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Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005. 2. Persnliche Vorstellung. 1979 - 1995Baureferat, Rechtsabteilung1988 - 1996juristische Betreuung von Grobauvorhaben u.a. Klrwerk Mnchen II, Klrschlammverbrennungsanlage, Tunnelbauten, erster groer, spektakulrer Korruptionsfall1
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1. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 1 Tatort Kommune...
Stadtdirektor Axel Markwardt
2. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 2 Persönliche Vorstellung
1979 - 1995 Baureferat, Rechtsabteilung
1988 - 1996 juristische Betreuung von Großbauvorhaben u.a. Klärwerk München II, Klärschlammverbrennungsanlage, Tunnelbauten, erster großer, spektakulärer Korruptionsfall
1992 erster Korruptionsbeauftragter der Landeshauptstadt München
1996 - 2001 Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft
seit 2001 Stadtdirektor im Kommunalreferat
(Immobilien- und Betriebsreferat), Vertreter der Referentin
3. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 3 Procedere
Fragen, Vertiefung, Widerspruch und Diskussionsbeiträge am Ende sowie in den anschl. Diskussions- und Arbeitsgruppen
Verständnisfragen, bitte sofort (Zuruf)
4. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 4 Inhalt
Einleitung
Was ist Korruption
Die Hauptfälle in München, Baubranche
Sonstige bekannt gewordene Fälle
Motive für die Beteiligung an Korruptionshandlungen
Gefährdungspotential - Größenordnung
Wie fängt alles an
Anti-Korruptionsbeauftragte in den Referaten und Ämtern
Was können Korruptionsbeauftragte machen
Besonderes zum Bauwesen (Planung, Bau, Lieferung)
Evaluation
Schluss
5. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 5 Einleitung
Die öffentliche Hand (bes. die Kommunalverwaltung) kann meist nur reagieren
“Hase und Igel” - Desinteresse, Lähmungserscheinungen
Viele Möglichkeiten, die oft nicht gesehen oder genützt werden
Ziel ist, zu zeigen, dass eines immer geht:
die Hürden so hoch wie möglich legen und
heilsame Verunsicherung
Hier soll nur die Praxis, der “Alltag” der Korruptionsbekämpfung bei einer Kommunalbehörde dargestellt werden
Kein juristisches Seminar über Straftatbestände
6. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 6 Was ist Korruption
Im antiken Rom ließen sich Feldherren ebenso bestechen, wie Kaiser, die obersten Repräsentanten des Staates gingen in Sachen Korruption mit “gutem”, d.h. “schlechtem” Beispiel” voran
Ab Ende des 19. Jh.:Die Industrialisierung der Wirtschaft und die Entwicklung der öffentlichen Hände andererseits zu Dienstleistern (großen Auftraggebern) eröffnen die Dimension zur Wirtschaftskriminalität
Zur Korruption der Bediensteten der öffentlichen Hand ist es dann nur ein weiterer Schritt
Beteiligt sind immer auch Unternehmen und Firmen der privaten Wirtschaft
7. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 7 Was ist Korruption
politische Korruption
Ämterpatronage, z.B. aus Dank der Parteien für treue Dienste
Belohnung mit gut und hoch dotierten Vorstands- oder Ministerposten
aber auch Bestechung usw. gewählter Volksvertreter
Korruption in und zu Lasten der Verwaltung
Bestechlichkeit und Vorteilsannahme
Schmiergeld-Zahlungen
Bildung von Kartellen
Betrug
Untreue
Philipp II von Mazedonien
„Eine Festungsmauer kann nicht hoch genug sein, dass ein mit Gold beladener Esel sie nicht übersteigen könnte”
8. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 8 Was ist Korruption Definitionsparameter des Bundeskriminalamtes
(Studie “Korruption - hinnehmen oder handeln?”, 1995)
Korruption bedeutet missbräuchliches Handeln in einer amtlichen / öffentlichen Funktion (auch einer vergleichbaren in der Wirtschaft oder eines politischen Mandatsträgers)
Die Handlung kann sowohl auf Veranlassung Dritter, als auch aus eigener Initiative des öffentlich Bediensteten geschehen
Die Handlung dient der Erlangung oder dem Anstreben persönlichen Vorteils (meist auf beiden Seiten)
Die Folge der Handlung ist der Eintritt eines Schadens (mittelbar und unmittelbar) für die Allgemeinheit
Zuletzt ist kennzeichnend für alle Korruptionshandlungen das Bestreben der Geheimhaltung und Verschleierung dieser Machenschaften
9. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 9 Die ersten Hauptfälle in München - Baubranche
Es geht nicht nur um große, spektakuläre Fälle; die Überschreitung der Grenzen des Erlaubten im kleinen (z.B. Vorteilsannahme durch unerlaubter Annahme von Geschenken) bedeutet Eintritt mitten in den Sumpf der Korruption!
