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Das deutsche Gebrauchsmuster. Mariann Frank und Michael Kopp. Das deutsche Gebrauchsmuster. Das Gebrauchsmuster Unterschiede zum Patent Gebühren - Kleiner Preis Abzweigung Eintragungsverfahren Internationale Gültigkeit Löschungsverfahren Fazit Quellenangabe. Das Gebrauchsmuster.
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Das deutsche Gebrauchsmuster Mariann Frank und Michael Kopp
Das deutsche Gebrauchsmuster • Das Gebrauchsmuster • Unterschiede zum Patent • Gebühren - Kleiner Preis • Abzweigung • Eintragungsverfahren • Internationale Gültigkeit • Löschungsverfahren • Fazit • Quellenangabe
Das Gebrauchsmuster • Schneller, preiswerter Schutz für technische Erfindungen • Dazu zählen auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel • Keine Verfahren (Herstellungs- und Arbeitsverfahren, Messvorgänge usw.) • Wenige Wochen nach Anmeldung reichen für Eintragung ins Register (wirksames Schutzrecht) • Gleiche Rechte wie beim Patent • Interessant: Topografien: Schutzrechte für Strukturen mikroelektronischer Halbleiter
Unterschiede zum Patent • Schutz nach wenigen Wochen anstatt einiger Jahre nach Anmeldung • Ein ungeprüftes Schutzrecht: Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit im Eintragungsverfahren nicht geprüft • Erfordert daher sorgfältige Recherche vor Anmeldung (sonst kein Schutz) • "Neuheit", zum Stand der Technik zählen: schriftliche Veröffentlichungen weltweit & der Öffentlichkeit zugängliche Benutzungen in Deutschland • Datenbank zur kostenfreien Recherche: www.dpma.de • Lebensdauer: Gebrauchsmuster 10 Jahre, Patent 20 Jahre
Gebühren - Kleiner Preis • Anmeldegebühr 40,- Euro • Recherchegebühr 250,- Euro • 1. Aufrechterhaltungsgebühr nach 3 Jahren 210,- Euro • 2. Aufrechterhaltungsgebühr nach 6 Jahren 350,- Euro • 3. Aufrechterhaltungsgebühr nach 8 Jahren 530,- Euro
Abzweigung • Gebrauchsmuster als Ergänzung zur Patentanmeldung • Gebrauchsmuster, das parallel zu Patentanmeldung beantragt wird, und den Anmeldetag des Patents nutzt, heisst Abzweigung • Gebrauchsmuster bietet Schutz, bis Patent gültig wird • Abzweigung bietet vollen Schutz unabhängig vom Verlauf des Patenterteilungsverfahrens
Eintragungsverfahren • Anmeldung nur mit dem vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formular möglich • Antrag muss Beschreibung der Erfindung und Schutzansprüche enthalten. Zeichnungen sind nicht zwingend vorgeschrieben • Wichtig ist, dass die Erfindung ausreichend deutlich und vollständig dargestellt ist • Nachträgliche erfindungswesentliche Ergänzungen führen zur Zurückweisung oder Löschung des Gebrauchsmusters
Internationale Gültigkeit • Deutsches Gebrauchsmuster gilt nur in Deutschland • Für Anmeldungen im Ausland gilt während 12 Monaten nach dem Anmeldetag das Prioritätsrecht • Priorität bedeutet, dass für spätere Anmeldungen im Ausland innert 12 Monaten der Anmeldetag in Deutschland gilt • Technische Entwicklungen, die in der Zwischenzeit veröffentlicht worden sind, bleiben unberücksichtigt • Nachanmeldungen nach Ablauf des Prioritätsjahres sind nicht möglich, weil die Erfindung nicht mehr als neu gilt
Löschungsverfahren • Im Löschungsverfahren wird geklärt, ob eine Erfindung neu ist und auf einem erfinderischen Schritt beruht • Gegen Gebühr kann jedermann einen Löschungsantrag stellen. Anwaltszwang besteht nicht, es wird aber der Beizug eines Anwaltes empfohlen • Über die Löschungsanträge entscheidet ein Gremium aus einem Juristen und zwei Patentprüfern des betreffenden technischen Gebietes • Beschlüsse können am Bundespatentgericht angefochten werden • Die unterlegene Partei trägt die gesamten Verfahrenskosten
Fazit Gebrauchsmuster oder Patent? Gebrauchsmuster und Patent!
Quellenangabe • http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/gebrauchsmusterschutz/index.html • http://www.dpma.de/gebrauchsmuster • http://www.patentserver.de • http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/broschueren/gebrauchsmuster.pdf