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Beteiligung von Kommunen bei Windenergieprojekten Gemeinsamer Diskussionsbeitrag von: Corinna Cwielag, BUND Arp Fittschen, Städte- und Gemeindetag Bernd Jeske, Naturwind.
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Beteiligung von Kommunenbei WindenergieprojektenGemeinsamer Diskussionsbeitrag von:Corinna Cwielag, BUNDArp Fittschen, Städte- und GemeindetagBernd Jeske, Naturwind
Gliederung:1. Planerische Beteiligung2. Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten3. Auswahl und Zertifizierung von Projektentwicklern
1. Planerische Beteiligung 1.1 Regionalplanung • Ausweisung von Eignungsgebieten weiter auf Ebene der Regionalplanung • Gesamtabwägung ist auf kommunaler Ebene nicht zu leisten • Kommunen frühzeitig einbeziehen und beteiligen,bereits bei ersten Entwürfen der Weißflächenkartierung:- fachliche Prüfung der Kriterien, z.B. Abstände zur Bebauung- Prüfung, welche kommunalen Grundstücke liegen im Eignungsgebiet, welche könnten einbezogen werden, um die Steuerungsmöglichkeit der Kommune zu erhöhen- zeitlichen Spielraum erforderlich, um mit Grundstücksbesitzern, Projektentwicklern u.a. Partnern geeignete Lösungen zu entwickeln- Information der Bürger organisieren • Kompetente Beratung u. Begleitung der Kommunen ist dabei erforderlich
1.2 Kommunale Planung • Möglichkeit für Kommunen schaffen, über den Flächennutzungsplan (FNP)Gebiete zwischen 20 und 35 ha Größe auszuweisen(Mindestgröße für Regionalplanung ist 35 ha) • Alle Ausschlusskriterien sind einzuhalten, außer: • - Größe des Eignungsgebietes, aber mind. 20 ha- Lage im Tourismusschwerpunktraum • - > Diese Kriterien sind im Rahmen der Abwägung zum FNP zu prüfen.
2. Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten • Ziel: Kommunen und Anwohner sollten als Betroffene von Windparks in ihrer Kommune wirtschaftlich profitieren • Dies führt auch zur:- Stärkung des ländlichen Raums in M-V- Förderung der Akzeptanz von Windenergieanlagen • Von Einnahmen der Kommune oder eines kommunalen Unternehmens profitieren immer auch die Bürger der Region. • Kommunale Beteiligung gewährleistet in der Regel eine sozial ausgewogene Verwendung der Einnahmen, stärker als bei der Beteiligung zumeist finanzstärkerer Einwohner der Region. • In der Regel sollten beide Beteiligungsmöglichkeiten angeboten werden.
2.1 Grundsteuer B für Windenergieanlagen • Besonders geeignetes Instrument für Kommunen:Erhebung höherer Grundsteuer B (statt A) für Anlagen-Standorte:- Gemeinde profitiert automatisch, ohne aktiv werden zu müssen- Einnahmen in gleichmäßiger Höhe ab Errichtung der Anlage- Die Gemeinde geht keinerlei finanzielles Risiko ein • >Land sollte auf Bundesebene für eine Änderung werben 2.2 Gewerbesteuer für Windenergieanlagen • Anteil von 70 % der Gewerbesteuer geht bereits an WEA-Standort • > Land sollte auf Bundesebene für Erhöhung auf 90 % werben • Kommunen sollten verhandeln:- freiwillige Erhöhung des Gewerbesteueranteils für WEA-Standort (bereits jetzt möglich) - Ansiedlung des Betreibers in der Kommune • Finanzausgleichsgesetz weiterentwickeln, erhöhte Steuer-einnahmen dürfen nicht zu überproportionalen Abzügen führen
2.3 Direkte finanzielle Beteiligung • Kommunen sollte Beteiligung von mind. 25 % angeboten werden> rechtliche Grundlage ist zu prüfen, ggf. freiwilliger Standard • Beteiligung von 25 % als Option, keine Pflicht zur Nutzung:- könnte Kommunen überfordern- könnte als Blockadeinstrument genutzt werden • Mehrere Formen der Beteiligung ermöglichen, z.B.:- Kommune, kommun. Unternehmen oder Zusammenschluss - Bürger im Umkreis der Anlage- von Kommunen beauftragte Genossenschaft (z.B. NEG), schnell handlungsfähig, kann schrittweise Geld einsammeln, wenn kommun. Haushalt beschlossen/private Anlagen frei sind • Andere Modelle prüfen, z.B. günstiger Strompreis für Anwohner • Kommunen brauchen in jedem Fall der finanziellen Beteiligung kompetente Beratung u. Begleitung durch Landes-Energieagentur oder ähnliche fachlich kompetente und unabhängige Institution • Beteiligung ist eine Chance, birgt aber auch finanzielle Risiken
