektion = gültig geschlossen, aber noch nicht erfüllt; noch kein Eigentumserwerb! • Auch die Kaufpreiszahlung bewirkt nicht den Eigentumsübergang Barta: Zivilrecht online
Kauf: Gegenseitige Rechte und Pflichten §§ 1061, 1062 ABGB Geldschuldner + Sachgläubiger Geldgläubiger + Sachschuldner Kaufpreis-zahlungs-pflicht Rechtauf Kaufpreis VK K Haupt(leistungs)pflichten Rechtauf Übergabe des Kaufgegenstands PflichtKaufgegenstand zu übergeben: Verschaffungspflicht • VK und K sind zugleich Gläubiger und Schuldner und können daher in Gläubiger- und Schuldnerverzug geraten • Sog Synallagma: Zwischen Leistung und Gegenleistung besteht bei entgeltlichen Verträgen eine mehrfache (genetische, funktionale etc) Verknüpfung der gegenseitigen Rechte (als Gläubiger) und Pflichten (als Schuldner) Barta: Zivilrecht online
Haupt- und Neben(leistungs)pflichten zB beim Kauf Pflicht zur Kaufpreiszahlung Rechtauf Kaufpreis K VK Haupt(leistungs)pflichten Rechtauf Übergabe des Kaufgegenstands PflichtKaufgegenstand zu übergeben • Neben Haupt(leistungs)pflichtenbestehen häufig auch Neben(leistungs)rechte und -pflichten: • zB Verwahrung des Kaufgegenstands; § 1061 ABGB • Insbes aber Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungs-pflichten: zB Montage-, Gebrauchs- oder Reparaturanweisung; Informationsrechte: zB Hotline Barta: Zivilrecht online
Besonderheiten des Liegenschaftskaufs (1) • Auch formfrei gültig! Aber: schriftliche Vertragsausfertigung für Verbücherung nötig • Sie ist Erfüllung(shandlung) des mündlich geschlossenen Vertrags ! • Grundbuchsverfahren ist ein Aktenverfahren • Aufsandung(serklärung): § 32 GBG • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts • Allenfalls weitere Genehmigungen nötig ! • ZB grundverkehrsbehördliche Genehmigung Barta: Zivilrecht online
Liegenschaftskauf (2) • Sicherungsmöglichkeiten sind wichtig: • Anmerkung der Rangordnung + RangO-Bescheid – sichert den VK und K; §§ 53 ff GBG • Restkaufpreishypothek • sichert nur Verkäufer • Treuhandlösung • sichert beide, jedoch...! • Zurückhalten derAufsandungserklärung • Sichert nur Verkäufer – Eine Art Eigentumsvorbehalt! • Nunmehr: BTVG 1997 Barta: Zivilrecht online
KSchG Barta: Zivilrecht online
ABGB, UGB und KSchG Zusammenspiel der Vorschriften von ABGB, UGB und KSchG: Sie gelangen häufig gleichzeitig zur Anwendung • KSchGSonderregeln für Verbraucher UGBSonderregeln für Unternehmer ABGBGrundlage für alle Rechtsgeschäfte Gemeinsamer Anwendungsbereich Barta: Zivilrecht online
Konsumentenschutzgesetz / KSchGBGBl 1979/140 • Schutz von Verbrauchern vor Überrumpelungundunlauterem Wettbewerb • Überlegungen des Gesetzgebers: • Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit (vor allem der Inhaltsfreiheit) durch Vertragsschablonen und aggressiveVertriebsmethoden JETZT: • Massengeschäft • größere Tragweite der Geschäfte • UndurchschaubarkeitderProduktionundderVertriebs- methodenfürKonsumenten • KonzentrationderAnbieter • RiesigesWarenangebot • SITUATION FRÜHER: • Einzelverträge • Rechtsgeschäfte über einfache Bedarfsgegenstände • persönlicher Kontakt der Kontrahenten • Geringe wirtschaftliche Unterschiede • Überschaubarkeit des Marktes Barta: Zivilrecht online
§ 1: Legaldefinitionen - zB Verbraucher, Unternehmer § 2 Abs 2: relativ zwingendes Recht §§ 3, 4: Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften § 5: Kostenvoranschläge §§ 5a-5j: Vertragsschlüsse im Fernabsatz § 6: unzulässige Vertragsbestandteile § 7 Mäßigung von An- und Reugeld §§ 8, 9, 9a, 9b, 23: Gewährleistung + Garantie § 12: Verbot der Gehaltsabtretung § 13: Terminsverlust § 14: Gerichtsstand § 15: Verträge über wiederkehrende Leistungen §§ 25a-25d: Kredite von Ehegatten und Verbrauchern §§ 27b – i: Heimverträge §§ 28, 29: Verbandsklage §§ 30a ff: Immobiliengeschäfte §§ 31b-31f: Reiseveranstaltungsvertrag KSchG 1979 Barta: Zivilrecht online
