90 likes | 202 Views
U3-Ausbau. Aktuelles aus dem Landesjugendamt Rheinland Landesjugendhilfeausschuss Rheinland Köln, 10.Mai 2012 Dr. Carola Schneider. Neue Entwicklungen im U3 – Ausbau seit dem letzten LJHA im Januar 2012. Finanzausstattung U3-Ausbau (NRW). 150 Mio. €. 415 Mio. €. 482 Mio. €.
E N D
U3-Ausbau Aktuelles aus dem Landesjugendamt Rheinland Landesjugendhilfeausschuss Rheinland Köln, 10.Mai 2012 Dr. Carola Schneider
Neue Entwicklungen im U3 – Ausbau • seit dem letzten LJHA • im Januar 2012
Finanzausstattung U3-Ausbau (NRW) 150 Mio. € 415 Mio. € 482 Mio. €
I. Sonderprogramm 2012/2013 des Landes NRW • Fördermittel des Landes trotz der Auflösung des Landtags bereitgestellt! • Förderbescheide über die fachbezogenen Pauschalen 2012/2013 wurden am 18.04.2012 an die Jugendämter verschickt • bereit gestellt werden insgesamt zunächst 85 Mio. € • weitere 5 Mio. € verbleiben zunächst als „Notreserve“ im Landeshaushalt für Maßnahmen, die nach Verteilung aller Fördermittel noch dringend durchgeführt werden müssen • von den 85 Mio. € entfallen auf den LVR • in 2012: rd. 21,4 Mio. € • in 2013: rd. 24,1 Mio. €
II. Sonderprogramm 2011/2012 des Landes NRW • im Entwurf des Landeshaushalts 2012 war Möglichkeit der Verwendung der fachbezogenen Pauschalen bis Ende 2013 vorgesehen • Auflösung des Landtags: Regelung kam nicht zum Tragen • deshalb mussten die nicht gebundenen Mittel der fachbezogenen Pauschale 2011 zum 31.03.2012 von den Jugendämtern zurückgezahlt werden (Jährlichkeitsprinzip) • das Land beabsichtigt, diese zurückgezahlten Mittel den betroffenen Jugendämtern über das LJA wieder zur Verfügung zu stellen • Mittel der fachbezogenen Pauschale 2011, die gebunden wurden, aber nicht bis zum 31.12.2011 verausgabt werden konnten, wurden den Jugendämtern durch Bescheide des LJA weiter zur Verfügung gestellt
III. Bundesmittel 2012 • die verbleibenden Bundesmittel in Höhe von rd. 75 Mio. € wurden als Budgets auf die Jugendämter in NRW verteilt (Verteilerschlüssel: Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder im Alter von 1 bis unter 3 Jahren zum 31.12.2010 und der Betreuungsquote der dreijährigen Kinder des jeweiligen Jugendamtes nach der KJH-Statistik) • Nach Meldung der Jugendämter (Jugendämter entscheiden im Rahmen ihrer Budgets, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen) erfolgen Einzelfallbewilligungen nach den Richtlinien durch die LJÄ • Bundesmittel wurden vom Land bereit gestellt, LJA hat mit Bewilligungsverfahren begonnen
IV. Nachtragshaushalt 2010 • Fördermittel, die im Nachtragshaushalt 2010 für einzelne Jugendämter nichtgebunden und bewilligt werden konnten, mussten von diesen zurückgezahlt werden. • diese zurückgezahlten Beträge wurden den Jugendämtern jetzt wieder durch das LJA zur Verfügung gestellt • die Beträge erhöhen das Bundesmittelbudget der betroffenen Jugendämter und werden - wie die Bundesmittel - vom LJA bewilligt
V. Konnexitätsausgleich • vor der Auflösung des Landtags Einigung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land zum Konnexitätsausgleich • Landesanteil an den U3-Pauschalen nach KiBiz bis auf 50% erhöht • bis 2018 wird die Ausgleichsleistung insgesamt rd. 1,4 Mrd. € betragen • Ziel: Anteil des Landes am investivenU3-Ausbau und den BetriebskostenU3 sicherstellen • Anteil wird im Rahmen der KiBiz-Pauschalen als nicht zweckgebundener Betrag gezahlt/ Verwendung durch Kommunen nach eigener Verantwortung • Referentenentwurf wurde den Komm. Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet – Gesetz soll nach der Wahl zügig verabschiedet werden