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Reife- und Diplomprüfung an den HTL

Reife- und Diplomprüfung an den HTL. Oktober 2012. Allgemeines. Rechtsgrundlagen SchUG-Novelle BGBl. I Nr. 52/2010 Verordnung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden höheren Schulen (PrO B H S, BA) BGBl. II Nr. 177/2012 vom 30. Mai 2012

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Reife- und Diplomprüfung an den HTL

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Presentation Transcript


  1. Reife- und Diplomprüfung an den HTL Oktober 2012

  2. Allgemeines Rechtsgrundlagen • SchUG-Novelle BGBl. I Nr. 52/2010 • Verordnung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden höheren Schulen (PrO BHS, BA) BGBl. II Nr. 177/2012 vom 30. Mai 2012 i.d.F. BGBl. Nr. 265/2012 vom 06. August 2012 • SchUG-Novelle BGBl. I Nr. 73/2012  „Optionenmodell“ • Inkrafttreten: • Schulversuche ab Haupttermin 2013 • mit SGA-Beschluss ab Haupttermin 2015 („Option“) • verbindlich für alle HTL ab Haupttermin 2016

  3. Struktur der Reife- und Diplomprüfung RDP – HTL Variante 1   AM Schwer-punktfach   standardi-siert D Wahlfach Diplomarbeitinkl. Präsentation   Fach-theorie Englisch BBS-RD-Team 2010

  4. Struktur der Reife- und Diplomprüfung RDP – HTL Variante 2   AM Schwer-punktfach   standardi-siert E Wahlfach Diplomarbeitinkl. Präsentation   Fach-theorie Deutsch BBS-RD-Team 2010

  5. Struktur der Reife- und Diplomprüfung RDP – HTL Variante 3  AM  Schwer-punktfach D   standardi-siert E Wahlfach Diplomarbeitinkl. Präsentation Fach-theorie BBS-RD-Team 2010

  6. Diplomarbeit 1 • SchUG Grundlage: Die Hauptprüfung besteht aus 1. einer abschließenden Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion), die selbständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen ist (in höheren Schulen auf vorwissenschaftlichem Niveau; mit Abschluss- oder Diplomcharakter) • PrO-BHS, BA Grundlage § 3. (1) Die Diplomarbeit umfasst die Bearbeitung einer Themenstellung, die nach Maßgabe des 4. Abschnittes dem Bildungsziel der jeweiligen Schulart (Form, Fachrichtung) zu entsprechen hat. § 24. Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst die fachtheoretischen und die fachpraktischen Pflichtgegenstände der jeweiligen Fachrichtung oder des jeweiligen Ausbildungszweiges oder des jeweiligen Ausbildungs-schwerpunktes.

  7. Diplomarbeit 2 • Diplomarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion für alle Prüfungskandidaten/innen • außerhalb des Unterrichts, im letzten Jahrgang • Teamarbeit (2 - 5 Kandidaten/innen), nur in begründeten Ausnahmefällen als Einzelarbeit • Abgabetermin: zentral durch BMUKK vorgegeben • Termin der Präsentation/Diskussion: LSR/SSR • Umsetzungsrichtlinie: „Diplomarbeiten an BHS und Bildungsanstalten“ BMUKK Sektion II, 2011 DA-Richtlinie 2011

  8. Diplomarbeit 3 Aufgabenstellung • Einvernehmen zwischen der Prüfer/in und Prüfungskandidat/in • spätestens in den ersten vier Wochen des vorletzten Semesters • Nach Möglichkeit sollen Themen für bis zu fünf Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten einem übergeordneten komplexen Aufgabenbereich oder Projekt zuordenbar sein, wobei die Eigenständigkeit der Bearbeitung der einzelnen Themen dadurch nicht beeinträchtigt werden darf.

  9. Diplomarbeit 4 Betreuung und Dokumentation (§9) § 9. (1) Die schriftliche Arbeit ist als selbstständige Arbeit außerhalb der Unterrichtszeit zu bearbeiten und anzufertigen, wobei Ergebnisse des Unterrichts mit einbezogen werden dürfen. In der letzten Schulstufe hat eine kontinuierliche Betreuung zu erfolgen, die unter Beobachtung des Arbeitsfortschrittes vorzunehmen ist. Die Betreuung umfasst die Bereiche Aufbau der Arbeit, Arbeits-methodik, Selbstorganisation, Zeitplan, Struktur und Schwerpunkt-setzung der Arbeit, organisatorische Belange sowie die Anforderungen im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion, wobei die Selbstständigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigt werden darf.

