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Bedarf für Defekturarzneimittel

Herstellung der Defekturarzneimittel Stand: 08.05.2012. Vorratsherstellung für Standgefäß: Arzneimittel-Bulkware Fertigarzneimittel ohne Zulassung: Verlängerte Rezeptur/100er Regelung (§ 21 Abs. 2 AMG)

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Presentation Transcript


  1. Herstellung der DefekturarzneimittelStand: 08.05.2012 • Vorratsherstellung für Standgefäß: Arzneimittel-Bulkware • Fertigarzneimittel ohne Zulassung: Verlängerte Rezeptur/100er Regelung (§ 21 Abs. 2 AMG) • Fertigarzneimittel mit Zulassung: Standardzulassung (§ 36 AMG), echte/fiktive Zulassung, z. B. Hausspezialität, Stada-Präparate • (§ 21 Abs. 3 AMG) Bedarf für Defekturarzneimittel Einordnung des Defekturarzneimittels • IV Standardisierte Herstellungsvorschrift • Standardisierte Rezepturen, z. B. NRF, Standardzulassungen • Herstellung entspr. standardisierter Herstellungsvorschrift • Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte aufgrund individueller Besonderheiten in einer schriftlichen Herstellungsanweisung und Bestätigung durch diensthabenden Apotheker • V Nicht standardisierte Herstellungsvorschrift • Nicht standardisierte Defekturarzneimittel • Herstellungsschritte festlegen, nach Rücksprache mit dem diensthabenden Apotheker Herstellungsanweisung erstellen • Im Wiederholungsfall auf Herstellungsanweisung zurückgreifen; Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte aufgrund individueller Besonderheiten und Bestätigung durch diensthabenden Apotheker IV/V Erstellung einer Herstellungs- und Prüfanweisung • XIV-2 Qualitätsprüfung der Defekturarzneimittel • Prüfanweisung mit Angaben zu: • Probennahme • Prüfmethode (ggf. Verweis auf standardisierte Prüfvorschrift) • Art der Prüfung • Zulässigen Soll- und Grenzwerten • Unterschrift des verantwortlichen Apothekers • II Hygienemaßnahmen • Hygienepläne für Betriebsräume, Geräte und Personal beachten undentsprechende Hygienemaßnahmen ergreifen, wie z. B. • Vor Beginn der Arbeit oder mind. einmal täglich Desinfektion der Arbeitsfläche • Vor Beginn der Arbeit Hände waschen und desinfizieren • Sauberer, geschlossener Arbeitskittel • Ggf. Mundschutz, Haube, Handschuhe verwenden • Einmalhandtücher verwenden • Keine fremden Tätigkeiten im Rezeptur-/Defekturbereich • Desinfektion der benötigten Geräte und Arbeitsflächen • Während der Herstellung Kunden nicht bedienen • Abfälle in geeigneten Behältern sammeln und täglich entleeren • III Arbeitsschutz • Betriebsanweisungen beachten • Schutzmaßnahmen ergreifen II/III Vorbereitung des Arbeitsplatzes Verweis auf Leitlinie zur Qualitätssicherung - Hygienemanagement • VII Ausgangsstoffe • Geprüfte und freigegebene Ausgangsstoffe (§ 11 ApBetrO) • Galenische Beschaffenheit; ggf. Einwaagekorrekturfaktor • Rezepturkonzentrate • Herstellungsgeräte • VIII Primärpackmittel und Applikationshilfen • Primärpackmittel und Prüfzertifikat (§ 13 ApBetrO) • Anwendungsorientierte Auswahl treffen • Beachtung möglicher Inkompatibilitäten zwischen PP und AM • Gereinigte und desinfizierte Standgefäße VII/VIII Bereitstellung der benötigten Materialien und des Packmittels Verweis auf Leitlinien zur Qualitätssicherung - Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe- Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel • IX Herstellung • Umsetzung der Herstellungsanweisung • „Vier-Augen-Prinzip“ insbesondere in kritischen Fällen beachten (NRF I.2.3.2.) • XV Herstellung- und Prüfprotokoll • Dokumentation gemäß § 8 Abs. 2 ApBetrO • Herstellungsprotokoll: • Bezeichnung • Darreichungsform • Ausgangsstoffe (Art, Menge, Qualität, Charge, Prüfnummer) • Angabe der Herstellungsanweisung • Verwendete Waagentypen • Dokumentation der Einwaagen und der Herstellungsparameter, z. B. Rührzeit, Drehzahl, Besonderheiten • Ergebnisse der Inprozessprüfungen • Herstellungsdatum oder Chargenbezeichnung • Angabe der Aufbrauchfrist (der gebrauchsfertigen Zubereitung nach Anbruch) bei Mehrdosenbehältnissen nach NRF oder der Laufzeit bei Einzeldosenbehältnissen • Ausbeute (Gesamtmenge und Anzahl der abgefüllten Gebinde) IX/XV Herstellung der Defektur und Herstellungsdokumentation