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Barta: Zivilrecht online
AGB - Allgemeines • Zweck: Kaufmännisch-rechtlicheRationalisierung • AGB : Vertragsschluss unter Beifügung von AGB • (Vertrags) Formblätter: das sind "vorgefertigte" Verträge • Rationalisierung durch AGB: • Kurze Vertragstexte und Offerten werden möglich • Typisierung immer gleicher Verträge • Gleichbehandlung von Kunden • aber auch Gefahr einseitig vorteilhafter Verträge • Was wird geregelt? - ZB Liefer- und Zahlungsbe-dingungen, Schadenersatzansprüche, Freizeichnungs-klauseln, Eigentumsvorbehalte, Rücktrittsrechte • Zwei zentrale Fragestellungen: Geltungsgrund + Inhaltskontrolle von AGB Barta: Zivilrecht online
AGB – Geltungsgrund/1 • ... liegt in der ausdrücklichen oder schlüssigenEinzelvereinbarung§ 863 ABGB • AGB dürfen daher nicht im nachhinein unterlegt oder abgeändert werden • Der Einzelvertrag kann aber von erstellten AGB abweichen • Vertragspartner muss wenigstens Einsicht (in AGB) nehmen könnenBeispiele: Deutlicher Hinweis im Formular; Abdruck auf Rückseite – Gefahr des "Kleingedruckten" Barta: Zivilrecht online
AGB – Geltungsgrund/2 • § 864a ABGB:Ungewöhnliche und nachteilige Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil; trotz "Vereinbarung" ! • Unter Unternehmern besteht oft ein Handelsbrauch (§ 346 UGB), dass zu AGB abgeschlossen wird; zB für AÖSp • Dann ist nicht einmal mehr ein Hinweis auf sie nötig ! • Auslegung wie Verträge: §§ 914, 915 ABGB –sog Unklarheitenregel! • Rahmenverträge sind eine Art gemeinsam ausgehandelter AGB für bestimmte längerfristige Geschäftsbeziehungen Barta: Zivilrecht online
AGB – Inhaltskontrolle/1 • AGB bergen die Gefahr der Übervorteilung durch das Ausnützen von Marktmacht • Daher:Auch schon vereinbarte, aber gesetz- oder sittenwidrige AGB können noch nachträglich (= ex post) gerichtlich kontrolliert werden ! • Möglichkeit: • Individuelle Kontrolledurch Klage oder • Verbandsklage (samt Abmahnung):§§ 28 ff KSchG; VKI, Österr Arbeiterkammertag; Bundeswirtschaftskammer, etc. Barta: Zivilrecht online
AGB – Inhaltskontrolle/2 • Normative Kriterien für gerichtliche Inhaltskontrolle: • § 879 Abs 1 ABGB: "Gute Sitten„ als Generalklausel • § 879 Abs 3 ABGB: grob benachteiligende Nebenbestimmungen • § 864a ABGB: Ungewöhnlichkeitsregel • § 6 KSchG: unzulässige Vertragsbestandteile • Auslegung wie Verträge: insbes § 915 ABGB • Rechtsfolge bei Gesetz- oder Sittenwidrigkeit: Teilnichtigkeit/Restgültigkeit Barta: Zivilrecht online
AGB - § 6 Abs 1 KSchG • § 6 Abs 1 KSchG:"Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmun-gen [iSd § 879 ABGB] jedenfalls nicht verbindlich, ...": Etwa • unbestimmte oder überlange Antragsbindung des Verbrauchers • überstrenge Zugangserfordernisse • Ausschluss von Schadenersatz für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung • Beweislastverträge • unangemessen kurze Verfallszeiten für überlassene Sachen Barta: Zivilrecht online
AGB (8) - § 6 Abs 2 KSchG • § 6 Abs 2 KSchG:„sofern ... sie [nicht] im einzelnen ausgehandelt“wurden, gilt das gleiche für folgende Klauseln: • ungerechtfertigtes Rücktrittsrecht des Unternehmers • Vertragsüberbürdung an ungenannte Dritte • einseitige Leistungsänderungen • Ausschluss von Schadenersatz für Schäden an übernommenen Sachen Barta: Zivilrecht online
Der Gebrauchtwagen Sie kaufen bei einem Autohändler ein gebrauchtes Auto. Nach eineinhalb Jahren stellt sich heraus, dass eine Achse einen gefährlichen Riss hat, der offensichtlich schon beim Kauf bestand. Als Sie damit den Verkäufer konfrontieren, verweist er sie auf einen Aushang im Verkaufsraum, wonach die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen 1 Jahr beträgt.