  10. Diplomarbeit 5 Betreuung und Dokumentation (§9) (2) Die Erstellung der Arbeit ist in einem von der Prüfungskandidatin oder vom Prüfungskandidaten zu erstellenden Begleitprotokoll zu dokumentieren, welches jedenfalls den Arbeitsablauf sowie die verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen anzuführen hat. Das Begleitprotokoll ist der schriftlichen Arbeit beizulegen. (3) Im Rahmen der Betreuung sind von der Prüferin oder vom Prüfer die für die Dokumentation der Arbeit erforderlichen Aufzeich-nungen, insbesondere Vermerke über die Durchführung von Gesprächen im Zuge der Betreuung der Arbeit, zu führen. Die Aufzeichnungen sind dem Prüfungsprotokoll anzuschließen.

  11. Diplomarbeit 6 Abgabe (§ 10) Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Diplomarbeit hat bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Klausurprüfung sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form zu erfolgen.

  12. Klausurprüfungen 1 • Einheitliche (zentrale) Aufgabenstellungen durch BMUKK in den Prüfungsgebieten • Angewandte Mathematik • Deutsch • Englisch • Prüfungstermine: zentrale Vorgabe durch BMUKK • AM: Lehrplanbezug durch Fachrichtungcluster

  13. Klausurprüfungen 2 Leistungsbeurteilung der standardisierten Prüfungsgebiete • durch den/die Prüfer/in nach vorgegebenem Korrekturschema • Stichprobenartige Kontrollen durch BIFIE • Kompensationsprüfungen • Zulassung nur auf Antrag • mündlich Prüfung • zentral vorgegebene Aufgabenstellungen und Termine

  14. Klausurprüfungen 3 Klausurprüfung aus „Fachtheorie“ • Schriftlich, Arbeitszeit 5 Stunden • Das Prüfungsgebiet „Fachtheorie“ umfasst einen oder zwei fachtheoretische Pflichtgegenstände (Zuteilungsgegenstände) im Gesamtausmaß von mindestens vier Wochenstunden in der vorletzten und letzten Schulstufe. • Bekanntgabe innerhalb der ersten drei Wochen des Schuljahres (Anschlag in der Schule). • Aufgabenstellung: Vorschlag durch Prüfer/in und Genehmigung durch Schulbehörde I. Instanz

  15. Mündliche Prüfungen 1 Schwerpunktfach • Das Prüfungsgebiet „Schwerpunktfach“ gemäß Abs. 1 Z 2 umfasst einen oder zwei fachtheoretische Pflichtgegenstände (Zuteilungsgegenstände) im Gesamtausmaß von mindestens vier Wochenstunden in der vorletzten und letzten Schulstufe. • Bekanntgabe innerhalb der ersten drei Wochen des Schuljahres (Anschlag in der Schule).

  16. Mündliche Prüfungen 2 Wahlfach Das Prüfungsgebiet „Wahlfach“ gemäß Abs. 1 Z 3 umfasst nach Wahl der Prüfungskandidat/in einen der nachstehend genannten lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände: 1. „Religion“ oder 2. „Geschichte und politische Bildung“ oder 3. „Geografie, Geschichte und politische Bildung“ oder 4. „Naturwissenschaften“ oder 5. „Wirtschaft und Recht“ oder 6. „Wirtschaftsrecht“ oder 7. fachtheoretische Unterrichtsgegenstände, im Gesamtausmaß von mindestens vier Wochenstunden in der vorletzten und letzten Schulstufe vorgesehen sind (ausgenommen Zuteilungsgegenstände)

  17. Mündliche Prüfungen 3 Deutsch oder Englisch komplementär zur jeweiligen standardisierten Klausurprüfung • Termin: LSR/SSR • Keine „zentralen“ Vorgaben

  18. Mündliche Prüfungen 4 Kompensationsprüfungen wenn eine Klausurprüfung mit „Nicht genügend“ beurteilt wurde • Termin: LSR/SSR • Anmeldung durch den Kandidaten / die Kandidatin

  19. Mündliche Prüfungen 5 Aufgabenstellungen • Festlegung von Themenbereichen für jedes Prüfungsgebiet durch (Fach)lehrerkonferenzen • Kundmachung bis Ende November Prüfungsvorgang: • verdeckte Vorlage aller Themenbereiche • Kandidat/in zieht zwei Themenbereiche und wählt davon einen Themenbereich aus • Kandidat/in bekommt zum gewählten Themenbereich eine (ihm unbekannte) Aufgabenstellung, die zu bearbeiten ist.