Erkenntnis, dass Korruption überall vorhanden ist
schmerzlicher Prozess:
“Das glaube ich nicht” und
“das gibt’s doch gar nicht”
10. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 10 Die ersten Hauptfälle in München - Baubranche Das Elektrokartell
Im ganzen Südbayerischen Raum
Skandal der Elektrobranche, kein “Klärwerkskandal”
Großfirmen wie Siemens, AEG und ABB, aber auch große Zahl mittelständischer Unternehmer
1 beteiligter städt. Mitarbeiter erhält in 10 Jahren über 2 Mio. Euro Schmiergelder
Die Handlungen des Mitarbeiters im einzelnen:
Bei Beschränkten Ausschreibungen, Firmenlisten herausgegebenen und die städt. Kostenschätzung genannt
11. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 11 Die ersten Hauptfälle in München - Baubranche Das Elektrokartell
Urkundenfälschung im Einzelfall
Kartellbildung und -erhaltung unterstützt
Aufmassbetrug Hauptschaden (über 2 Mio.!)
Gesamtschaden: über 5 Mio. Euro
Strafmaß: 6 Jahre und 9 Monate für städt. Mitarbeiter
bis zu 4 Jahren für Firmenvertreter
12. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 12 Die ersten Hauptfälle in München - Baubranche Das Kanalbaukartell
Alle großen Münchner Baufirmen beteiligt
Seit den 50-iger Jahren waren praktisch alle Kanalbaumaßnahmen abgesprochen
Ein städt. Bediensteter bekam für seinen Informationen 1Promille der Auftragssumme, max. 10.000.-- DM pro Auftrag
Die Firmen des Kartells erzieltem so satte Gewinne, der städt. Bedienstete wurde immerhin A16 (Abteilungsleiter) und Personalrat
Schaden: ca. 8,5 Mio Euro
Strafmaß für den städt. Mitarbeiter: 2 Jahre und 9 Monate
Strafmaß für Firmenmitarbeiter: meist unter 2 Jahren, mit Bewährung
13. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 13 Die ersten Hauptfälle in München - Baubranche Das Küchenkartell
Küchenausstattung für Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser
“geleitet” von einem städt. Mitarbeiter mit 2 Kollegen
für Neuaufträge gab es 6%, für Wartungsaufträge 20% der Auftragssumme
Schwerpunkt: Klein- und Kleinstaufträge < 5000.– Euro
Strafmaß: 8 Jahre und 3 Monte sowie 6 Jahre und 8 Monate wg. Bestechlichkeit, Untreue, Steuerhinterziehung
1 Mitarbeiter nahm sich in der U-Haft das Leben
14. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 14 Sonstige bekannt gewordene Fälle
Bestechungsfälle in der Ausländerbehörde, Gaststättenbehörde und in der Führerscheinstelle
Leiter der Baugenehmigungsbehörde: “Beratervertrag” (1000.-- Euro/p.M.) eines Elektro- und Immobilienunternehmers, unmittelbare Einwirkung des Betroffenen auf Entscheidungen wurden nicht nachgewiesen
Abfallwirtschaft:
Zusatzmüll gegen “Entgeld”
“Verkauf” / Verschiebung gut erhaltener Secondhand - Waren auf den Wertstoffhöfen
Problem: geringer Schaden
MitarbeiterInnen des Sozialamtes zahlen sich auf eigene Konten Sozialhilfe aus
Vollständigkeit nicht garantiert
15. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 15 Motive für die Beteiligung an Korruptionshandlungen
Motiv auf Seiten der Wirtschaft, der Antragsteller oder Petenten
Vorteilserlangungen, Vertragsabschlüsse, Aufträge, Nachträge, also wirtschaftliche Vermögenswerte
Erlangung begünstigender Verwaltungsakte oder Verhinderung belastender Verwaltungsakte (z.B. Ausländerbehörde, Gaststättenbehörde und natürlich: Baugenehmigungsbehörde!)
16. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 16 Motive für die Beteiligung an Korruptionshandlungen
Auf Seiten der öffentlichen Hände
Finanzen, geldwerte Vorteile
Nachahmungseffekte (Politik):„was die können, können wir schon lange“
Geltungsdrang, Ansehen, Sozialprestige
Macht und Einfluss
17. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 17 Gefährdungspotentiale - Größenordnung
ca. 50.000 Beschäftigte (einschl. SWM GmbH)
ca. 1 Mrd. Euro Investitionssumme (schwankend)
ca. 7.000 Baubescheide p.a.
ca. 35 rechtsverbindliche Bebauungspläne p.a.
ca. 6000 Wohnungsvergaben
ca. 40.000 Duldungsbescheide
ca. 11.000 gaststättenrechtliche Erlaubnisse
18. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 18 Wie fängt alles an?
Fast immer durch Anfüttern, “Pflege der kommunalen Landschaft”, jedenfalls im Baubereich, auch in Baugenehmigungsbehörden
Initiative geht selten, fast nie vom Amtsträger aus, allerdings:
Ist eine längere Beziehung von Geben und Nehmen entstanden, stellt auch der/die erst eher passive MitarbeiterIn Forderungen, die häufig auch immer dreister werden
So werden Abhängigkeiten geschaffen
19. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 19 Was kann die Verwaltung tun? Anti-Korruptionsbeauftragte
Anlaufstelle für BürgerInnen und MitarbeiterInnen (auch bei Verdachtsmomenten)
AnsprechpartnerIn in konkreten Korruptionsfällen für die Arbeitsgruppe Korruption, die Referats- und Amtsleitungen, die (Ober-) BürgermeisterIn
AnsprechpartnerIn für Revisionseinheiten
AnsprechpartnerIn für JournalistInnen
20. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 20 Was kann die Verwaltung tun? Anti-Korruptionsbeauftragte
Erstellen von Schwachstellenanalysen
Koordination und “Anschieben” aller Maßnahmen in den Referaten
Betreuung der Sperrlisten in Vergabefällen (Fristen etc.)
Vorschläge erarbeiten im Falle neuer Erkenntnisse
Sachverhaltsermittlung bei Verdachtsfällen, Kontaktstelle zu den Ermittlungsbehörden
Geltendmachung von Schadensersatz
21. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 21 Anti-Korruptionsbeauftragte Stellung der Korruptionsbeauftragten
Unabhängig und nur an die Weisungen des / der(Ober-)Bürgermeister(s)in gebunden
Enge Anbindung (Kommunikation) an die Arbeitsgruppe Korruption (sofern vorhanden) und an die Revisionsbehörden
Wichtig
(Fach-) erfahrene MitarbeiterInnen
Ansehen in der Dienststelle
Richtiges Bewusstsein mit bringen, nicht: “ich lege meine Hand ins Feuer für ...”
Schwarze Schafe eliminieren bedeutet:MitarbeiterInnen - Schutz
Soziale Vernetzung in den Dienststellen
22. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 22 Maßnahmen gegen Korruption
Wichtig
Es gibt keine 100-% zuverlässigen Allheilmittel
Es geht “nur” darum
Die “Hürden so hoch wie möglich zu legen” und
Für “heilsame Verunsicherung” zu sorgen
23. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 23 Maßnahmen gegen Korruption
Sensibilisierung der gesamten Verwaltung
Durchführung regelmäßiger Fortbildungsseminare
Mitarbeitergespräche (“Vor-Augen-Führen”)
Leitfaden zur Korruptionsprävention
Offenlegung aller bekannten Fälle, auf Risiken und Gefahrpotentiale hinweisen
Angst vor Folgen aktivieren (wohl größte Abschreckungswirkung)
24. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 24 Maßnahmen gegen Korruption
Für Abschreckung sorgen
Angestellte sofort kündigen (ggf. Aufhebungsvertrag), keine Zweifel daran lassen
Besonders im ersten Fall schnell, hart und konsequent reagieren
Das komplette beamtenrechtliche Instrumentarium anwenden (Entfernung aus dem Dienst, Bezüge kürzen, gesetzliche Fiktion der Entlassung bei Verurteilung zu einem Jahr Haftstrafe) konsequent anwenden
Hinweis:
Es muss nicht nur konsequent gehandelt werden, es muss auch viel
und laut darüber geredet werden
25. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 25 Maßnahmen gegen Korruption
Jobrotation
Auch kein Allheilmittel
Geht nur in den Grenzen der beruflichen Qualifikation bei gleichgerichteter (Verwaltungs-) Tätigkeit, wie Bau-, Sozial- und Ausländerämtern, Führerscheinstellen etc.