  2. XIV-1 Qualitätsprüfung der Defekturarzneimittel • (auch bei Zubereitungen, die mit elektrischen Rührsystemen hergestellt werden) • Berührungslose Temperaturbestimmung mit Infrarot-Laser-Thermometer • Visuelle Prüfung auf gleichmäßige Beschaffenheit und physikalische Stabilität • Ungelöste Teilchen (bei halbfesten Zubereitungen Ausstrich) • Pulveragglomerate • Farbe, Geruch • pH-Wert • Filterintegritätsprüfung durch Blasendrucktest bei der Sterilfiltration XIV Durchführung und Dokumentation der Inprozess-prüfungen während und nach der Herstellung gemäß der Prüfanweisung Mängel beseitigen Nachbesserung möglich • XV Herstellungs- und Prüfprotokoll • Erstellung des Prüfprotokolls gemäß § 8 Abs. 4 ApBetrO • Prüfprotokoll: • Zugrunde liegende Prüfanweisung • Datum der Prüfung • Prüfergebnisse Mängel festgestellt Sind die Mängel nachträglich zu beseitigen? Inprozessprüfungen sind ohne Mängel? • Bei Mängeln diensthabenden Apotheker hinzuziehen keine Nachbesserung möglich Ansatz vernichten Abfüllung in Lager- oder Abgabebehältnis • XIII Kennzeichnung der Defektur • Zwischenlagerung im Standgefäß (Arzneimittel-Bulkware) unter Angabe der Bezeichnung, Konservierungsmittel, Herstellungsdatum oder Chargenbezeichnung, Enddatum der Laufzeit, Lagerungshinweis, ggf. Hinweise gemäß GefStoffV, ggf. Prüfnummer, Bezug zum Herstellungsprotokoll • Einzelabfüllung der Bulkware bei Bedarf in abgabefertige Behältnisse und Kennzeichnung als Rezepturarzneimittel gemäß § 14 ApBetrO • Vorratsabfüllung in abgabefertige Behältnisse als Fertigarzneimittel ohne Zulassung nach 100er-Regelung und Kennzeichnung gemäß § 10, 11 AMG • Vorratsabfüllung in abgabefertige Behältnisse als Fertigarzneimittel mit Zulassung und Kennzeichnung gemäß §§ 10, 11 AMG XIII Kennzeichnung (§ 16 Abs. 2 ApBetrO) XIV-3 Endprüfung • XIV-3 Endprüfung • Prüfung jeder Defektur durch den Apotheker auf Grundlage der Inprozesskontrollen und der Herstellungs- und Prüfdokumentation • Übereinstimmung der Herstellungs-/Prüfdokumentation mit der Herstellungs-/Prüfanweisung • Prüfung der Kennzeichnung keine Mängel festgestellt Endprüfung ist ohne Mängel? Mängel festgestellt keine Nachbesserung möglich Sind die Mängel nachträglich zu beseitigen? Defekturarzneimittel vernichten Nachbesserung möglich Mängel beseitigen Freigabe des Defekturarzneimittels • XV Herstellungs- und Prüfprotokoll • Dokumentation der Freigabe im Herstellungs- und Prüfprotokoll Lagerung

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