  20. Mündliche Prüfungen 6 Kompetenzorientierte Aufgabenstellung § 22. (1) Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte, von einer Problemstellung ausgehende Aufgabenstellung … schriftlich vorzulegen. Gliederung in voneinander unabhängige Aufgaben möglich mit Anforderungen in den Bereichen der • Reproduktions- und Transferleistungen • Reflexion und Problemlösung Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung ist erforderlichenfalls begleitendes Material beizustellen und sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen.

  21. Mündliche Prüfungen 6 Kompetenzorientierte Aufgabenstellung (2) In den Prüfungsgebieten „Deutsch“ und „Slowenisch“ haben die Aufgabenstellungen von einem Text auszugehen. (3) In den fremdsprachigen Prüfungsgebieten haben die Aufgabenstellungen je eine monologische und eine dialogische Aufgabe zu enthalten.

  22. Zulassung zur RDP • die letzte lehrplanmäßig vorgesehene Schulstufe muss positiv abgeschlossen sein (kein NGD, Pflichtpraktikum muss absolviert worden sein) • Bei einem NGD Möglichkeit der „vorgezogenen“ Wiederholungsprüfung im Haupttermin, jedoch vor Antritt zur Klausurprüfung auf Antrag des Schülers • Vorgezogene WHP positiv: bleibt im Haupttermin • Vorgezogene WHP negativ: einmalige Wiederholung der WHP zum WHP–Termin (Herbst) auf Antrag des Schülers möglich

  23. Prüfungskommission 1 • Vorsitz: LSI /schulischer oder externer Experte • Mitglieder: • Schulleiter/AV/Lehrer • KV/JV oder – wenn es aufgrund der Anforderungen des Prüfungsgebietes erforderlich ist – ein fachkundiger Lehrer • Prüfer des Prüfungsgebietes • Beisitzer: für mündliche Prüfungsgebiete und Kompensationsprüfungen • Varianten: • Bei mündlichen Prüfungen: 2 Lehrer als Prüfer möglich (gemeinsam eine Stimme, kein Beisitzer)

  24. Prüfungskommission 2 Beispiel 1 mündliche Prüfung

  25. Prüfungskommission 3 Beispiel 2 mündliche Prüfung

  26. Prüfungskommission 4 Beispiel 3 Klausurprüfung

  27. Prüfungskommission 5 Beispiel 4 Diplomarbeit

  28. Prüfungskommission 6 Beispiel 5 Kompensationsprüfung

  29. Kommissionsbeschlüsse • jede Kommission hat 3 Stimmen • Vorsitzender stimmt nicht mit • Stimmenthaltung ist unzulässig • Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder ist erforderlich • eine Kompensationsprüfung kann für die Beurteilung des Klausurprüfungsgebietes bestenfalls zu einem „Befriedigend“ führen

  30. Prüfungstermine • Abgabe der abschließenden Arbeit: innerhalb des 2. Semesters der letzten Schulstufe 4 Wochen vor Beginn der Klausurprüfung (zentral durch BMUKK) • Klausurprüfung (standardisiert): durch BMUKK • Fachklausur: LSR/SSR • Kompensationsprüfungen (standardisiert): durch BMUKK • Kompensationsprüfungen (nicht standardisiert): LSR/SSR • Präsentation und Diskussion der abschließenden Arbeit: LSR/SSR • Mündliche Prüfungsgebiete: LSR/SSR • Zeit zwischen dem Ende der Klausurprüfungen und dem Anfang der mündlichen Prüfungen: mindestens 2 Wochen

  31. BeurteilungKompetenzorientierung • SchUG 07-2010, LB-VO: • Inhaltlich – didaktische Würdigung (Durchführung der Aufgabe, Eigenständigkeit, Transfer auf Neues) • „Wesentliche Teile“ deutlich hervorheben (Bildungsstandards) • Kompetenzbasierter Lehrplanbezug: wichtig ist das nachhaltig und kumulativ erreichte Kompetenzniveau Beachtung der Handlungsdimension • Korrekte Anwendung der Definition der Beurteilungs-stufen (Noten)

  32. welche Fragen sind offen geblieben ?

  33. Danke für Ihre Aufmerksamkeit !

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