Schwerpunkt Vergabestellen
Know-How-Verluste können kompensiert werden, Pensionierung, länger dauernde Krankheit wird auch kompensiert
Kluge Organisation, Nachfolger einarbeiten usw.
i.ü. Personalfluktuation, Aufgabenrotation
planmäßig bei
Kreisverwaltungsbehörden
Baugenehmigungen, Baukontrollmeister, Bauverwaltungen
Sozialämter
Vergabestellen
26. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 26 Maßnahmen gegen Korruption
Achtung
Kriminelle Handlungsweisen nicht “verpflanzen”, (Korrupte Firmen nicht “mitnehmen”)
Auf Motivation achten: Jobrotation ist nicht “Strafe”, sondern dient dem Schutz aller unbescholtenen MitarbeiterInnen
Jobrotation zur Voraussetzung best. Stellenbesetzungen machen (Höhergruppierung)
27. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 27 Maßnahmen gegen Korruption Statistiken und DV-gestützte Überwachungsmaßnahmen
Keinem Akt, keinem Schriftsatz kann die Korruptionshandlung entnommen werden
Machenschaften haben in aller Regel die Eigenschaft, dass sie als solche eben nicht sofort erkannt, entdeckt werden können
Auffälligkeiten und Verknüpfungen, die Hinweise auf Korruptionshandlungen geben, sind meist nicht aktenkundig bzw. Erschließen sich nicht auf den ersten Blick
Schwerpunkt Massengeschäft (Baugenehmigungen, Sozialämter)
Statistiken anfertigen: z.B. um hohe oder niedrige Genehmigungsraten in Baugenehmigungsbehörden bzgl. einzelner Bezirke oder MitarbeiterInnen zu erkennen
Vergabezahlen an bestimmte Firmen Anzahl beschränkter Ausschreibungen pro MitarbeiterIn
Anzahl der Firmen, die im Bauunterhalt pro Objekt beauftragt werden
Vorsicht:Auffälligkeiten sind für sich noch kein Beweis für Korruptionshandlungen
Abstände der Submissionsergebnisse (LV-Positionen) analysieren
28. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 28 Maßnahmen gegen Korruption Kooperation mit den Ermittlungsbehörden
Jeden Anfangsverdacht melden, anzeigen
Türen und Schränke jederzeit öffnen, in München gab es kaum Durchsuchungsbefehle
Angeforderte Unterlagen schnellstens herausgeben
Regelmäßigen Erfahrungsaustausch organisieren (was ist in anderen Verwaltungen, in anderen Behörden passiert, welche neuen Tricks hat die Staatsanwaltschaft entdeckt?)
29. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 29 Maßnahmen gegen Korruption
wichtig
Umdenken der Verwaltungs- und Dienststellenleiter ist erforderlich
“Erfolg der Ermittlungsbehörden ist auch Erfolg der Dienststelle” !
Glaubwürdigkeit nach innen in Bezug auf die überwältigende Mehrheit der korrekten MitarbeiterInnen
Glaubwürdigkeit nach außen, das ist die politische und gesellschaftliche Glaubwürdigkeit
30. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 30 Maßnahmen gegen Korruption Stärkung der Revision
Einrichtung mobiler Einsatztruppen (Mitarbeiter kommen ohne Anmeldung, Aufmassbeobachtung, Akteneinsicht)
Im Revisionsamt und geeigneten Referaten
Allein die Existenz solcher mobiler Einsatztruppen “legt die Hürden höher” oder: “die heilsame Verunsicherung”
Auch bei Firmen und Petenten spricht sich das herum!
Im Baureferat wurden seit 1993
über 1500 Baumaßnahmen mit
über 330 Mio. Euro Bauvolumen
geprüft
31. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 31 Maßnahmen gegen Korruption Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
Strittig: ganz verbieten? 10 Euro? 50 Euro?
Wertgrenze in München: 15 Euro, kein Bargeld!
Grenzfälle: Einladungen, Richtfeste, Ausrichtung von Weihnachtsfeiern
Zielsetzung: Transparenz, Gleichbehandlung
AnsprechpartnerInnen festlegen
Probleme
Genereller Konsens in der Privatwirtschaft, das sei üblich und normal!