2.4 Eigene Anlagen der Kommune • Kommunen, Bürgergenossenschaften ermöglichen und erleichtern, selbst Anlagen zu errichten • Kompetente Beratung und Begleitung sowie professioneller Anlagenbetrieb erforderlich • Beratung: - Landes-Energieagentur oder ähnliche fachlich kompetente und unabhängige Institution • Betrieb: - Beauftragung eines geeigneten externen Betreibers - Stadtwerke, ggf. Kooperation mit ländl. Standortgemeinden - Genossenschaft mit Beteiligungsmögl. für Anwohner - Ausweitung kommunaler Gesellschaften, Wohnen o.ä. - Zweckverband oder andere kommunale Gemeinschaftsunternehmen
3. Auswahl und Zertifizierung von Projektentwicklern • Auswahl Projektentwickler ist wichtiges Instrument der Steuerung • - Einfluß Kommune: nur auf eigene Flächen • - Kooperation Land und Kommune: landeseigene Flächen • - Vorschlag: BVVG-Flächen in Eignungsgebieten zu vertretbaren Konditionen an Land oder Kommunen abgeben,als Beitrag des Bundes zur Umsetzung seiner energiepol. Ziele (wie Vorkaufsrecht für Naturschutzflächen gem. BNatSCHG) • Kommunen: aktiv für eigene Interessen auf Grundstückseigentümer und Projektentwickler zugehen: - finanzielle Beteiligung- auf Klärung dringen, wenn sich Projektentwickler blockieren, weil mehrere Zugriff auf Teilflächen haben • Kommunen u.a. Eigentümer können auf geeignete Projektentwickler hingewiesen werden, wenn es objektive Bewertung gibt Landes-Energieagentur könnte Zertifizierung vornehmen, z.B.- Teilnahme an Weiterbildungen u.a.- Kooperation mit Kommunen (z.B. Selbstverpflichtung, Mindestbeteiligung von 25 % für Kommune anzubieten)
Vielen Dank für das Interesse!
Beteiligung von Naturschutzbehörden und Umweltverbändenbei WindenergieprojektenGemeinsamer Diskussionsbeitrag von:Corinna Cwielag, BUNDArp Fittschen, Städte- und GemeindetagBernd Jeske, Naturwind
1. Regionalplanung 1.1 Weißflächenkartierung • Frühzeitige Einbeziehung im Entwurfsstadium, auch der Unteren Naturschutzbehörden und der Umweltverbände:- Fachliche Prüfung ob Ausschlusskriterien berücksichtigt sind- Ergänzungen, sofern aktuellere Kartierungsdaten vorliegen 1.2 Auslegungs- und Beteiligungsverfahren • Beteiligung im Rahmen des üblichen Verfahrens zu RREP • Aufgreifen von Hinweisen als Prüfkriterien für das immissionschutzrechtliche Verfahren.
2. Immissionsschutz-Verfahren 2.1 Grundsätze des Genehmigungsverfahrens • Erarbeitung von Arbeitshilfen unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörden und Umweltverbände, z.B.:- Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Vogelschutzes- Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Fledermausschutzes 2.2 Untersuchungsrahmen des Genehmigungsverfahrens • Einbeziehung neben der Unteren Naturschutzbehörden auch der Umweltverbände bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens:- Hinweise auf sensible Arten und Biotope in der Region- Vorschläge zum konkreten Prüfbedarf: - besonders intensiver Untersuchungsbedarf - aber auch verzichtbare Prüfungen
2.3 Vorschläge zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen • Einbeziehung der Umweltverbände bei der Definition sinnvoller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen • Gemeinsame Konferenz von Projektentwickler, Naturschutzbehörde, Umweltverbänden und Kommune zur Festlegung geeigneter Kompensationsmaßnahmen 2.4 Formelles Genehmigungsverfahren (BiMSCH) • Information der Umweltverbände über die Einleitung entsprechender Verfahren • Beteiligung im Rahmen des üblichen Verfahrens