130 likes | 311 Views
U3-Ausbau. Aktuelles aus dem Landesjugendamt Rheinland Landesjugendhilfeausschuss Rheinland Köln, 30. August 2012 Dr. Carola Schneider. Neue Entwicklungen im U3 – Ausbau seit dem letzten LJHA am 10. Mai 2012. Finanzausstattung U3-Ausbau – NRW (Stand: 30.08.12). 150 Mio. €.
E N D
U3-Ausbau Aktuelles aus dem Landesjugendamt Rheinland Landesjugendhilfeausschuss Rheinland Köln, 30. August 2012 Dr. Carola Schneider
Neue Entwicklungen im U3 – Ausbau • seit dem letzten LJHA • am 10. Mai 2012
Finanzausstattung U3-Ausbau – NRW (Stand: 30.08.12) 150 Mio. € 415 Mio. € 482 Mio. €
Bewilligung der verbleibenden Bundesmittel aus dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ I • restliche Bundesmittel wurden Anfang 2012 als Budgets auf die Jugendämter verteilt • Bewilligung der Maßnahmen durch das LJA auf der Basis der von den JÄ zu erstellenden Meldungen • bis Ende Juni 2012 wurden etwa 560 Maßnahmen von den Jugendämtern gemeldet, die mit den verbleibenden Bundesmitteln vom LVR-Landesjugendamt bewilligt werden sollten • davon wurden bisher etwa 400 Maßnahmen mit etwa 30 Mio. € bewilligt (Stand 24.08.2012)
Bewilligung der verbleibenden Bundesmittel aus dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ II • Problematik bei den Bewilligungen: • LRH-Prüfung des U3-Ausbauprogramms im Jahr 2010 • u. a. Beanstandung der Förderpraxis von Räumlichkeiten, die von U3- und Ü3-Kindern gemeinsam genutzt werden (Mischnutzung) • Feststellung des LRH: gemeinsam genutzte Räumlichkeiten sind gestattet, gefördert werden darf aber nur der Anteil der Nutzung durch die U3-Kinder • das hatte zur Folge, dass alle jetzt zur Bewilligung gemeldeten Anträge auf diese Fragestellung neu zu prüfen waren/sind • fast immer sind Rückfragen erforderlich und ergänzende Unterlagen sind von Jugendämtern und Trägern nachzureichen • Bewilligungen haben sich dadurch erheblich verzögert
Mischnutzung – Information der Jugendämter und Träger • Information der Jugendämter und Träger durch erstes Rundschreiben im Januar 2012 • Im Juni 2012 weiteres erläuterndes Rundschreiben des LJÄ sowie Durchführung einer Informationsveranstaltung am 21.06.2012 • dabei wurde den Jugendämtern erläutert, wie die Vorgaben des LRH in die Praxis umgesetzt werden können und es wurden Beispiele für eine mögliche Umsetzung gegeben.
Rundschreiben Nr. 42/791 vom 12.06.2012 IVollständig förderfähig sind Ausgaben, die speziell für die Schaffung vonBetreuungsplätzen für U3-Kinder entstehen. Beispiele:A) Gruppenform II: alle Ausgaben für die Schaffung der erforderlichen Räumlichkeiten, wie Gruppenraum, Gruppennebenraum, SanitärbereichB) Maßnahmen zur Schaffung von neuen U3-Plätzen, in dem vorhandene Räumlichkeiten umgewidmet, verlagert oder neu errichtet werden. Sofern dies ursächlich durch den U3-Ausbau begründet ist (Kausalprinzip) und keine anderen wirtschaftlicheren Lösungen möglich sind, sind die hierfür anfallenden Ausgaben ausschließlich dem U3-Bereich zuzuordnen.
Rundschreiben Nr. 42/791vom 12.06.2012 II • Anteilig gefördert werden Ausgaben für die Schaffung neuer Räumlichkeiten, • die von U3- und Ü3-Kindern gemeinsam genutzt werden, soweit die Ausnahme • einer vollständigen Förderung nicht greift. • Beispiele: • Gruppenraum, Gruppennebenraum (z.B. bei der Errichtung einer altersgemischten • Gruppe), Personalraum, Küche, Mehrzweckraum, Verkehrsflächen. • Nicht förderfähig sind • Räume für die Arbeit als Familienzentrum • Sanierungsmaßnahmen • Räume zur therapeutischen Nutzung
Sonderprogramm 2011/2012 des Landes NRWfachbezogene Pauschale 2011 • nicht weiter bewilligte Mittel der fachbezogenen Pauschale 2011 mussten von den Jugendämtern zurückgezahlt werden • durch Erlass vom 16.08.2012 werden die Mittel (insgesamt etwa 4,44 Mio. €) diesen Jugendämtern wieder zur Verfügung gestellt • die Anträge dafür sind bis zum 30.09.2012 beim LVR-Landesjugendamt zu stellen • das LVR-Landesjugendamt bewilligt die gemeldeten Maßnahmen nach den Richtlinien zum U3-Ausbau • nicht mehr benötigte Mittel werden weiter verteilt – die Kriterien dafür sind noch unbekannt
Fiskalpakt des Bundes I • der Bund wird für den investiven U3-Ausbau insgesamt weitere 580 Mio. zur Verfügung stellen • die Bereitstellung wird kurzfristig durch ein Bundesgesetz erfolgen • NRW wird aus diesen Fördermittel einen Anteil von etwa 126 Mio. € erhalten • die Fördermittel werden bis Ende 2014 zu verausgaben sein
Fiskalpakt des Bundes II • nach einem Rundschreiben des Landkreistages vom 21.08.2012: • die Mittel werden auf der Basis der Zahl der Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Bundesländern verteilt • die Mittel sollen in den Jahren 2013 und 2014 zur Verfügung stehen • die Bewilligung soll in sog. „Halbjahrestranchen“ erfolgen – dabei sollen in jedem Bundesland etwa 25% der zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Zeitraum gebunden werden • nicht gebundene Mittel werden an andere Bundesländer weiter verteilt • geprüft wird auf Bundesebene, ob für Maßnahmen, die aus dem Fiskalpakt gefördert werden, das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gelockert werden kann; Stichtag für den Beginn von Maßnahmen, die mit diesen Mitteln gefördert werden, könnte der 01.07.2012 sein
zusätzliche Landesmittel • das Land NRW wird in 2013 noch einmal weitere 40 Mio. € für den U3-Ausbau zur Verfügung stellen • die Mittel werden nach der Verabschiedung des Landeshaushalts – im Dezember 2012 – freigegeben • die Mittel werden voraussichtlich wieder als fachbezogene Pauschale an die Jugendämter weiter gegeben werden