Kontaktpflege
32. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 32 Bauwesen, Planung und Lieferung Alle Planer (Architekten, Ingenieurbüros) ausdrücklich auf Amtsverschwiegenheit u.ä. Verpflichtungen gem. § 11 Abs. 1, Nr. 2, lit. a StGB hin verpflichten und belehren - aufwendig, aber lohnend
Die öffentliche Ausschreibung von Lieferung und Leistungen muss der Regelfall sein; beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben wirklich nur in den engen Grenzen der VOB und VOL durchführen
Wenn beschränkte Ausschreibungen durchzuführen sind:
Liste “nach oben” im verschlossenen Umschlag weiterleiten
Bieterliste von Vorgesetzten und Vergabestelle ändern lassen
Keine Information an die Dienststelle
Bieterliste erst nach der Submission an die Dienststelle zurückgeben!
33. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 33 Bauwesen, Planung und Lieferung Einrichtung zentraler Vergabestellen, die mit der Planung und der Baudurchführung nichts zu tun haben
Inhaltlich genaue und nachvollziehbare Vergabevermerke fertigen
Preispositionsvergleiche nach Abschluss der Baumaßnahme, Abweichungen genau hinterfragen
Besonders wirkungsvolle Abschreckungsmaßnahme: konsequenter Ausschluss vom Wettbewerb bei Nachweis(en) von Korruptionshandlung(en), Regelsperrzeit 3 Jahre
Problem NachweislichkeitErkenntnisse aus Urteilen, Geständnissen, Anklageschriften, auch verlässliche Zeugenaussagen (problematisch!) sind i.d.R. ausreichend
Problem AnhörungH. M. unter Juristen, Ausschluss ist kein VA - trotzdem entspricht eine Anhörung dem Rechtsstaatsgebot
34. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 34 Bauwesen, Planung und Lieferung Mittelständische Firmen sind besonders hart betroffen (i. Ggs. zur Siemens AG),
Bay. Staatsregierung: “Die sozialen Auswirkungen eines Ausschlusses vom Wettbewerb sollen berücksichtigt werden!”
Vorherige Wiederzulassung nur, wenn
handelnde Personen entlassen oder wenigstens versetzt wurden
Schadensersatzleistungen eingegangen sind
Hinweise
Schadensersatzverhandlungen vor der Hauptverhandlung führen, Schadenswiedergutmachung ist Strafzumessungsgrund
Geeignete organisatorische, personelle Maßnahmen ergriffen wurden (z.B. Innenrevision) - vertrauensbildende Maßnahmen
Konsequente Einforderung und Durchsetzung aller Schadenser-satzforderungen aus Korruptionshandlungen im Bauwesen
35. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 35 Bauwesen, Planung und Lieferung
Wichtig Das alles dient der Abschreckung / Prävention
VOB und VOL sind das zuverlässigste, sicherste Bollwerk gegen Korruption im Bauwesen
Private Bauherren sind nicht verpflichtet, die Verdingungsordnungen anzuwenden
Daher ist jede Privatisierung im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung kontraproduktiv
Zusammenarbeit mit der Baubranche: das könnte eine Chance sein, die schwarzen Schafe zu entdecken und vom Markt zu nehmen - wobei Skepsis angebracht ist; das ist aber hier nicht zu vertiefen!
36. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 36 Evaluation
Jobrotation ausdehnen
Verbot von Geschenkannahmen verschärfen
Aussteiger-Modell / Vertrauensanwalt
In Zukunft: 0800 - Nummer (auch anonym)
Sponsoring regeln (u.a. zentrale Genehmigungspflicht)
37. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 37 Schluss Es gibt Möglichkeiten etwas gegen Korruption zu unternehmen
Es gibt keine Allheilmittel
Hürden so hoch wie möglich legen, konsequent daran bleiben, heilsame Verunsicherung!
In Öffentlichkeit, im politischen Raum und in der Kommunalverwaltung selbst muss Verständnis für Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung aufgebaut werden
Ächtung aller auffällig Gewordenen
Auch Industrie, Handwerk und alle einschlägigen Unternehmungen müssen konsequent vorgehen, z.B. sich von untreuen, korrupten MitarbeiterInnen trennen
38. Friedrich Naumann Stiftung, 18. Juni 2005 38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen und Diskussionsbeiträge stehe ich gerne zur Verfügung!
Kontaktadresse:
Stadtdirektor Axel Markwardt
Kommunalreferat der LH München
Roßmarkt 3
D-80331 München
Telefon: +49 (0) 89 - 233 22 40 3
Fax: +49 (0) 89 - 233 28 40 4
E-mail: axel.markwardt@muenchen.de