culpa in contrahendo Verkehrssicherungspflichten Barta: Zivilrecht online
Fallgruppen von Verkehrssicherungspflichten • ... aus bestehendem Vertrag • zB Kokosläufer in Rechtsanwaltskanzlei • Betonsockel eines Sessellifts • KAC-Eishokeymatch • Concord-Landung in Linz-Hörsching • ... aus vorvertraglicher Verpflichtung (c.i.c.) • Rolltreppe in Kaufhaus Tyrol • Stufen zum Bäckerladen • Linoleumrollen-Fall • ... aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte • zB Pflichten gegenüber Krankenhausbesuchern (str.) • ... aus bloß deliktischem Verhalten • Allgemeine Schutznormen iS des § 1311 ABGB • Verletzung allgemeiner Verhaltenspflichten • zB § 93 StVO Gehsteigreinigung, Dachlawinenschutz Barta: Zivilrecht online
cic – Allgemeines/1 • Mit Aufnahme eines rechtsgeschäftlichen Kontakts beginnt ein gesetzliches Schuldverhältnis, dessenInhalt Schutz-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Geschäftspartner sind • Typische Situation: Vorverhandlungen zu einem Vertrag • nicht gesetzlich geregelt, aber von der Rspr durch Rechtsanalogie gewonnen Barta: Zivilrecht online
cic - Verkehrssicherungspflichten • Grundgedanke: • Wer einen geschäftlichen Verkehr eröffnet, hat für die Sicherheit seiner Kundschaft zu sorgen • Ausdehnung des Grundgedankens der cic auf: • Kontakte von Geschäftsleuten/Unternehmen mit potentiellen Kunden • zB Hotels, Kaufhäuser, SB-Läden, Cafe's, Verkehrsbetriebe, Lifte • cic-Haftung ist eine Verschuldenshaftung: • Leichte Fahrlässigkeit genügt ! • Weinbeeren-Fall: Frau rutscht in SB-Laden auf Weinbeere aus und stürzt; OGH: kein Verschulden des Geschäftsinhabers, daher keine Haftung ! Barta: Zivilrecht online
Biedermeier-Schrank Peter aus Innsbruck ist auf der Suche nach einem schönen Biedermeier-Schrank. Anton aus Salzburg bietet ihm einen solchen an, worauf Peter einen Tag Urlaub nimmt und mit seinem Auto nach Salzburg fährt. Dort stellt sich heraus, dass der Schrank von Anton kein Original ist, was Anton von vornherein klar war. Er hatte allerdings gehofft, dass Peter den Schrank vielleicht doch kauft und hat ihm daher nicht die ganze Wahrheit gesagt. cic
cic - Entscheidungsbeispiele • Schutz und Sorgfaltspflichten bei vertraglichen Vorverhandlungen: • Golfhotel-Fall (siehe gleich):SZ 52/90 = JBl 1980, 33 • EDV-Anlage für medizinisch-diagnostisches Labor • Vorvertragliche Verkehrssicherungspflichten: • Vereiste Stufen vor Bäckerladen • Rolltreppe im Kaufhaus Tyrol • Schunkeln im Festzelt • Bananenschalenfälle Barta: Zivilrecht online
cic - Golfhotel-Fall • Hotelier wollte Golfplatz errichten: Kreditverhandlungen mit Abteilungsleiter seiner Bank • (Interne) Beschränkungen der Vertretungsmacht des Angestellten (hier Gesamtprokura mit Vorgesetzten) muss Kunden erkennbar sein • Leiter der Kreditabteilung machte (entgegen Richtlinien) dennoch Kreditzusage • Kunde vertraute auf das Zustandekommen des Kreditvertrags und machte Aufwendungen • zB Rechtsanwaltskosten • OGH läßt Bank für vorvertragliches Verschulden (c.i.c.) ihres Prokuristen haften: Vertrauensschaden Barta: Zivilrecht online